Название: Im Dienst der Zuversicht
Автор: Franz Ferstl
Издательство: Bookwire
Жанр: Афоризмы и цитаты
isbn: 9783702238209
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Hiermit werden die spezifischen Aufgaben des Diakons in Abgrenzung zum Priester festgelegt. Die Entscheidung über die Zulassung liegt beim Ortsbischof. Der Diakonat wird für „verheiratete Männer reiferen Alters“ geöffnet, für die „geeigneten jungen Männer“ gilt jedoch weiterhin die Zölibatsverpflichtung.
„Wo die Bischofskonferenzen es für gut halten, soll der Diakonat als fester Lebensstand wieder eingeführt werden, entsprechend den Normen der Konstitution über die Kirche; denn es ist angebracht, dass Männer, die tatsächlich einen diakonalen Dienst ausüben, sei es als Katechisten in der Verkündigung des Gotteswortes, sei es in der Leitung abgelegener christlicher Gemeinden im Namen des Pfarrers und des Bischofs, sei es in der Ausübung sozialer oder caritativer Werke, durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können.“26
Wer also bereits als Katechist im Dienst der Verkündigung, als Leiter einer christlichen Gemeinde oder in sozialen oder karitativen Werken tätig ist, also einen tatsächlich diakonalen Dienst ausübt, soll durch die Weihegnade gestärkt werden und seinen Dienst in enger Verbindung mit dem Altar wirksamer ausüben können.
Der Anstoß zur Wiedereinführung des Ständigen Diakonats kam vor und während des Konzils aus ganz verschiedenen Richtungen: Zahlreiche Bischöfe aus den Missionsgebieten erblickten darin eine Chance, dem Priestermangel in ihren Ortskirchen durch die Weihe bewährter verheirateter Katechisten zu begegnen und diesen – und auch darüber wurde schon vor und während des Konzils häufig diskutiert – später den Weg zur Priesterweihe zu ebnen. Auch in Europa hatte sich in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg ein starker Priestermangel bemerkbar gemacht. In der französischen Kirche wollte man der Säkularisierung und Entfremdung weiter Kreise der Bevölkerung durch die Einführung eines Amtes, dessen Träger näher bei den Menschen waren, begegnen und manchen Bischöfen war der Aufbau einer Kirche der Armen ein Herzensanliegen. Manche Theologen vermissten in der Kirche schon damals eine stärkere Betonung der Diakonie, die durch ein eigenes Amt wieder neu zur Geltung gebracht werden sollte.27
Unter den Streitfragen, die in der zweiten Sitzungsperiode den Konzilsvätern zur Klärung vorgelegt wurden, war auch die Einrichtung des „Diakonats als eigenen und ständigen Grad des heiligen Dienstes“. In der Abstimmung sprachen sich erstaunlicherweise 1588 Bischöfe dafür, aber immerhin auch 525 dagegen aus. Der Text über den Diakonat, den das Konzil schließlich approbierte, weist gegenüber der vorangehenden Fassung eine deutliche Verlagerung in Richtung auf eine stärkere diakonale Ausrichtung dieses Amtes auf. Während der Diakon zunächst noch primär von seiner Assistenz am Altar und bei der Eucharistie gesehen wurde, wird im Konzilstext festgehalten, dass die Diakone die Handauflegung „nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung empfangen. Mit sakramentaler Gnade gestärkt dienen sie dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit.“ (LG 29)
Mit der Wiedereinführung des Diakonats verbanden die Konzilsväter damals je nach Region sehr verschiedene Erwartungen und Hoffnungen, die sich im Missionsdekret noch erkennen lassen. Den Bischöfen ging es wohl auch um ein differenziertes und auf die Zukunft offenes Verständnis des Diakonats, das sich deutlich vom Amt des Priesters unterscheidet. Manche Konzilsväter hielten es vor allem für angemessen und notwendig, „dass jene, die faktisch diakonale Dienste ausüben, wie die Katechisten in der Verkündigung und in der Leitung kleiner Gemeinden bzw. in der Leitung karitativer und sozialer Institutionen, auch die kirchliche Handauflegung zu diesem Dienst erlangen.“28 Im Missionsdekret wurde als Antwort auf den Wunsch der Missionsbischöfe die Möglichkeit eröffnet, verheiratete Katechisten als Verkünder des Wortes Gottes zu Diakonen zu weihen, eine Chance, die leider in vielen Kirchen des Südens zu wenig wahrgenommen wurde. Es war wohl die Angst vor einer sich daraus ergebenden Infragestellung des Zölibats oder die Befürchtung, den Katechisten durch die Diakonatsweihe zu viel Macht zu geben und sie zu Konkurrenten der Priester zu machen, was dazu führte, dass eine große pastorale Chance über Jahrzehnte nicht genutzt wurde.29 Wo aber nationale oder regionale Bischofskonferenzen den Raum dafür eröffneten, wurde dieses wiederentdeckte Amt zum Segen für die Ortskirchen und ihre Sozial- und Gemeindepastoral.
1.8 Nach dem Konzil – ausführende Bestimmungen durch päpstliche Schreiben
Das Konzil hatte den Weg zur Einführung des Ständigen Diakonats geöffnet, aber erst in der Folge wurden kirchenrechtliche Ausführungsbestimmungen zur Verwirklichung der Konzilsbeschlüsse erlassen. Papst Paul VI. veröffentlichte am 18. Juni 1967 das Apostolische Schreiben „Sacrum Diaconatus ordinem“, in dem der rechtliche Rahmen zur Weiterentwicklung des Diakonats in der Weltkirche abgesteckt wird.30 Am 15. August 1972 wurden zwei weitere Erlässe von Paul VI. veröffentlicht: das Motu Proprio „Ministeria quaedam“ sowie das Motu Proprio „Ad pascendum“31, die die kirchenrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Weihestufe des Diakonats ergänzen. Diese sind ebenso wie die vorhergehenden Dokumente in die am 22. Februar 1998 veröffentlichten Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone und das Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone eingeflossen.32
1Algirdas Jurevičius, Zur Theologie des Diakonats. Der Ständige Diakonat auf der Suche nach eigenem Profil (= Schriften zur Praktischen Theologie, Bd. 3), Hamburg 2004, 20
2Gerhard Ludwig Müller, zitiert bei Wolfgang Allhorn, Der Diakonat in der frühen Kirche. In: Günter Riße et. al., Boten einer neuen Zeit. 50 Jahre Ständige Diakone im Erzbistum Köln, Paderborn 2018, 75
3Jurevičius, Zur Theologie des Diakonats, 27
4Hippolyt, Traditio Apostolica 8, zitiert bei Riße, Boten einer neuen Zeit, 81–82
5Riße, Boten einer neuen Zeit, 82
6Vgl. ebd., 78–79
7Ebd., 79–81
8Vgl. dazu: Georg Predel, Veränderte soziale Wirklichkeit – verändertes Amt. Zum Niedergang des Diakonates als eigenständigem Amt am Beispiel der Kirche Galliens im 4.–7. Jahrhundert. In: Klemens Armbruster, Matthias Mühl (Hg.), Bereit wozu? Geweiht für was? Zur Diskussion um den Ständigen Diakonat, Freiburg 2009, 63–94
9Vgl. Stefan Sander, Das Amt des Diakons. Eine Handreichung, Freiburg 2013, 81–87
10Günter M. Lux, Selige und heilige Diakone, Wien 2008