Название: Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung
Автор: Forum Verlag Herkert GmbH
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783963145124
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Bild 3: Aufkleber für Tore nach GUV-SI 8462, links am Tor angebracht, rechts der Aufkleber. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt))
Der Schulträger hat für die Schulen einschließlich der Sportstätten ein auf der Gefährdungsbeurteilung basierendes Sicherheitsmanagement zu entwickeln, das die ordnungsgemäße Einrichtung und Unterhaltung der Schulen und deren Ausstattung regelt.
Fußnoten:
Abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de [Stand: Januar 2021].
Obwohl die (Haupt-)Verantwortung für die sicherheitsgerechte Ausführung von Baumaßnahmen an Schulsportstätten beim Sachkostenträger liegt, tragen natürlich auch die ausführenden Firmen und Planer Verantwortung für ihre Arbeit. Das ist besonders dann der Fall, wenn die Auftragserteilung nach § 4 DGUV Vorschrift 81 erfolgte.
Damit nach Abschluss der Baumaßnahme keine unangenehmen Überraschungen auf die Nutzer warten, ist es unabdingbar, dass sich alle Beteiligten frühzeitig, aber auch zwischenzeitlich zusammensetzen und Inhalte und Ausführung des jeweiligen Projekts besprechen. Dabei sollte nicht vergessen werden, von Anfang an die kompetente Beratung von Fachleuten, z. B. der Fachkraft für Arbeitssicherheit, aber auch der zuständigen Fachbehörden, z. B. den Unfallkassen und den Arbeitsschutzbehörden (Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz etc.), zu nutzen. Es versteht sich von selbst, dass auch die späteren Nutzer, also die Schulen aber auch die Sportvereine frühzeitig zu beteiligen sind.
Bild 1: Beteiligte Akteure an einem Bauvorhaben. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt))
Sicherheitsmanagement {Sicherheitsmanagement}
Wer Sportstätten betreibt, trägt für diese auch die Verkehrssicherungspflicht. Er muss sich zivil- oder sogar strafrechtlich für Unfälle mit schweren Folgen verantworten, wenn er der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. In Ermangelung einer einschlägigen Norm können als Maßstab für die Verkehrssicherung für Sportstätten und Sportgeräte die Festlegungen in DIN EN 1176-7 [1] analog herangezogen werden. In dieser Norm wird das erforderliche Sicherheitsmanagement beschrieben.
Rechtliche Grundlagen {Sicherheitsmanagement, Rechtliche Grundlagen}
1. | Schüler als Hauptnutzer der Schulsportstätten sind gegen Arbeitsunfälle gesetzlich versichert. Ihre Unfälle werden von den Unfallkassen entschädigt. Die Beiträge zahlen die Kommunen. Die Pflicht zur Prävention von Schülerunfällen und damit auch für ein Sicherheitsmanagement ergibt sich u. a. aus dem SGB VII. In § 1 heißt es: |
„Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, …“
1. | Angestellte Lehrer sind ebenfalls gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Für sie gelten die Unfallverhütungsvorschriften genauso. |
2. | Verbeamtete Lehrer gehören wie Angestellte zu den Beschäftigten. Für sie gelten u. a. die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz. |
3. | Nach § 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 gelten die im staatlichen Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, also auch für Schüler. Damit ist das Arbeitsschutzgesetz auch für Sportstätten und Sportgeräte anzuwenden. In einer Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen für ein Sicherheitsmanagement festzulegen. |
4. | Konkrete Hinweise für die Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten sind in der DGUV Information 202-044 enthalten. Die fachlichen Anforderungen an befähigte Personen ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung bzw. der TRBS 1203 [2] zur Prüfung befähigter Personen. |
5. | Bei Vereinen gelten oben aufgeführte Grundsätze für deren Angestellte ebenfalls. Gegenüber den Mitgliedern trägt der Verein die Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. In der Praxis gilt diese i. d. R. als erfüllt, wenn ein Sicherheitsmanagement für Sportstätten und Sportgeräte einschließlich wiederkehrender Prüfungen geschaffen und durchgesetzt wurde. |
Sicherheitsorganisation {Sicherheitsmanagement, Sicherheitsorganisation}
Für die technische Sicherheit der Sportstätten und Sportgeräte ist bei öffentlichen Schulen der Schulträger verantwortlich. Er muss organisatorische Regelungen zur Umsetzung des Sicherheitsmanagements treffen. Im Rahmen des Sicherheitsmanagements müssen sowohl Führungskräfte als auch alle Beteiligten ihre konkreten Aufgaben und Verantwortungen kennen. Dazu müssen die jeweiligen Aufgaben und Pflichten festgelegt und Befugnisse bzw. Ressourcen übertragen werden. Für eine rechtssichere Praxis haben sich eine konkrete, schriftliche Dienstanweisung und Pflichtenübertragung sowie Verträge mit externen Dienstleistern durchgesetzt.
Anweisende Dokumente | Nachweisende Dokumente | Formalisierte Dokumente |
Verantwortungsmatrix | Abnahmeprotokoll | Pflichtenübertragung |
Dienstanweisungen/Verträge | Prüfbefunde/Prüfberichte | Formulare für regelmäßig wiederkehrende Vorgänge |
Wartungsanweisungen | Unfallanzeigen | Checklisten |
Dienstanweisung [3]
Als Dienstanweisung gelten alle rechtsverbindlichen Anweisungen des Arbeitgebers oder einer Führungskraft innerhalb dessen Zuständigkeitsbereichs an die ihm unterstellten Mitarbeiter zur Regelung organisatorischer oder inhaltlicher Belange der Arbeit. [4]
Mit Erlass einer Dienstanweisung kommt der Erlassende seiner Organisationsverpflichtung nach, was ihn jedoch nicht von der Kontrollpflicht entbindet, ob die Dienstanweisung auch umgesetzt wird. Neben Arbeitsaufgaben müssen auch Befugnisse, die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich sind, eingeräumt werden. Vor der Übertragung von Arbeitsaufgaben steht die Auswahlentscheidung, d. СКАЧАТЬ