Название: A Theologico-Political Treatise and A Political Treatise
Автор: Benedict De spinoza
Издательство: Ingram
Жанр: Религия: прочее
Серия: Dover Philosophical Classics
isbn: 9780486119366
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Allgemein lassen sich die Bedingungen der Idealen Sprechsituation unter der Überschrift „Herrschaftsfreiheit“ fassen. Der Diskurs wird durch keinen anderen Faktor bestimmt als den „zwanglosen Zwang des besseren Arguments“ (Habermas, 1981, S. 194). In einem Aufsatz zur Diskursethik nennt Habermas drei Diskursregeln, die Alexy ausgehend von Habermas’ Theorie entwickelt hat. Diese scheint Habermas als exemplarisch zu sehen.
(3.1) „ Jedes sprach- und handlungsfähige Subjekt darf an Diskursen teilnehmen.
(3.2) Jeder darf jede Behauptung problematisieren.Jeder darf jede Behauptung in den Diskurs einführen.Jeder darf seine Einstellungen, Wünsche und Bedürfnisse äußern.
(3.3) Kein Sprecher darf durch innerhalb oder außerhalb des Diskurses herrschenden Zwang daran gehindert werden, seine in (3.1) und (3.2) festgelegten Rechte wahrzunehmen“ (Habermas, 1983, S. 99).
Bei diesen Regeln handelt es sich in erster Linie um Beteiligungsregeln. Habermas beschreibt sie als Regeln auf der Prozessebene, da sie aber den Diskurs normieren, lassen sie sich eher dem dialektischen Ansatz zuordnen. Zugleich sind es keine anzustrebenden Bedingungen, die Habermas hier formuliert, sondern gegebene Normen, die jede Argumentation bestimmen, auch wenn die Praxis von ihnen abweichen kann. Es handelt sich, so Habermas, „bei den Diskursregeln nicht einfach um Konventionen (…), sondern um unausweichliche Präsuppositionen“ (1983, S. 100). Die Bedingungen der Idealen Sprechsituation müssen nach Habermas kontrafaktisch angenommen werden.
Die Funktion von Argumentation ist es im Modell von Habermas, die StrittigkeitStrittigkeit des GeltungsanspruchesGeltungsanspruch in der Art zu bearbeiten, dass wieder der Übergang in das kommunikative Handeln möglich ist. Als Ziel des Diskurses benennt Habermas den KonsensKonsens, d.h. Argumentation hat bei ihm immer eine KonsensorientierungKonsensorientierung. Dieser KonsensKonsens wird auch als erreichbar beschrieben, allerdings unter den spezifischen Bedingungen der Idealen Sprechsituation.
Die Theorie Habermas’ ist vielfach kritisiert worden, insbesondere in der Argumentationswissenschaft. Ein Kritikpunkt ist, dass sie Argumentation als immer auf KonsensKonsens ausgerichtet sieht. Einige Autoren (vgl. z.B. Völzing, 1979) haben darauf hingewiesen, dass Argumentation auch genutzt werden kann, um einen DissensDissens zu verschärfen, oder dass eine Argumentation beendet werden kann mit dem Wissen, dass man keine Einigkeit erreichen wird. Die KonsensorientierungKonsensorientierung wird also als idealisierend gesehen und damit als ungeeignet für die Beschreibung und Analyse authentischer Argumentation. Allerdings geht es Habermas mit seiner Theorie nicht darum, jede Form von Argumentation zu erläutern. So ist das Ziel zum Beispiel nicht, Argumentation in Alltagsgesprächen analysierbar zu machen (auch wenn der Ansatz von Habermas hier durchaus interessante Einblicke geben mag). Es geht vielmehr darum, dass der Austausch von Gründen die privilegierte Form ist, um im öffentlichen Diskurs KonsensKonsens zu erreichen. Und die Teilnehmerinnen im öffentlichen Diskurs gehen nach Habermas in den Diskurs mit dem Ziel KonsensKonsens – Verständigung – zu erreichen. Allerdings ist diese Annahme kontrafaktisch. Wäre das Ziel nicht die Herstellung von Verständigung, würden die Teilnehmerinnen gar nicht in den Diskurs eintreten. Sie tun es mit dem Wissen, dass ein KonsensKonsens unwahrscheinlich ist. Das Gleiche gilt für die Ideale SprechsituationIdeale Sprechsituation. Auch hier ist die Kritik geäußert worden, dass diese Situation etwas als Grundlage einfordert, das nicht möglich ist: herrschaftsfreier Diskurs. Aber auch das ist als kontrafaktische Annahme zu lesen. Zwar sind die Bedingungen der Idealen Sprechsituation faktisch (meist) nicht gegeben, wir können aber innerhalb von Argumentation gar nicht anders, als sie als Bedingungen anzunehmen. Argumentation ist bei Habermas also nicht einfach eine kommunikative Form neben anderen, sondern sie ist in einer demokratischen, offenen Gesellschaft das privilegierte Mittel, um zu Entscheidungen zu führen und diese zu legitimieren. Dass diese Theorie innerhalb der Argumentationswissenschaft nicht noch eine höhere Wirkmächtigkeit entfaltet hat, mag daran liegen, dass die Argumentation in den Habermas’schen Arbeiten eher angerissen als argumentationstheoretisch weiterentwickelt wurde. Das ist wiederum nachzuvollziehen, ist die Argumentationstheorie für Habermas doch ein Instrument zur Entwicklung seiner Gesellschaftstheorie. Sein Ansinnen ist nicht das eines Argumentationswissenschaftlers, sondern eines Sozialwissenschaftlers.
