Multilaterales Instrument. Florian Haase
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Multilaterales Instrument - Florian Haase страница 45

Название: Multilaterales Instrument

Автор: Florian Haase

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: Heidelberger Kommentar

isbn: 9783811447356

isbn:

СКАЧАТЬ

      31

      Die Bundesrepublik Deutschland hat zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des MLI keine Notifizierung dahingehend vorgelegt, dass Klarheit über die Wahl einer der Optionen nach Art 5 Abs 1 bestünde. Es ist daher gegenwärtig unklar, welche der Optionen Deutschland vorziehen wird. Da aber auch kein Vorbehalt nach Art 5 Abs 8 angebracht wurde, wäre es zu vermuten gewesen, dass bis zur Erklärung eines späteren Vorbehalts feststeht, dass die Bundesrepublik spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens nach Art 35 eine entsprechende Wahl und Notifizierung vornehmen muss. Allerdings kann auch besagter Vorbehalt nach Art 5 Abs 8 MLI noch später erfolgen. Der spätestmögliche Zeitpunkt hierfür ist die Umsetzung in nationales dt Recht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Kommentierung hat das BMF sich dahingehend erklärt, aufgrund des „holzschnittartigen Zuschnitts“ des Art 5 MLI vermutlich keine der Optionen wählen zu wollen.

      32

      

      Sobald Deutschland die Wahl getroffen hat, welche Option nach Art 5 Abs 1 eingreifen soll bzw sobald ggf später ein Vorbehalt nach Art 5 Abs 8 oder 9 angebracht wird, ist, gewissermaßen als Zusammenfassung der Abs 1 und 8–10 in Bezug auf die erfassten Steuerabkommen prüfungstechnisch in jedem Einzelfall wie folgt vorzugehen: In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Vertragsparteien eines konkreten DBA eine Option nach Art 5 Abs 1 MLI gewählt haben. Falls das nicht der Fall ist, greift Art 5 nicht ein und es erfolgt keine Änderung eines bestehenden DBA. Sofern aber nur eine Vertragspartei eine Wahl nach Art 5 Abs 1 getroffen hat, ist in einem zweiten Schritt zu klären, ob die Vertragspartei, die keine Option getroffen hat, einen Vorbehalt nach Art 5 Abs 8 MLI angebracht und eine entsprechende Notifizierung auf den Weg gebracht hat. Falls das der Fall ist, greift Art 5 MLI nicht ein und es erfolgt insoweit keine Änderung eines bestehenden DBA.

      33

      Ist von dieser Vertragspartei hingegen kein Vorbehalt nach Art 5 Abs 8 erklärt worden, ist weiter zu prüfen, ob ein Vorbehalt nach Art 5 Abs 9 hinsichtlich Option C erklärt und eine entsprechende Notifizierung auf den Weg gebracht worden ist. Ist dies der Fall, greift Option C nicht ein, sodass es dann weiter darauf ankommt, ob eine Notifizierung nach Art 5 Abs 10 vorgenommen wurde. Falls ja, findet die von der Vertragspartei eines DBA gewählte Option Anwendung; falls nein, verbleibt es bei der entsprechenden DBA-Regelung. Ist kein Vorbehalt nach Art 5 Abs 9 hinsichtlich Option C erklärt oder keine entsprechende Notifizierung auf den Weg gebracht worden, ist ebenfalls zu klären, ob eine Notifizierung nach Art 5 Abs 10 vorgenommen wurde. Falls ja, findet die von der Vertragspartei eines DBA gewählte Option Anwendung; falls nein, verbleibt es bei der entsprechenden DBA-Regelung.

      Multilateral Convention › Teil III Abkommensmissbrauch

      Teil III Abkommensmissbrauch

      Inhaltsverzeichnis

       Artikel 6 Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens

       Artikel 7 Verhinderung von Abkommensmissbrauch

       Artikel 8 Transaktionen zur Übertragung von Dividenden

       Artikel 9 Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen oder Rechten an Rechtsträgern, deren Wert hauptsächlich auf unbeweglichem Vermögen beruht

       Artikel 10 Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten oder -gebieten gelegene Betriebsstätten

       Artikel 11 Anwendung von Steuerabkommen zur Einschränkung des Rechtes einer Vertragspartei dieses Übereinkommens auf Besteuerung der in ihrem Gebiet ansässigen Personen

      Конец ознакомительного фрагмента.

      Текст предоставлен ООО «ЛитРес».

      Прочитайте эту книгу целиком, купив полную легальную версию на ЛитРес.

      Безопасно оплатить книгу можно банковской картой Visa, MasterCard, Maestro, со счета мобильного телефона, с платежного терминала, в салоне МТС или Связной, через PayPal, WebMoney, Яндекс.Деньги, QIWI Кошелек, бонусными картами или другим удобным Вам способом.

/9j/4AAQSkZJRgABAgAAAQABAAD/2wBDAAgGBgcGBQgHBwcJCQgKDBQNDAsLDBkSEw8UHRofHh0a HBwgJC4nICIsIxwcKDcpLDAxNDQ0Hyc5PTgyPC4zNDL/2wBDAQkJCQwLDBgNDRgyIRwhMjIyMjIy MjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjIyMjL/wAARCBCfC70DASIA AhEBAxEB/8QAHwAAAQUBAQEBAQEAAAAAAAAAAAECAwQFBgcICQoL/8QAtRAAAgEDAwIEAwUFBAQA AAF9AQIDAAQRBRIhMUEGE1FhByJxFDKBkaEII0KxwRVS0fAkM2JyggkKFhcYGRolJicoKSo0NTY3 ODk6Q0RFRkdISUpTVFVWV1hZWmNkZWZnaGlqc3R1dnd4eXqDhIWGh4iJipKTlJWWl5iZmqKjpKWm p6ipqrKztLW2t7i5usLDxMXGx8jJytLT1NXW19jZ2uHi4+Tl5ufo6erx8vP09fb3+Pn6/8QAHwEA AwEBAQEBAQEBAQAAAAAAAAECAwQFBgcICQoL/8QAtREAAgECBAQDBAcFBAQAAQJ3AAECAxEEBSEx BhJBUQdhcRMiMoEIFEKRobHBCSMzUvAVYnLRChYkNOEl8RcYGRomJygpKjU2Nzg5OkNERUZHSElK U1RVVldYWVpjZGVmZ2hpanN0dXZ3eHl6goOEhYaHiImKkpOUlZaXmJmaoqOkpaanqKmqsrO0tba3 uLm6wsPExcbHyMnK0tPU1dbX2Nna4uPk5ebn6Onq8vP09fb3+Pn6/9oADAMBAAIRAxEAPwDj6KKK 4D9JEopaTFABRS0UAJRS0UAJRS0lABRRRQA6mmlpKAClpKWgAooooASijFLQAlLRRQAUtNzRmgAp aKKACikzRmgBaSlooAKKKKACiiigApKWigBKWkpaAENFBooAUUGiigApKWkoAKKKKAFooooAKKKK ACiiigAooooAKKKKACiiigAooooAKSlpKACiiigApRSUooAKKKKACiiigBKSlxRigAxRS4oNABRS UUALRRRQAUlLSUAFFFFABSikpaACkoooAKWkpaACiikNAC0lLQaAEpaSloAKQ0tIaACi СКАЧАТЬ