Название: Stahlbau-Kalender 2021
Автор: Ulrike Kuhlmann
Издательство: John Wiley & Sons Limited
Жанр: Отраслевые издания
isbn: 9783433610510
isbn:
NCI DIN EN 1993-1-8/NA
zu Abschnitt 3.1.1 Verzinkte Schrauben
Es sind nur komplette Garnituren (Schrauben, Muttern und Scheiben) eines Herstellers zu verwenden.
Feuerverzinkte Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9 sowie zugehörige Muttern und Scheiben dürfen nur verwendet werden, wenn sie vom Schraubenhersteller im Eigenbetrieb oder unter seiner Verantwortung im Fremdbetrieb verzinkt wurden.
Andere metallische Korrosionsschutzüberzüge dürfen verwendet werden, wenn
– die Verträglichkeit mit dem Stahl gesichert ist und
– eine wasserstoffinduzierte Versprödung vermieden wird und
– ein adäquates Anziehverhalten nachgewiesen wird.
Galvanisch verzinkte Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 und 10.9 dürfen nicht verwendet werden.
Anmerkung 1 : Ein anderer metallischer Korrosionsschutzüberzug ist z. B. die galvanische Verzinkung.
Die galvanische Verzinkung bei Schrauben reicht als Korrosionsschutz alleine nur in trockenen Innenräumen (Korrosionskategorie C1 nach DIN EN ISO 12944-2) aus.
Anmerkung 2 : Zur Vermeidung wasserstoffinduzierter Versprödung siehe auch DIN 267-9.
Zu NCI zu 3.13.1 Schraubenverbindungen
In Tabelle NA.1 werden die Festigkeiten von Kopf- und Gewindebolzen geregelt. Da für aufgeschweißte Gewindebolzen prinzipiell die gleichen Bemessungsregeln wie für Schrauben gelten, sind die zusätzlichen Informationen aus dem Nationalen Anhang an dieser Stelle aufgenommen worden und nicht in Abschnitt 3.13.1 bei den Bolzenverbindungen angegeben. Für aufgeschweißte Kopfbolzen gilt im Übrigen DIN EN 1994-1-1 : Verbundtragwerke aus Stahl und Beton.
3.1.2 Vorgespannte Schrauben
(1) Schraubengarnituren der Festigkeitsklassen 8.8 und 10.9, welche den Anforderungen der Bezugsnormengruppe 4 in 1.2.4 entsprechen, dürfen als vorgespannte Schrauben eingesetzt werden, sofern eine kontrollierte Vorspannung nach Bezugsnormengruppe 7 in 1.2.7 durchgeführt wird.
3.2 Niete
(1) Die Werkstoffkenngrößen, Abmessungen und Toleranzen von Stahl-Nieten müssen in der Regel die Anforderungen der Bezugsnormengruppe 6 in 1.2.6 erfüllen.
3.3 Ankerschrauben
(1) Für Ankerschrauben dürfen die folgenden Werkstoffe verwendet werden :
– Stahlsorten, welche den Anforderungen der Bezugsnormengruppe 1 in 1.2.1 entsprechen;
– Stahlsorten, welche den Anforderungen der Bezugsnormengruppe 4 in 1.2.4 entsprechen;
– Stahlsorten von Bewehrungsstählen, welche den Anforderungen nach EN 10080 entsprechen,
vorausgesetzt, dass der Nennwert der Streckgrenze bei scherbeanspruchten Ankerschrauben den Wert 640 N/mm2 nicht überschreitet. Ohne Scherbeanspruchung liegt die obere Grenze bei 900 N/mm2.
3.4 Kategorien von Schraubenverbindungen
3.4.1 Scherverbindungen
(1) Schraubenverbindungen mit Scherbeanspruchung werden in der Regel für die Bemessung in folgende Kategorien unterteilt :
a) Kategorie A : Scher-/Lochleibungsverbindung
Zu dieser Kategorie gehören Schrauben der Festigkeitsklassen 4.6 bis 10.9. Vorspannung und besondere Oberflächenbehandlungen sind in der Regel nicht erforderlich. Der Bemessungswert der einwirkenden Scherkraft darf weder den Bemessungswert der Schertragfähigkeit nach 3.6 noch den Bemessungswert des Lochleibungswiderstandes nach 3.6 und 3.7 überschreiten.
b) Kategorie B : Gleitfeste Verbindung im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
Zu dieser Kategorie gehören hochfeste vorgespannte Schrauben, welche die Anforderungen nach 3.1.2(1) erfüllen. Im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit darf in der Regel kein Gleiten auftreten. Der Bemessungswert der einwirkenden Scherkraft im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit darf in der Regel den Bemessungswert des Gleitwiderstandes nach 3.9 nicht überschreiten. Der Bemessungswert der einwirkenden Abscherkraft im Grenzzustand der Tragfähigkeit darf in der Regel den Bemessungswert der Schertragfähigkeit nach 3.6 und des Lochleibungswiderstandes nach 3.6 und 3.7 nicht überschreiten.
Zu NCI zu 3.1.1 Verzinkte Schrauben
Mit den Festlegungen im Nationalen Anhang gelten für die Verwendung verzinkter Schrauben die gleichen Anforderungen und Einschränkungen wie schon nach DIN 18800-1 [K6], Element (407).
Im Wesentlichen soll mit den Festlegungen der gerade bei höherfesten Schrauben ab Festigkeitsklasse 8.8 bestehenden Gefahr einer Wasserstoffversprödung begegnet werden. In DIN EN 1090-2 [K8] wird daher auch für feuerverzinkte Verbindungsmittel eine Ausführung der Verzinkung in Übereinstimmung mit DIN EN ISO 10684 [K15] gefordert, in der auch Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung einer Wasserstoffversprödung genannt werden. Insbesondere sind möglichst kurze Verweilzeiten in der Beize anzustreben, da in der Beize prozessbedingt atomarer Wasserstoff vorhanden ist und in den Schraubenwerkstoff diffundieren kann. Werden die Schrauben nach der Verzinkung einer mindestens zweistündigen Wärmebehandlung bei Temperaturen von bis zu 200 °C unterzogen, lässt sich der Wasserstoff bei Schrauben bis 1000 N/mm2 Zugfestigkeit weitestgehend austreiben und die Gefahr der Wasserstoffversprödung minimieren. Für Schrauben mit höheren Festigkeiten – also auch für Schrauben der Festigkeitsklasse 10.9 mit Überfestigkeiten – kann die Wasserstoffversprödung nicht sicher ausgeschlossen werden.
Bei der galvanischen Verzinkung entsteht zusätzlich während des Abscheideprozesses im galvanischen Bad atomarer Wasserstoff, so dass die Gefahr der Wasserstoffversprödung besonders hoch ist. Aus diesem Grund wird der Einsatz galvanisch verzinkter Schrauben der Festigkeitsklassen 8.8 und 10.9 ausgeschlossen.
Zu 3.1.2(1)
Die Vorspannverfahren zur Aufbringung einer kontrollierten Vorspannung werden in Abschnitt 8.5 der DIN EN 1090-2 und im Anhang A des Nationalen Anhangs zur DIN EN 1993-1-8 geregelt und werden ausführlich im Kapitel СКАЧАТЬ