3.4 Die normative Pragmatik und die Theorie von Präsumtionen und Beweislast
Eine weitere Strömung innerhalb der dialektischen Perspektive ist die normative PragmatikNormative Pragmatik. Unter dieser Überschrift versammeln sich verschiedene Ansätze, die in der Regel von den Grice’schen KonversationsmaximenKonversationsmaximen und dem KooperationsprinzipKooperationsprinzip ausgehen.
Ein Problem, das innerhalb der normativen Pragmatik besonders intensiv diskutiert wird, ist das Verhältnis von BeweislastBeweislast und PräsumtionPräsumtion (oder auch gleichbedeutend: PräsumptionPräsumptionPräsumtion) innerhalb von Argumentation. Die grundlegende Frage ist hier, ob und wie bestimmt wird, welche Argumentationspartnerin innerhalb eines argumentativen Austausches in Beweispflicht steht, von wem also überhaupt Gründe eingefordert werden können und wer aus einer bestimmten Position heraus das Geben von Gründen auch verweigern kann. Dies ist eine grundlegend dialektische Frage: Welche Rechte und Pflichten haben die Teilnehmerinnen einer Argumentation und wie müssen sie diesen gerecht werden. Der Begriff der PräsumtionPräsumtion wird besonders in der Rechtswissenschaft genutzt und meint eine Voraussetzung oder Setzung. Diese Setzung dient dazu, die Entscheidungsfindung zu strukturieren und folglich zu erleichtern. Eine PräsumtionPräsumtion ist damit (aus Sicht vieler, aber nicht aller Autorinnen) ein Schlussverfahren: Solange die PräsumtionPräsumtion nicht widerlegt ist, kann von ihr auf eine Konklusion geschlossen werden. Das klassische Beispiel ist hier die Setzung der Unschuld des Angeklagten bis zum Beweis des Gegenteils. Solange die Schuld nicht bewiesen werden kann, kann daraus geschlossen werden, dass die Angeklagte unschuldig ist. Auf Grund dieser Setzung liegt die BeweislastBeweislast im Strafverfahren auf Seiten der Anklage, nicht auf Seiten der Verteidigung.
Die Zuweisung von BeweislastenBeweislast sorgt unter anderem dafür, dass der Schlusspunkt einer Argumentation leichter bestimmt werden kann. In diesem Sinne weisen PräsumtionPräsumtionen also Verantwortlichkeiten im Diskurs zu. Wer muss einen StandpunktStandpunkt verteidigen, wer nicht? Kauffeld (2002) betont, dass es sich hier um eine normative Beschreibung der Rechte und Pflichten von Teilnehmerinnen einer Argumentation handelt. Auch wenn ein Argumentationspartner von einer PräsumtionPräsumtion ausgehen kann, kann er natürlich dennoch Argumente für seine Position vorbringen, so wie ein Angeklagter Gründe für seine Unschuld vorbringen kann, aber er kann nicht dazu verpflichtet werden.
Eine PräsumtionPräsumtion ist eine Setzung, auf deren Basis Schlüsse gezogen werden können. Autorinnen, die dem Ansatz von Whately folgen, gehen von Folgendem aus: Wird die PräsumtionPräsumtion in Zweifel gezogen, liegt die BeweislastBeweislast bei der Partei, die die PräsumtionPräsumtion bestritten hat.
Die vielfach gezogene Analogie zwischen PräsumtionPräsumtionen im Strafverfahren und PräsumtionPräsumtionen in anderen Feldern (politischer Diskurs, Alltagsgespräche, etc.) lehnt Kauffeld (2002) ab und stellt fest, dass PräsumtionPräsumtionen beispielsweise in Alltagsgesprächen nicht die gleiche normative Kraft haben wie in rechtlichen Verfahren. Anstatt die PräsumtionPräsumtion und die daraus resultierende BeweislastBeweislast als theoretische Setzung СКАЧАТЬ