Название: August Bebel - Die Frau und der Sozialismus
Автор: Bebel August
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9788027205295
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Luther sprach nur aus, was zu jener Zeit Volksauffassung war. So teilt Jakob Grimm mit 55:
»Da er ein Man were, der sinen echten wive ver frowelik recht niet gedoin konde, der sall si sachtelik op sinen ruggen setten und draegen sie over negen erstnine und setten sie sachtelik neder sonder stoeten, slaen und werpen und sonder enig quaed woerd of oevel sehen, und roipen dae sine naebur aen, dat sie inne sines wives lives noet helpen weren, und of sine naebur dat niet doen wolden of kunden, so sall he si senden up die neiste kermisse daerbi gelegen und dat sie sik süverlik toe make und verzere und hangen ör einen buidel wail mit golde bestickt up die side, dat sie selft wat gewerven kunde; kumpt sie dannoch wider ungeholpen, so help ör dar der duifel.«
Der Bauer des Mittelalters wollte in erster Linie durch die Ehe Erben haben, und vermochte er diese selbst nicht zu zeugen, so überließ er als praktischer Mann dieses Vergnügen ohne besondere Skrupel einem anderen. Die Hauptsache war, daß er seinen Zweck erreichte. Wir wiederholen: Der Mensch beherrscht nicht das Eigentum, das Eigentum beherrscht ihn.
Die aus den Schriften und Reden Luthers angezogenen Stellen über die Ehe sind um deswillen besonders wichtig, weil die darin geäußerten Anschauungen mit den in der Kirche heute herrschenden im schärfsten Widerspruch stehen. Die Sozialdemokratie kann sich in dem Kampfe, den sie mit der Geistlichkeit zu führen hat, mit vollstem Fug und Recht auf Luther berufen, der in Fragen der Ehe einen durchaus vorurteilsfreien Standpunkt einnimmt.
Luther und die Reformatoren gingen in der Ehefrage sogar noch weiter, allerdings aus opportunistischen Gründen, aus Gefälligkeit gegen die in Frage kommenden Fürsten, deren kräftige Unterstützung oder dauerndes Wohlwollen sie sich zu erwerben, beziehentlich zu erhalten suchten. Der reformationsfreundliche Landgraf von Hessen, Philipp I., besaß neben seiner legitimen Frau eine Geliebte, die nur unter der Bedingung, daß er sie heirate, ihm zu Willen sein wollte. Der Fall war heikel. Eine Scheidung von der Gemahlin ohne durchschlagende Gründe verursachte großen Skandal, und eine Ehe mit zwei Frauen zugleich war bei einem christlichen Fürsten der neueren Zeit ein unerhörtes Ereignis, das nicht minder Skandal verursachen mußte. Gleichwohl entschloß sich Philipp in seiner Verliebtheit für den letzteren Schritt. Es galt nur festzustellen, daß dieser Schritt nicht mit der Bibel im Widerspruch stand und die Zustimmung der Reformatoren, insbesondere Luthers und Melanchthons, fand. Zunächst begannen die Unterhandlungen des Landgrafen mit Butzer, der sich mit dem Plane einverstanden erklärte und versprach, Luther und Melanchthon zu gewinnen. Butzer motivierte seine Ansicht damit, daß er sagte: Mehrere Weiber zugleich zu besitzen, sei nicht wider das Evangelium. Paulus, der doch viel vermeldet, die das Reich Gottes nicht erben sollten, aber von denen, die zwei Weiber haben, tue er keine Meldung; Paulus sage vielmehr, »daß ein Bischof nur eines Weibes haben, desgleichen die Diener. Wär's nun Not gewesen, daß jeder haben solle ein Weib, so hätt' er's also geboten und mehr Weiber verboten«. Luther und Melanchthon schlossen sich diesen Gründen an und billigten die Doppelehe, nachdem auch des Landgrafen Frau unter der