Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Handbuch Medizinrecht - Thomas Vollmöller страница 53

Название: Handbuch Medizinrecht

Автор: Thomas Vollmöller

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Medizinrecht

isbn: 9783811492691

isbn:

СКАЧАТЬ

      3. Kapitel Europäisches GesundheitsrechtB. Gesundheitsrecht in der Europäischen Union › I. Einführung

I. Einführung

      2

      3

      4

      5

      6

      7

      Ziel der Europäischen Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern (Art. 3 Abs. 1 EUV). Sie bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist (Art. 3 Abs. 2 EUV). Sie errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas hin und fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt. Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz (Art. 3 Abs. 3 EUV). Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion (Art. 3 Abs. 4 EUV). Diese Ziele sollen durch die Durchführung interner Politiken oder Maßnahmen, unter anderem auch im Bereich des Gesundheitswesens, erreicht werden.

      8

      Der EU-Vertrag beinhaltet neben den Regelungen über die Grundlagen vor allem Bestimmungen über die Organe und das auswärtige Handeln der Union. Der AEU-Vertrag regelt die Arbeitsweise der Union und legt die Bereiche, die Abgrenzung und die Einzelheiten der Ausübung ihrer Zuständigkeiten fest. Die im vorliegenden Kontext relevanten Politiken und Maßnahmen der Union sind im AEUV geregelt.

      3. Kapitel Europäisches GesundheitsrechtB. Gesundheitsrecht in der Europäischen Union › II. Organisation und Struktur der Union

II. Organisation und Struktur der Union

      9

      10

      Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen. Es wählt den Präsidenten der Kommission (Art. 14 Abs. 1 EUV). Es setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt werden (Art. 14 Abs. 2 und 3 EUV).

      11

      Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig (Art. 15 Abs. 1 EUV). Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission (Art. 15 Abs. 2 EUV).

      12

      Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verträge (Art. 16 Abs. 1 EUV). Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des von ihm vertretenen Mitgliedstaats verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben (Art. 16 Abs. 2 EUV).

      13

      Die Kommission fördert die allgemeinen Interessen der Union und ergreift hierfür geeignete Initiativen. Sie sorgt für die Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen. Sie überwacht die Anwendung des Unionsrechts unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union. Sie übt nach Maßgabe der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen aus (Art. 17 Abs. 1 EUV). Die Kommission besteht aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats (Art. 17 Abs. 4 EUV).

      14

      Der Gerichtshof der Europäischen Union umfasst den Gerichtshof (EuGH), das Gericht (EuG) und Fachgerichte. Er sichert die Wahrung СКАЧАТЬ