Der Kollektivismus und die soziale Monarchie. Josef von Neupauer
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Название: Der Kollektivismus und die soziale Monarchie

Автор: Josef von Neupauer

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия:

isbn: 4064066112875

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СКАЧАТЬ der Urgemeinden, nicht pedantisch aber innerhalb gewisser, durch die Verwaltungsinteressen gezogener Grenzen, konstant erhalten werden kann, ist in VI, 2, genau angegeben.

      In der Urgemeinde wird es sich empfehlen, die eigentliche Wohnungsansiedlung von den Wirtschaftsgebäuden und Betriebsstätten zu trennen, besonders weil die Stallungen einen schlechten Geruch verbreiten und sich dort Ungeziefer und Insekten aufhalten, welche lästig werden. Auch andere Betriebsstätten verderben die Luft, daher es am besten wäre, wenn sie von der eigentlichen Wohnungsansiedlung durch einen breiten Streifen dichten Waldes getrennt wären. Die Landstraße (oder Eisenbahn, Kanal usw.) wird an den Wirtschaftsgebäuden und Betriebsstätten vorbeiführen und zwischen ihnen und der Wohnungsansiedlung eine Zweigstraße, vielleicht mit einer Geleisanlage, hergestellt werden.

      Die Mitte der eigentlichen Wohnungsansiedlung wird ein großer Bau — den ich Gemeindepalast nennen will — einnehmen, in welchem sich Küchen, Wäscherei, Keller, gewisse Arten von Bädern, dann die Versammlungssäle für die gemeinsamen Mahlzeiten und Geselligkeit, Schulzimmer, Amtsräume und Bibliothek befinden. In vier großen Gebäuden, welche den Gemeindepalast umgeben, könnten je 256, zusammen 1024 Schlafzellen (richtiger Wohnungseinheiten für die Nachtruhe) erbaut werden, nämlich in 4 Gebäuden, jedes mit 4 Flügeln, die von einer Zentralstiege aus zugänglich sind, und in jedem der vier Stockwerke, einem Hochparterre, 1., 2. und 3. Stock, je 16 Wohnungseinheiten, 8 zu beiden Seiten des Kommunikationsganges, enthalten. Diese Wohnungseinheiten würden nach Wunsch der Ortsinsassen in Wohnzellen zum Alleinbewohnen, oder größere und kleinere gemeinschaftliche Schlafgemächer, oder auch Familienwohnungen abgeteilt. Zwischen diesen fünf großen Gebäuden wären Gärten anzulegen, Freibäder und Eislaufplätze einzurichten und Verbindungen durch gedeckte Gänge herzustellen. Für gewisse Arten von Bädern wäre in jedem Stockwerke der Schlafhäuser Vorsorge zu treffen. Um die Fäkalien jeden Tag entfernen zu können, wird es sich empfehlen, die Abortgruben durch unterirdische Gänge zu verbinden und diese an einer entsprechenden Stelle ins Freie münden zu lassen. Nach bestimmten Typen wäre für Beheizung, Beleuchtung, Ventilation, gesundes Wasser, Spaziergänge usw. vorzusorgen. In manchen Beziehungen können auch Verschiedenheiten in den Gemeinden zugestanden werden, daher es sich empfehlen würde, jeder Gemeinde ein bestimmtes Maß von Aufwand, ausgedrückt in Material und Arbeit, zu dem Zwecke einzuräumen, um Gemeindeanstalten nach dem Wunsche der Ortsbewohner zu errichten, welche ihnen besondere Annehmlichkeiten bieten und eine Individualisierung der Ansiedlungen ermöglichen sollen. Man könnte an Wintergärten, Volieren, Glashäuser, Aussichtstürme, Parkwege denken. In diesen Urgemeinden, mit Einschluß der Bezirksvororte, von welchen sofort die Rede sein wird, sollen 95-98% der Bevölkerung angesiedelt sein, ja mehr noch, da in den städtischen Ansiedlungen der größere Teil der Besiedelung die Reisenden sind, wovon wieder die meisten beurlaubte Bewohner der Urgemeinde sein werden.

      Der allgemeine Charakter der Urgemeinden wäre also: Besiedelung nicht nur durch jene Bevölkerung, die wir heute die bäuerliche nennen und durch die Arbeiter der Urproduktion, sondern auch durch die Industrie- und gewerbliche Bevölkerung und eine große Zahl wissenschaftlich gebildeter Personen, Trennung der Wirtschaftsgebäude und Betriebsstätten von der eigentlichen Wohnungsansiedlung, in dieser Trennung der Schlafhäuser vom Gemeindepalaste und Einrichtung der Bauten für eine Gesamthauswirtschaft, welche gemeinsame Speisebereitung und die Zentralisierung aller heute familienweise betriebenen hauswirtschaftlichen Arbeiten ermöglicht.

      b) Die Bezirksvororte.

