Название: Lebendige Seelsorge 4/2018
Автор: Verlag Echter
Издательство: Bookwire
Жанр: Документальная литература
isbn: 9783429063801
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In der Bundesrepublik Deutschland ging die Initiative vom Essener Katholikentag aus. Der Diskussionsbedarf wurde von der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ) als Antrag an die Bischofskonferenz formuliert, die den Vorbereitungsprozess in Gang setzte. Lange wurde um Statut und Geschäftsordnung gerungen, um sowohl die Freiheit der Synode als auch die Rechte der Bischöfe als „episkopoi“, als Aufseher über den Glauben, zu wahren. Vereinbart und auch von Rom genehmigt wurde ein Verfahren, nach dem die Bischofskonferenz vor der jeweiligen Lesung einer Vorlage ihre eventuellen Bedenken vorbringen sollte, diese aber auch zur Diskussion gestellt wurden und auf diese Weise noch modifiziert werden konnten. So wurde die Diskussionskultur gestärkt und größere Differenzen vermieden, was jedoch nicht für mit Rom auszuhandelnde Streitfragen wie den Diakonat der Frau oder die Laienpredigt galt.
Joachim Schmiedl
Dr. theol. habil., Professor für Mittlere und Neue Kirchengeschichte an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar.
Die Dynamik dieser nachkonziliaren Nationalsynoden, zu denen noch die Dresdner Pastoralsynode, die Schweizer Synode 72 und der Österreichische Synodale Vorgang zu rechnen sind, entsprach dem Aufbruch der Kirche nach dem Konzil, aber auch der inzwischen eingetretenen Ernüchterung. Jede Synode prägte das Gesicht der jeweiligen Kirche. Die Struktur der Bistümer, Katechese, Religionsunterricht und Jugendarbeit, Kirche als Weltkirche und transnationale Gemeinschaft im eigenen Land, eine prophetische Zeitanalyse („Unsere Hoffnung“) – die Bilanz gerade der Würzburger Synode kann sich sehen lassen.
Aber was ließ sich wirklich verändern? Die Bereitschaft Roms, auf die eingesandten Voten einzugehen, lag bei Null. Und was den Niederländern 1967 noch als „Pastoralkonzil“ zugestanden worden war, durfte die österreichische Kirche 1973 nur noch als „synodalen Vorgang“ bezeichnen. Eine synodale Euphorie war rasch verflogen und wurde ausgebremst.
In Deutschland und Europa wurden Synoden nicht mehr regelmäßig durchgeführt. Die von vielen als gescheitert angesehene Augsburger Diözesansynode 1990 fand erst 2012 in Trier eine Nachfolgerin.
DIE ROLLE DER BISCHOFSKONFERENZEN
Eine Form der Ausübung von Kollegialität und Synodalität sind die Bischofskonferenzen. In Deutschland treffen sich die Bischöfe seit 1848. Offiziell konstituiert wurde die Deutsche Bischofskonferenz am Ende des Zweiten Vatikanums. Während dieses Konzils waren die Versammlungen der Bischöfe eines oder mehrerer Länder die Gremien, in denen die Marschrouten für die Diskussionen der Vorlagen abgestimmt und die Sprecher für das Plenum bestimmt wurden. Heute gibt es weltweit über 100 Zusammenschlüsse von Bischöfen eines Landes, einer Region oder eines Kontinents. So sehr sie das konkrete Leben einer Teilkirche bestimmen, bleibt ihre Wirksamkeit doch auf Organisation und Motivation beschränkt. Eine lehramtliche Qualität setzt immer noch eine Quasi-Einstimmigkeit voraus.
DIE RÖMISCHEN BISCHOFSSYNODEN
Seit 1967 beruft der Papst im Abstand von zwei bis vier Jahren eine Synode von Bischöfen zu einem von ihm festgesetzten Thema ein. Teilnehmer sind von den Bischofskonferenzen delegierte Bischöfe und vom Papst selbst eingeladene Personen mit oder ohne Stimmrecht. Nach 50 Jahren ergibt sich ein beeindruckendes Panorama an Themen. Die Synoden behandelten die Evangelisierung und Katechese, Bischöfe, Priester und Ordensleute, Eucharistie und das Wort Gottes. Außerordentliche Synoden wurden durchgeführt für die Niederlande, Afrika, Asien und Europa, den Libanon, den Nahen Osten und Ozeanien. Angekündigt ist für 2019 eine Synode für das Amazonasgebiet. Drei Synoden (1980, 2014 und 2015) widmeten sich Ehe und Familie.
Die nachkonziliaren Schreiben geben weniger Antworten auf konkrete Fragen, sondern dienen der Motivation und Stärkung des Glaubensbewusstseins der Kirche. Sie gehören zur Selbstvergewisserung einer global agierenden Glaubensgemeinschaft und sind ein wichtiger Teil des ordentlichen Lehramts der Kirche, gewonnen aus der lebendigen Auseinandersetzung mit Tradition und Gegenwart.