Bedingung in die Ehe mit der zweiten Frau willigte, »daß er die ehelichen Pflichten noch mehr als bisher gegen sie erfüllen werde« 56. Luther hatte schon früher die Frage nach der Berechtigung der Bigamie, als es sich um die Billigung einer Doppelehe Heinrichs VIII. von England handelte, Kopfschmerzen verursacht. Das geht aus einem Briefe an den sächsischen Kanzler Brink, Januar 1524, hervor, dem er schrieb: »Grundsätzlich freilich könne er, Luther, die Bigamie nicht verwerfen, denn sie widerstreite nicht der Heiligen Schrift 57, 58
Melanchthon mochte die Zustimmung zu der Doppelehe des Landgrafen weniger schwergefallen sein, denn er hatte schon früher an Heinrich VIII. geschrieben, »jeder Fürst habe das Recht, in seinem Gebiet die Polygamie einzuführen«. Aber die Doppelehe des Landgrafen machte so großes und unliebsames Aufsehen in seinem Lande, daß er – 1541 – eine Schrift verbreiten ließ, in der die Polygamie als nicht wider die Schrift verstoßend verteidigt wurde 59. Man lebte nicht mehr im neunten oder zwölften Jahrhundert, in denen noch Vielweiberei ohne Anstoß ertragen wurde. Die Doppelehe des Landgrafen von Hessen war übrigens nicht die einzige, welche in weiten Kreisen böses Aufsehen erregte. Solche fürstliche Doppelehen wiederholten sich sowohl im siebzehnten wie im achtzehnten Jahrhundert, wie noch gezeigt werden wird.
Wenn Luther die Befriedigung des Geschlechtstriebs als ein Gebot der Natur erklärte, sprach er nur aus, was die Zeitgenossen dachten und besonders die Männerwelt für sich in Anspruch nahm. Durch die Reformation, welche die Beseitigung des Zölibats der Geistlichen und die Aufhebung der Klöster in den protestantischen Ländern durchsetzte, schuf er Hunderttausenden die Möglichkeit, unter legitimen Formen ihrem Naturtrieb gerecht zu werden. Hunderttausend andere blieben freilich, auf Grund der bestehenden Eigentumsordnung und der auf Grund derselben geschaffenen Gesetze, auch ferner davon ausgeschlossen.
Die Reformation war der Protest des im Entstehen begriffenen Großbürgertums gegen die Gebundenheit der feudalen Zustände in Kirche, Staat und Gesellschaft. Dieses werdende Großbürgertum strebte nach Befreiung aus den engen Banden der Zunft-, Hof- und Bannrechte, nach Zentralisation des Staatswesens, nach Vereinfachung des verschwenderisch ausgestatteten Kirchenwesens, nach Aufhebung der zahlreichen Sitze müßiger Menschen, der Klöster, und Verwendung derselben im praktischen Erwerb.
Luther war auf religiösem Gebiet der Vertreter dieser bürgerlichen Bestrebungen. Trat er für die Freiheit der Ehe ein, so konnte es sich nur um die bürgerliche Ehe handeln, die erst in unserem Zeitalter, durch das Zivilehegesetz und die damit verbundene bürgerliche Gesetzgebung, Freizügigkeit, Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit verwirklicht wurde. Wie weit dadurch die Stellung der Frau sich veränderte, soll untersucht werden. Einstweilen waren in der Reformationszeit die Dinge noch nicht so weit gediehen. Wurde durch die Reformation vielen die Ehemöglichkeit gegeben, so wurde andererseits durch die stärkste Verfolgung dem freien Geschlechtsverkehr nachgestellt. Hatte die katholische Geistlichkeit gegen die geschlechtlichen Ausschweifungen eine gewisse Laxheit und Toleranz gezeigt, so eiferte jetzt die protestantische, nachdem sie selbst versorgt war, um so wütender dagegen. Den öffentlichen Frauenhäusern wurde der Krieg erklärt, sie wurden als »Höhlen des Satans« geschlossen, die Prostituierten СКАЧАТЬ