      Nach einem bestimmten Verhältnisse und teilweise dem Charakter des Landes angemessen wären nach Art der heutigen Märkte Ortschaften, die zu den Urgemeinden gehören, zu Bezirksvororten zu erweitern und sie werden etwa zwei Gemeindepaläste und sechs Schlafhäuser enthalten und Raum für 1500 Bewohner bieten. Hier werden Verwaltungsbeamte, Ärzte und Unterrichtspersonen von höherem Range ihren Sitz haben, etwa eine Fachlehranstalt für Gewerbe, Landbau, Gartenbau, Bergbau oder für Musik, bildende Kunst, Kunstgewerbe errichtet, eine größere Fabrik betrieben, größere Magazine eingerichtet und schon für Fremdenbeherbergung gesorgt, da die Reisenden, welche das Land zu Fuß durchziehen, oder sich eines Fahrrades oder Reitpferdes bedienen, nur in sehr geringer Zahl in den Urgemeinden Unterkunft finden können. Auch eine große Zahl von arbeitsbefreiten Alten, XI, 1, e, wird in den Bezirksvororten Platz finden. Hier werden größere Bücherbestände und Sammlungen untergebracht, Versammlungen der Verwaltungsbeamten, Ärzte und Lehrpersonen, dann Volksversammlungen des ganzen Bezirkes abgehalten und kleine Bühnen eingerichtet für Vorstellungen fliegender Truppen oder von Dilettanten und für größere Konzertaufführungen.

      Wo es ökonomische Verhältnisse gebieterisch fordern, daß viele Tausende von Arbeitern an einem Orte vereiniget werden, um in Bergwerken oder großen Fabriken zu arbeiten, wird man das vorstehende Schema der Ansiedlungen verlassen müssen. Aber das wird so viel als möglich zu vermeiden sein.

      c) Die städtischen Ansiedlungen.

      Hierher gehören nur die Kreisstädte, etwa hundert für einen Staat wie Österreich, die Provinzialstädte, etwa 10-15 für einen solchen Staat, und die Reichshauptstadt. Doch sollen, die Reisenden eingeschlossen, die Kreisstädte nur je 4000 Personen, die Provinzstädte je 15-20,000 Personen, die Reichshauptstadt nur 400,000 Personen beherbergen können. Die stabile Bevölkerung werden nur die höheren Behörden und Unterrichtsanstalten mit einem kleinen Stabe von Handwerkern und hauswirtschaftlichen Arbeitern (Köchinnen, Wäscherinnen, Stubenmädchen u. dergl.) bilden und in der Reichshauptstadt außer der kaiserlichen Familie und dem hohen Adel, wenn ein solcher fortbesteht, die Beamten der Zentralbehörden, die Akademiker, Universitätsprofessoren und Hochschüler bleibend wohnen.

       Die städtischen Ansiedlungen sollen in Quartiere zerlegt werden, deren jedes tausend Personen beherbergen und verpflegen kann. Ein solches Quartier untersteht der Leitung eines Verwaltungsbeamten untersten Ranges und verfügt über dasselbe ärztliche Personal, wie eine Urgemeinde. Ob aber auch das Erziehungs- und Unterrichtspersonal für ein Quartier aufgestellt wird, wie für eine Urgemeinde, hängt von Umständen ab. Es mag eines der Quartiere einer Kreisstadt eine Volksschule haben für die Kinder der wenigen dauernd angesiedelten Familien. Aber Quartiere, welche nur Studenten oder Reisende aufnehmen, brauchen keine Volksschule. Ähnliche Verhältnisse werden für die Provinzialstädte und die Reichshauptstadt gelten. Eine ganze Reihe von Quartieren solcher Städte brauchen keine Volksschulen und kein Volkserziehungspersonal.

      Die Urgemeinden eines Bezirkes würden mit dem Bezirksvororte und dieser mit der Kreisstadt durch Telephone verbunden, welche von den Amtslokalitäten direkt zu den Amtslokalitäten gingen; weiterhin würde eine telephonische und eine telegraphische Verbindung von den Kreisstädten zu den Provinzstädten und von hier zur Reichshauptstadt führen.

      Diese Verteilung der Ansiedlungen und ihre hier vorgeschlagene Einrichtung muß man sich vor Augen halten, um die sonstigen organischen Einrichtungen, wie sie im nachfolgenden entworfen sind, zu verstehen, wobei kein einziger Vorschlag als etwas Unabänderliches oder das Beste gedacht ist, aber die Orientierung bieten soll, welche Vorteile die Zentralisation von Produktion und Verteilung und die Naturalwirtschaft der individualistischen Gesellschaftsordnung gegenüber für Ökonomie, Kultur und die höchsten Gesellschaftszwecke haben würde.

      Während im Kollektivismus das allgemeine Interesse immer den Vorrang hat und der Individualismus nur geduldet wird, wo er sich als nützlich erweist, also nicht in wirtschaftlichen Dingen, ist in unserer Gesellschaftsordnung der Staat von den Individuen abhängig, welche sich im Besitze der politischen Macht befinden. In unserer Gesellschaftsordnung ist der Staat nur geduldet und er wird von den herrschenden Parteien für ihre Zwecke ausgebeutet. Der Kollektivismus macht dem ein Ende.

       Je genauer und ausschließlicher die gesamten Wohnungseinrichtungen den hier geschilderten kollektivistischen СКАЧАТЬ