Deutsche Geschichte. Günter Naumann
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Название: Deutsche Geschichte

Автор: Günter Naumann

Издательство: Bookwire

Жанр: Документальная литература

Серия: marixwissen

isbn: 9783843800303

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СКАЧАТЬ bewirkte die Reformation eine Stärkung der evangel. Reichsfürsten, denn diese konnten durch die Beschlagnahme (Säkularisation) von Kirchengut ihre Machtbasis erweitern und erlangten durch die Schaffung der Landeskirchen eine selbstständige Stellung. Auch die kathol. Reichsfürsten fanden Mittel und Wege, um ihre Position gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt zu stärken, sodass insgesamt die Territorialisierung des Alten Reiches vorangetrieben wurde.

      Zwischen 1555 und dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges gelang es der kathol. Kirche, einige evangelisch gewordene Reichsfürsten für den kathol. Glauben zurückzugewinnen, was mit einer Rekatholisierung der entsprechenden Fürstentümer verbunden war (Gegenreformation).

      Den zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges geschlossenen Westfälischen Frieden (1648) nahmen die auswärtigen Mächte, welche seit jeher an einem in sich zerstrittenen, politisch schwachen Deutschland interessiert waren, zum Anlass, um die Herrschaftsansprüche des römisch-deutschen Königs/Kaisers auf ein Minimum zu reduzieren und andererseits die Souveränitätsrechte der Territorialmächte zu stärken. Der Titel »Kaiser« entbehrte seitdem einer realen Machtgrundlage. Das Alte Reich konnte nur deshalb noch über einhundertfünfzig Jahre fortbestehen, weil die Kaiser-Dynastie der österreichischen Habsburger mit ihrem umfangreichen Territorialbesitz über eine respektable Hausmacht als Herrschaftsgrundlage verfügte und die im Süden sowie im Südosten des Reiches gelegenen habsburgischen Länder ein Bollwerk gegen die Türken, welche von Südosten her das Reich in seiner Existenz bedrohten, darstellten und damit auch die deutschen Territorialfürstentümer schützten.

      Der Übergang vom Personenverbandsstaat des Mittelalters zum institutionalisierten (bürokratisierten) Flächenstaat der Neuzeit war nicht durch das Reich, sondern durch die Territorialfürsten in die Wege geleitet worden. Die Fürsten konnten dabei auf die Verwaltungserfahrungen in den Städten zurückgreifen, denn eine Stadt wurde von einer Behörde, dem Stadtrat, zentralistisch verwaltet. Durch die Bestimmungen des Westfälischen Friedens wurde die seit dem 15. Jh. aufgebaute Eigenstaatlichkeit der Territorien legalisiert und deren Weiterentwicklung gefördert. Die Landesfürsten hatten nicht nur Herrschaftsrechte angesammelt und dadurch im Laufe der Zeit eine steigende Unabhängigkeit vom Reich erlangt, sondern darüber hinaus in ihren Territorien eine effektivere zentralistische Verwaltung aufgebaut, indem sie die ihrem Einfluss unterliegenden Besitzungen nicht mehr von Lehnsträgern, sondern von landesfürstlichen Behörden durch weisungsgebundene landesfürstliche Beamte verwalten ließen. Ansatzpunkte für den Aufbau einer solchen Verwaltung waren die Eigengüter des Landesfürsten oder etwa die Zusammenfassung von Ortschaften, welche dem Landesfürsten gerichtlich unterstanden bzw. welche an diesen bestimmte Abgaben zu entrichten hatten. Vielfach gelang es den Landesfürsten auch, über die Ausnutzung althergebrachter Vogtei-Rechte (Ausübung der Schutzherrschaft) auf die Verwaltung von Kirchengut Einfluss zu nehmen. Weiterhin konnte der Landesfürst im Gegensatz zum König erledigte Lehen einbehalten und seinen Verwaltungsbezirken zuschlagen. Hinzu kam mit der Reformation säkularisiertes Kirchengut. Diese Akkumulation landesfürstlicher Verwaltungsbefugnisse führte schließlich ab dem 16. Jh. zum Aufbau moderner Landesverwaltungen mit Unter-, Mittel- und Oberbehörden und damit zur Zurückdrängung des Einflusses der Landstände. In den evangel. Territorien standen die Landesfürsten an der Spitze der neu aufgebauten Landeskirchen, was einen weiteren Zentralisationsschub bedeutete. Zentralismus ist ein wesentliches Merkmal der absolutistischen Herrschaftsform, die sich ab dem 16. Jh. in den Territorialstaaten durchzusetzen begann. In welchem Maße ein Landesfürst absolutistisch regieren konnte, hing vom jeweiligen Einfluss der Landstände ab, sodass der Absolutismus in den deutschen Territorialstaaten sehr unterschiedlich ausgeprägt war. Diese Entwicklung hatte zur Modernisierung der Staatsverfassung in den Territorialstaaten geführt, während die Reichsverfassung im Wesentlichen noch einem mittelalterlichen Personenverbandsstaat entsprach. Modernität und Leistungsfähigkeit verbanden sich deshalb mit den Territorialstaaten und nicht mit dem Reich.

      Das Alte Reich ging 1803/1806 in den Stürmen der napoleonischen Eroberungskriege unter.

      Die Grenzen des Alten Reiches waren einem ständigen Wandel unterworfen.

