Fehl- und totgeborene Kinder. Daniel Bertram
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СКАЧАТЬ über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen Saarland (Bestattungsgesetz), zuletzt geändert am 15. September 2010.

       Sächsisches Bestattungsgesetz, zuletzt geändert am 13. Dezember 2012.

       Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA), zuletzt geändert am 17. Februar 2011.

       Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (BestattG) vom 4. Februar 2005.

       Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG), zuletzt geändert am 8. Juli 2009.

      EINLEITUNG

      Das1 Thema der vorliegenden Arbeit ist die Relevanz des Diskurses2 über fehl- und totgeborene Kinder in Deutschland. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage nach der Anerkennung einerseits des vorgeburtlichen Menschen, auch und im Besonderen im Fall seines pränatalen Todes, andererseits des Verlusts und der Trauer der betroffenen, verwaisten Eltern.

      Die durch die Zeugung entstandene unauslöschliche Beziehung und die Bindung zwischen den Eltern und dem Kind, die sich während der Schwangerschaft entwickelt und gefüllt ist mit unterschiedlichen Emotionen, hinterlassen in einem gewissen Sinne eine bleibende, existenzielle Spur. Medizinische Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen lassen den Eltern jedoch einen Handlungsspielraum hinsichtlich des Umgangs mit dem eigenen, ungeborenen Kind. So können sie dieses als „noch nicht wirklich existent“ verstehen, also noch ins Vorläufige und Unwirkliche drängen, nicht als Kind ansehen, letztlich vielleicht sogar abweisen; oder seine Existenz bejahen, das Kind als ihr Kind behandeln und annehmen. In jedem Fall werden sie aber eben auch schon vor der Geburt von diesem Kind beansprucht. Ja, sie können diese Beanspruchung gegenüber der Gesellschaft sichtbar werden lassen und sie zur Geltung bringen, schon bevor von gesellschaftlichen Institutionen zuvor festgelegte juristische und personenstandsrechtliche Kategorien erreicht und wirksam werden.

      Genau diese Spannung im Blick auf die Wahrnehmung des vorgeburtlichen Menschen, die lebensweltliche Intuition in Bezug auf seine Bedeutung und die damit verbundene ethisch belangvolle Geltendmachung seiner Würde soll in dieser Arbeit beschrieben werden. Und an dieser Stelle wird bereits deutlich, dass zwei Beziehungskontexte für den Diskurs Relevanz besitzen: die Beziehung zwischen den Eltern und dem ungeborenen Kind einerseits, sowie zwischen dem Kind, auch schon in den frühsten Phasen seines Lebens, und der Gesellschaft.

      Schon im Kontext der sozialistischen Gesellschaft der DDR finden sich Hinweise darauf, dass dieses gesellschaftliche Sein des vorgeburtlichen Menschen im Kontext des Nachdenkens über die „ethischen“ bzw. vielmehr die „sozialistischen“ Grundlagen der Ehrfurcht vor der Leibesfrucht mitgedacht wurde. Aber auch in den bis in die Gegenwart reichenden Diskussionen innerhalb der Gesellschaft der Bundesrepublik verdeutlich sich diese Relation als – und das ist für diese Untersuchung von besonderem Gewicht – offensichtlich notwendigerweise von sich selbst her bestehend. Sie lässt sich dabei offenbar nicht bloß auf eine biologische Realität zurückführen, sondern rekurriert auf die existenzielle Autonomie des Kindes, die wohl mit seiner physischen Existenz gegeben und untrennbar verbunden ist. Jedenfalls ist es im Sinne der hier vorgelegten Analyse genau diese Autonomie, auf die sich die Eltern der Kinder beziehen und die sie letztlich auch einklagen können wollen, um sich gegen gesellschaftliche Interessen, geburtsurkundliche Definitionsmacht, ärztliche Verfügungen, personenstandsrechtliche Abgrenzung, wissenschaftliche Forschungsinteressen usw. zu „verteidigen“.

      In der Konsequenz bedeutet diese Autonomie – das versucht die hier unternommene Forschung zu zeigen – aber, dass die Gesellschaft in die Pflicht genommen werden kann, sogar wenn Eltern sich, wie bereits angedeutet, nicht für ihr Kind interessieren und es darum geht, dieses Kind bei seinem Tod in irgendeiner Form menschenwürdig zu bestatten und materiell dafür einzustehen.

