Bauphysik-Kalender 2021. Группа авторов
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Bauphysik-Kalender 2021 - Группа авторов страница 32

Название: Bauphysik-Kalender 2021

Автор: Группа авторов

Издательство: John Wiley & Sons Limited

Жанр: Отраслевые издания

Серия:

isbn: 9783433610558

isbn:

СКАЧАТЬ Bewertungsstelle nach Art. 30 EU-BauPVO genügt oder eine vergleichbare Qualifikation aufweist, durchgeführt wurde und eine prüffähige Bescheinigung über die Einhaltung der Bauwerksanforderungen in Bezug auf die jeweilige Leistungsangabe enthält.

      Eine weitere Möglichkeit der freiwilligen Leistungsangabe ist ein Gutachten des DIBt. Auf Wunsch prüft das DIBt freiwillige Herstellerangaben zur Leistung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten, die nicht oder nicht vollständig durch harmonisierte technische Spezifikationen abgedeckt sind. In seinen Gutachten bestätigt das DIBt die Einhaltung der nationalen Anforderungen an bauliche Anlagen bei Einbau des Produkts.

      Tabelle 8. Fachspezifische Internetplattformen

1 www.dibt.de Deutsches Institut für Bautechnik: – allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen– allgemeine Bauartgenehmigungen– ETA des DIBt– Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen– Liste der harmonisierten europäischen Produktnormen– Entscheidungen der Europäischen Kommission zum Brandverhalten– nationale und europäische Rechtsgrundlagen– Newsletter
2 www.is-argebau.de Informationsplattform der Bauministerkonferenz: – Muster-Vorschriften– Anhörungen
3 http://www.irb.fraunhofer.de/produkte/datenbanken Fraunhofer Baudatenbank: – allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen– allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse
4 https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando Europäische Kommission: – Nando (New Approach Notified and Designated Organisations) Information System– Informationen der Europäischen Kommission für Produkte nach europäischen Vorschriften
5 https://ec.europa.eu/growth/single-market/goods/free-movement-sectors/mutual-recognition/contacts-listde Europäische Kommission: – Produktinformationsstellen in den Mitgliedsstaaten
6 https://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de Europäische Kommission: – EU-Recht– EU-Rechtsprechung

      In Tabelle 8 sind Verweise auf fachspezifische Internetplattformen und deren Inhalte und Informationsmöglichkeiten zusammengefasst.

      [1] Musterbauordnung MBO, Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016.

      [2] Richtlinie 89/106 des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (Amtsblatt der EG L 40/12, geändert durch Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 (Bauproduktenrichtlinie).

      [3] Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates in der durch die delegierten Rechtsakte 568/2014 und 574/2014 geänderten Fassung (Baupro-duktenverordnung).

      [4] Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), jeweils in der gültigen Fassung.

      [5] Muster einer Verordnung über das Übereinstimmungszeichen (Muster-Übereinstimmungszeichen-Ver-ordnung MÜZVO), Stand: Juni 2018.

      [6] Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG, Amtsblatt der Europäischen Union OJ L 218, 13.8.2008.

      [7] Feuer Trutz Magazin Ausgabe 1/2008, S. 8.

      [8] Bauproduktengesetz (BauPG), Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte (Bauproduktengesetz -BauPG) Artikel 2 G. v. 05.12.2012 BGBl.

      [9] Delegierte Verordnung(EU) Nr.57/2014 der Kommission vom 30. Oktober 2013 über die Bedingungen für die Zurverfügungstellung einer Leistungserklärung von Bauprodukten auf einer Website, Amtsblatt der Europäischen Union OJ L 159, 28.5.2014.

      [10] Prioritätenliste [online], Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin https://www.dibt.de/de/dibt/data/Hinweisliste_Prioritaetenliste_hEN.pdf [Zugriff am 15.10.2017]

      [11] Vollzugshinweise der Länder [online], Deutsches In-stitut für Bautechnik, Berlin https://www.dibt.de/de/DIBt/DIBt-EuGH-Urteil.html [Zugriff am 15.10.2017]

      Peter Proschek

      A 3

      Leistungsbild und Honorierung im Brandschutz

      Dipl.-Ing. Udo Kirchner

      HALFKANN + KIRCHNER PartGmbB

      Beratende Ingenieure für Brandschutz

      Richard-Lucas-Str. 4, 41812 Erkelenz

      Studium des Bauingenieurwesens in Nürnberg und Braunschweig. Zunächst als Tragwerksplaner, seit 1986 bundesweit als Brandschutzingenieur und Sachverständiger tätig. Mitinhaber der Sachverständigenpartnerschaft Halfkann + Kirchner. Öffentlich und vereidigter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz, staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes NRW, Nachweisberechtigter für Brandschutz in vielen anderen Bundesländern.

      Leiter der Fachkommission Brandschutz im AHO und Sprecher des Arbeitskreises staatlich anerkannter Sachverständiger. Mitarbeiter beim Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes.

images

        1 Einleitung СКАЧАТЬ