      Am Beginn stand das Ostfrankenreich. Dessen Grenzen griffen weit nach Westen aus und umfassten auch Gebiete, welche heute zu Frankreich gehören bzw. die Staatsgebiete von Belgien, den Niederlanden sowie Luxemburgs bilden. Im Süden gehörten zum Ostfrankenreich auch die heutige Schweiz, der größte Teil des heutigen Österreichs und Gebiete in Norditalien. Im Osten endete es an der Elbe-Saale-Linie, obgleich seit Karl »dem Großen« die slawischen Marken bis zur Oder sowie Böhmen bereits zum Einflussbereich des Frankenreiches zählten. Im Norden verlief die Grenze des Ostfrankenreiches etwa an der heutigen Grenze zu Dänemark. Bereits unter dem römisch-deutschen König Heinrich I. (919-936) sowie unter dessen Nachfolger, Kaiser Otto I. »dem Großen« (936-973), kamen diese Grenzen durch die beginnende Ostexpansion sowie die Eroberung des Reiches der Langobarden durch Otto I. in Bewegung.

      Die Ostgrenze: Die ersten Erweiterungen des Alten Reiches erfolgten nach Osten. Diese Gebiete waren im Verlauf der Völkerwanderung von den Germanen geräumt und nachfolgend von slawischen Stämmen eingenommen worden. Die dünne Besiedlung dieser Gebiete in Verbindung mit wechselnden Machtkonstellationen und dem Fehlen geographischer Hindernisse ließen sie zum Ziel der sog. deutschen Ostsiedlung werden, welche mit der Bekehrung ihrer Bewohner zum christlichen Glauben (Missionierung) einherging. Bereits mit dem Sieg über die Awaren (796) setzte eine von Bayern ausgehende Besiedlung ein, die bis zur Theiß vorstieß. Die Missionierung dieses Gebietes übernahm das Erzbistum Salzburg (Bistumsgründung 739 durch Bonifatius). Die Unterwerfung der slawischen Gebiete zwischen Ostsee und Böhmerwald erfolgte 928/29 durch König Heinrich I. Die Sicherung des eroberten Gebietes übernahmen 937 im Nordosten Markgraf Hermann Billung sowie im Gebiet der mittleren Elbe und der mittleren Saale Markgraf Gero. Eine Markgrafschaft war ein Militär- und Verwaltungsbezirk im Grenzland unter einem vom König eingesetzten Markgrafen. Nach dem Tode Geros (965) wurde dessen Markgrafschaft aufgeteilt in die Nordmark (= Kernlande der späteren Mark Brandenburg), die sächsische Ostmark (zwischen unterer Saale und Elbe, dazu die Lausitz) und ein Gebiet an der unteren Elbe und der mittleren Saale (die Gaue Serimunt, Nelectici, Siusli). Auch die Markgrafschaft Meißen dürfte in diesem Zusammenhang gebildet worden sein. Zur Missionierung aller dieser Gebiete gründete Kaiser Otto I. 948 die Bistümer Havelberg und Brandenburg im Norden sowie 968 das Erzbistum Magdeburg und die Bistümer Meißen, Merseburg und Zeitz (1032 Verlegung nach Naumburg) im Süden. Durch den großen Slawenaufstand von 983 gingen die nördlichen Gebiete zwischen Elbe und Oder mit den Bistümern Brandenburg und Havelberg zunächst verloren. 1134 wurde der Askanier Albrecht »der Bär« mit der Nordmark belehnt und eroberte bis 1157 die 983 verloren gegangenen Gebiete wieder zurück; er nannte sich seither Markgraf von Brandenburg. Die Bistümer Havelberg und Brandenburg wurden 1147 bzw. 1161 wiedererrichtet. 1160 besiegte Heinrich »der Löwe« den Slawenstamm der Obodriten im heutigen Mecklenburg. Der Landesausbau, das heißt die Besiedlung der unterworfenen slawischen Ostgebiete mit Bauern aus den altdeutschen Herzogtümern, setzte um 1100 ein, erreichte um 1150 die Mulde-Linie und überschritt um 1200 die Elbe. Diese Kolonisten kamen aus Gebieten mit Bevölkerungsüberschuss und fanden in den neuen Siedelgebieten ein günstigeres Siedelrecht vor (persönliche Freiheit und Freizügigkeit, ungehindertes Verfügungsrecht über den zugeteilten Besitz unter Beachtung der eingegangenen Verpflichtungen [maßvolle Zins- und Zehntabgaben usw.], Recht auf Selbstverwaltung sowie Ausübung der eigenen Rechtsgewohnheiten). Die Initiatoren dieser Siedlung waren die Markgrafen, die Bischöfe, die Klöster sowie weitere Grundherren, welche durch sog. Lokatoren die Bauern anwerben ließen. Die slawische Urbevölkerung wurde nicht verdrängt, sondern die deutschen Bauern gewannen das Siedlungsland durch Urbarmachung (Rodung) und gründeten Dörfer aus wilder Wurzel. Sie unterstanden zwar den jeweiligen Grundherren, bildeten jedoch Dorfgemeinschaften mit weitgehender Selbstverwaltung unter Leitung der Lokatoren, die mit größerem Landbesitz sowie besonderen Rechten (z.B. mit dem Schankrecht) ausgestattet worden waren. Die Siedler führten den eisernen Wendepflug und die Dreifelderwirtschaft in den kolonisierten Gebieten СКАЧАТЬ