      Zentrum der mit dieser Beobachtung verbundenen Entfaltung des Diskurses über den vorgeburtlichen Menschen ist dabei die durch die Initiative besonders auch betroffener Eltern angestoßene Novellierung moderner Rechtsgestaltung in Deutschland. Schon die ganz konkreten Entwicklungen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung unterschiedlicher Bereiche wie dem Personenstands- oder dem Bestattungsrecht auf Bundes- oder Landesebene spiegeln die intensive, in sich selbst begründete Dynamik der oben beschriebenen Intuition zum Status des vorgeburtlichen Menschen wider. Diese Entwicklungen werden innerhalb der Arbeit, nach einer jeweils kurzen Untersuchung der Verständnisweisen im sozialistischemmaterialistischen Umfeld der DDR und in der freiheitlich-grundrechtlichen Tradition der BRD, fokussiert. Besonders die damit einhergehenden Initiativen von Seiten selbst involvierter Eltern werden herausgearbeitet und ausführlich reflektiert.

      Im Sinne der expliziten moraltheologischen Zielrichtung der vorliegenden Untersuchung muss die Arbeit nach diesem gewissermaßen ersten Schritt der Darstellung auf der konkreten-lebensweltlichen Ebene zum Status des vorgeburtlichen Menschen im weiteren Untersuchungsgang in den ausdrücklichen fachwissenschaftlichen Diskurs eintreten und ihre Einsichten in diesem Zusammenhang bewähren. Auch die theologisch-ethischen Implikationen werden spätestens an dieser Stelle identifiziert. Dabei soll und kann es nicht das Ziel sein, die geradezu unübersichtliche Vielfalt, Komplexität und Quantität der Veröffentlichungen, Forschungen und Auseinandersetzungen zu exegetischen, dogmatischen, theologiegeschichtlichen und systematischen Voraussetzungen zum Status des vorgeburtlichen Menschen, zum Würde- und Personenbegriff usw. zu sichten, aufzuarbeiten und mit dem Anspruch auf Vollständigkeit der Darstellung zu bewerten. Ein solches Unternehmen würde den Rahmen einer Dissertation schlicht sprengen und die Absicht der hier eingebrachten Forschung ist wesentlich bescheidener. Es kann nur das Ziel sein, Aspekte einzelner Fachdisziplinen, der Bibelwissenschaft, der philosophisch-ethischen und juristischen Tradition sowie der theologisch-ethischen Auseinandersetzung zu benennen, die den zuvor genannten, lebensweltlichen Einsichten des ersten Teils der Arbeit korrespondieren und sie spekulativ vertiefen. Es geht in diesem zweiten Teil also um eine Tiefenhermeneutik, welche die Erfahrungsebene in die theoretisch-systematische Reflexion hebt.

      In diesem Zusammenhang wird der Einfluss der Eltern, ihre Motivation und Initiative noch einmal im Hinblick auf die Bemühungen um die Veränderungen im Diskurs untersucht. Dazu ist auch ein erneuter Blick auf die konkreten Wandlungen der praktischen und lebensweltlichen Erfahrungen zu werfen, die diesen elterlichen Einfluss verstärken. Das heißt etwa ein Blick auf die Fortschritte der medizinischen und medizinisch-technischen Möglichkeiten (Techniken der pränatalen Diagnostik und Bildgebung!) besonders im Kontext der Beziehung und Beziehungsstiftung der Eltern mit dem vorgeburtlichen Kind vor dem Hintergrund der gesetzlich existierenden, unterschiedlichen personenstandsrechtlichen Rücksichten.

      Für diese Untersuchung ebenfalls wichtig erscheint schließlich die Darstellung der mit den vorangegangenen Einsichten korrespondierenden Veränderungen im Trauer- und Verlustempfinden der Eltern. Dabei werden verschiedene Aspekte fokussiert: der Widerhall der elterlichen Emotionen in ihrem näheren und erweiterten sozialen Umfeld, in den Angeboten des Internets sowie den jeweils damit verbundenen Potenzialen und Gefahren. Damit soll eine Verbindung geschaffen werden zwischen der oben benannten gleichsam „intuitiv-objektiv“ als Vorgegebenheit erlebten Würde des Kindes, auch schon in der Zeit der Schwangerschaft, und der bleibenden Verwiesenheit auf die soziale Akzeptanz der Bedeutung des vorgeburtlichen Menschen selbst nach dem möglichen intrauterinen Tod (wie auch der Trauer der Eltern gegenüber in diesem Fall). Grundlage dafür sind die zuvor beschriebene Grundintuition sowie die damit verbundenen normativen Implikationen.

      Der dritte Teil der Arbeit schließt unmittelbar an die gewonnenen Einsichten an und versucht theologisch-ethische Konsequenzen für die Seelsorge an verwaisten Eltern zu formulieren. Dem muss eine Darstellung der Veränderungen besonders im beziehungsweltlichen Kontext und auf emotionaler Ebene vorangehen, um Aufgaben und Handlungsfelder zu identifizieren, wobei zunächst СКАЧАТЬ