Das Finanzkapital. Joseph Murray Patrick
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Название: Das Finanzkapital

Автор: Joseph Murray Patrick

Издательство: Автор

Жанр: Зарубежная публицистика

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isbn: 9783929211757

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СКАЧАТЬ Er zielt auf Anerkennung des Bankhauses als Garant der Zahlungsfähigkeit, die es mit seiner Schuldenwirtschaft stiftet; und die ist selber eine Frage der geschäftlichen Praxis: Sie besteht in der tatsächlichen Beteiligung an dem Leihverkehr, mit dem die Banken einander akut benötigte Zahlungsmittel überlassen und der wegen der kurzen Fristen, die da üblich sind – meist ‚über Nacht‘ –, als ‚Geldmarkt‘ von anderen Kreditverhältnissen unterschieden wird. So stellt die Branche, schön zirkulär, wie es sich für das Metier gehört, im Vertrauen auf die Liquidität der Beteiligten die Liquidität her, die, solange die Sache routinemäßig ihren Gang geht, deren Vertrauenswürdigkeit hinreichend belegt. Mit dem sich selbst rechtfertigenden Vertrauen der Institute auf die Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit ihrer Partner stiftet das Gewerbe die Sicherheit, die zur Expansion ihrer Geschäfte unerlässlich ist.

      In letzter Instanz beruht das Funktionieren des Kreditgeschäfts auf der erfolgreichen Verwendung von Schulden als Kapital. Den Erfolg haben die Kreditschöpfer nicht in der Hand; sie kalkulieren damit aber mit solcher Sicherheit, dass sie als verantwortliche Garanten ihrer prekären Schuldenwirtschaft auftreten. Den Widerspruch zwischen ihrer Abhängigkeit vom Geschäftserfolg ihrer Kunden und ihrer Autonomie als Anstifter und Nutznießer des Kapitalwachstums und Gewährleister der davon abhängigen gesellschaftlichen Zahlungsfähigkeit bewältigen sie mit vertrauensbildenden Maßnahmen, die ihnen Zugang zum Interbankenmarkt für Liquidität und darüber die Macht verschaffen, für das Funktionieren ihres Geschäfts einzustehen.

      Überwunden ist dessen Abhängigkeit vom Konkurrenzerfolg der kreditnehmenden Kundschaft damit natürlich nicht, der Widerspruch zwischen professionell angemaßter Autonomie und eingegangenem Risiko mitnichten aus der Welt geschafft. Er ist überführt in eine Geschäftsroutine zwischen den Bankhäusern, die deren Liquidität und damit nichts Geringeres als den Bestand jedes einzelnen Instituts als autonomes Geschäftssubjekt vom Vertrauen der anderen abhängig macht; was umgekehrt bedeutet: Der Geschäftsgang jeder einzelnen Bank wird zum Risiko für die anderen. Die Großzügigkeit, mit der die Geschäftspartner einander Kredit geben, stiftet Sicherheit für Kreditgeschäfte, deren Erfolg nicht nur überhaupt unsicher ist, sondern permanent durch konkurrierende Kreditgeschäfte mit konkurrierenden Unternehmen gefährdet oder überhaupt zunichte gemacht wird.

      Die Konsequenz ist klar: Das praktizierte Vertrauensverhältnis schließt nicht nur ein allemal waches Misstrauen ein. Seine produktive Leistung schafft gute Gründe für den Argwohn, dass den Partnern wichtige Geschäfte misslingen und ihre fraglose Zahlungsfähigkeit nur berechnend vorgespiegelt sein könnte. Für ein Bankhaus kann es deswegen schon zum Existenzproblem werden, wenn es die Sicherheiten, die es seinen Konkurrenten als Beweis seiner Kreditwürdigkeit präsentiert, tatsächlich mobilisieren muss, um im Geschäft zu bleiben; womöglich bestätigt es damit Zweifel an seiner Liquidität, und die machen den Fortbestand seiner Zahlungsfähigkeit mindestens teuer. Der Ernstfall des Ausschlusses vom Interbankenmarkt und damit tatsächlich eintretender Illiquidität wirkt wiederum auf die Partner zurück, zieht das Vertrauen auf deren Zahlungsfähigkeit und damit diese selbst in Mitleidenschaft; im Extremfall mit der Konsequenz einer sich ausweitenden Bankenkrise. Die wäre dann der praktische Offenbarungseid darüber, dass mit dem produktiven Zirkel wechselseitiger Liquiditätssicherung die Geschäfte der Kreditinstitute nicht wirklich aller Unsicherheiten enthoben, sondern die Risiken der einzelnen Geldhäuser wirksam verallgemeinert worden sind. Der Einbruch der Tugend des Vertrauens in die harte Welt des Geldgeschäfts reproduziert mit der Macht, die die Banken einander damit verschaffen, eben auch die riskante Natur des Kreditgeschäfts, nämlich jetzt in der Form wechselseitiger Gefährdung aller Beteiligten, als ‚systemisches‘ Risiko.