PAPST FRANZISKUS UND DIE SYNODALITÄT
In die Synoden und ihre Ergebnisse fließt das Ringen der Bischofskonferenzen um adäquate Antworten auf die Fragen der Zeit mit ein. Dabei ist es je nach Pontifikat unterschiedlich, wie diese Diskussionen rezipiert werden. Während sich Johannes Paul II. in seinen zahlreichen Schreiben mehrfach auf Dokumente kontinentaler Bischofskonferenzen bezieht, fehlt bei Benedikt XVI. in den Fußnoten seiner Schreiben jeglicher Hinweis auf die Arbeit der Konferenzen.
Das änderte sich mit dem Amtsantritt von Papst Franziskus fundamental. Je 22 Verweise auf Publikationen von Bischofskonferenzen finden sich in Evangelii gaudium und in Laudato sí. Es sticht natürlich das Abschlussdokument der Versammlung des lateinamerikanischen Episkopats in Aparecida (2006) hervor, das unter Bergoglios Leitung verfasst wurde. Aber auch Dokumente aus dem Kongo, Indien, Paraguay, Neuseeland, Mexiko, Portugal und Bolivien werden als Referenz herangezogen. Mehr als seine Vorgänger nimmt Franziskus die lehramtlichen Stellungnahmen der regionalen Kirchen auf. Ihnen einen nicht nur geduldeten, sondern das päpstliche Lehramt ergänzenden Stellenwert zu geben, sollte der nächste Schritt der Entwicklung von Synodalität und Kollegialität sein.
Für Franziskus ist dieser „Geist der Kollegialität und Synodalität“ (06. Oktober 2014) unverzichtbar. Doch um zu verstehen, in welcher Spannbreite sich dieser Geist äußert, sind zwei Aussagen von ihm gegeneinanderzuhalten. Bei der Feier zum 50-jährigen Jubiläum der Einrichtung der Bischofssynode durch Papst Paul VI. am 17. Oktober 2015 sagte Franziskus: „Die Welt, in der wir leben und die in all ihrer Widersprüchlichkeit zu lieben und ihr zu dienen wir berufen sind, verlangt von der Kirche eine Steigerung ihres Zusammenwirkens in allen Bereichen ihrer Sendung. Genau dieser Weg der Synodalität ist das, was Gott sich von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet. […] Der sensus fidei [der Glaubenssinn] verbietet, starr zwischen Ecclesia docens [der lehrenden Kirche] und Ecclesia discens [der lernenden Kirche] zu unterscheiden, weil auch die Herde einen eigenen ‚Spürsinn‘ besitzt, um neue Wege zu erkennen, die der Herr für die Kirche erschließt.“ Auf drei Ebenen erschließe sich die Synodalität: in den Beratungsgremien des einzelnen Bistums, auf der Ebene der Bischofskonferenzen und schließlich der Universalkirche.
Bei derselben Gelegenheit wies der Papst auf die Begrenzung der Synodalität durch das Amt des Papstes hin: „Und schließlich gipfelt der synodale Weg im Hören auf den Bischof von Rom, der berufen ist, als ‚Hirte und Lehrer aller Christen‘ zu sprechen: nicht von seinen persönlichen Überzeugungen ausgehend, sondern als oberster Zeuge der fides totius Ecclesiae [des Glaubens der gesamten Kirche], als ‚Garant des Gehorsams und der Übereinstimmung der Kirche mit dem Willen Gottes, mit dem Evangelium Christi und mit der Überlieferung der Kirche‘. Die Tatsache, dass die Synode immer cum Petro et sub Petro handelt – also nicht nur cum Petro, sondern auch sub Petro – ist keine Begrenzung der Freiheit, sondern eine Garantie für die Einheit. Der Papst ist nämlich nach dem Willen des Herrn ‚das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen‘. Damit verbindet sich das Konzept der ‚hierarchischen Gemeinschaft‘, das vom Zweiten Vatikanischen Konzil angewandt wurde: Die Bischöfe sind mit dem Bischof von Rom durch das Band der bischöflichen Gemeinschaft verbunden (cum Petro) und sind ihm als dem Haupt des Kollegiums zugleich hierarchisch unterstellt (sub Petro).“
Damit sind die Chancen, aber auch die Begrenzungen von Synodalität in der katholischen Kirche markiert: Synoden sind Beratungsgremien. Die Teilnehmerstruktur variiert; seit dem Zweiten Vatikanum sind Synoden, vor allem auf diözesaner und nationaler Ebene, ein Spiegel der jeweiligen Teilkirche aus Priestern und Laien, Haupt- und Ehrenamtlichen, den verschiedenen Berufsgruppen, Mitgliedern von Orden, Verbänden und geistlichen Gemeinschaften. Doch sie sind und bleiben Versammlungen, in denen zentrale Themen der jeweiligen Ortskirche behandelt werden, die letzte Entscheidung über ihre Umsetzung aber beim Bischof bzw. bei den СКАЧАТЬ