      Diesen Widerspruch bewerkstelligen die Finanzinstitute ganz allein, nach der inneren Logik ihres ureigenen Geschäfts; sie ziehen daraus Konsequenzen, die diesem Geschäft noch einige Eskalationsstufen hinzufügen. Für die Haltbarkeit und allgemeine Gültigkeit dieses großartigen Schwindels sind sie allerdings nicht allein verantwortlich.

4. Die Beglaubigung der Kredit- und Geldschöpfung des Finanzkapitals durch die Gleichung, die die Staatsgewalt als ‚Bank der Banken‘ den drei anderen hinzufügt: Was im Zahlungsverkehr der Kreditinstitute wie Geld funktioniert, ist ein vollwertiger Ersatz für die gesetzliche Geld-‚Ware‘

      Die Maßeinheit des Reichtums, um dessen Gebrauch als Kredit das Finanzgewerbe sich kümmert und um dessen Mehrung das gesamte Wirtschaftsleben sich dreht, legt die Staatsgewalt fest; sie ist auch verantwortlich für den Stoff, der diesen Reichtum verbindlich repräsentiert: das Geld, mit dem alle Zahlungspflichten definitiv einzulösen sind. Was für ein ökonomisches Ding dieses Geld ist, brauchen die Höchsten Gewalten nicht zu definieren: Dass es bei den Produkten der kapitalistischen Ökonomie auf deren Tauschwert ankommt, der im Geld seine selbständige Gestalt hat, davon gehen sie ebenso wie die von ihnen aufs Geldverdienen als Lebensmittel festgelegte Gesellschaft einfach aus; ebenso davon, dass ‚der Markt‘, also die Konkurrenz der Geschäftsleute, den Tauschwert der Waren, d.h. deren Preise, letztlich korrekt festlegt. Den Begriff der Sache – dass sich im Tauschwert der Waren deren Eigenschaft, ein arbeitsteiliger Beitrag zum gesellschaftlichen Güterbestand zu sein, als ein Quantum Eigentum darstellt, und dass diese Portion Zugriffsmacht es ist, die im Geld ihre dingliche Existenz bekommt – benötigt die politische Herrschaft überhaupt nicht, um das Regime des Eigentums mit allen Konsequenzen in Kraft zu setzen und gesetzlich zu dekretieren, wie das Geld beschaffen sein soll, das als Wertträger dem beständig reproduzierten Eigentum am gesellschaftlich erzeugten und verbrauchten materiellen Reichtum sein Einheitsmaß verpasst, den Eigentumstransfer bewerkstelligt und so dem Geschäft als Vehikel dient.

      Was der moderne Staat in diesem Sinn als Geld definiert und seiner Gesellschaft als definitives Zahlungsmittel vorschreibt, das sind freilich selbst wieder der Form nach bloße Zahlungsversprechen: Banknoten, in denen kein produktiver Arbeitsaufwand steckt, der sie als Wertobjekte, die geschaffenes Eigentum darstellen, als nützliche Bestandteile des materiellen Reichtums der Gesellschaft mit den käuflichen Gütern der Marktwirtschaft auf eine Stufe stellen und dadurch zum allgemeinen Gegenwert aller Warenwerte qualifizieren würde. Insoweit besteht auch das gesetzliche Geld aus bloßen Geldzeichen; ältere Modelle beziehen sich sogar noch explizit auf ein Quantum Edelmetall als die eigentliche ‚Geldware‘, das vom Emittenten gegen Vorlage der Banknote auszuhändigen wäre – was freilich allenfalls in der Vor- und Frühgeschichte des modernen Kapitalismus mehr als eine bloße Fiktion war. Einen solchen Hinweis erspart sich der Herausgeber eines zeitgemäßen Staatsgelds gleich ganz. Die Messlatte mit ihren Einheiten, auf die sich die mit entsprechenden Preisen ausgezeichneten – also untereinander als kommensurabel gesetzten – vielfältigen Güter der Wirtschaftswelt beziehen und in denen der private Reichtum nachgezählt wird, ist insoweit rein ideeller Natur; was die Geldeinheit selber wert ist, d.h. wie viel Eigentum sie repräsentiert, das ergibt sich allein aus den Waren, den Bestandteilen des materiellen Reichtums, deren Tauschwert in diesen Einheiten ausgedrückt ist. Es braucht den ‚Warenkorb‘, ein Sammelsurium mit Preisschildern versehener Güter, um darzustellen, welchen Wert die jeweilige Geldeinheit hat.

      Den Wert hat das staatliche Geld dann allerdings auch. Kraft staatlicher Verfügung ist es das Wertobjekt, das ungeachtet seiner eigenen Wertlosigkeit die Zugriffsmacht des Eigentums verkörpert: eine kontrafaktische Verfügung, die einigen Aufwand an Merkmalen zum Ausschluss von Nachahmungen erfordert, um den Unterschied zu bloßen Zahlungsversprechen real werden zu lassen, und die allein durch eine Strafandrohung gegen unbefugten Nachdruck haltbar wird.

      Praktisch wahr wird der Wert des staatlich vorgeschriebenen Geldes durch seinen Gebrauch: in seiner Funktion als gesetzliches Kauf- und Zahlungsmittel für den Verkauf bzw. Erwerb der Güter, deren Preise in seinen Einheiten beziffert sind. Diese Funktion erfüllt СКАЧАТЬ