Der Kollektivismus und die soziale Monarchie. Josef von Neupauer
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Название: Der Kollektivismus und die soziale Monarchie

Автор: Josef von Neupauer

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия:

isbn: 4064066112875

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СКАЧАТЬ Nationalitäten an der Seite hätte, die er hören könnte, aber es scheint nicht zweckmäßig, daß diese höheren Organe durch das Volk unmittelbar gewählt werden, weil die wählbaren Personen in diesen großen Sprengeln nicht so allgemein bekannt sind, daß das Volk selbst wählen könnte. Besser würde es sich empfehlen, daß die Volksbeamten des Kreises den dem Kreisbeamten beizugebenden Volksbeamten und so weiter die Volksbeamten der ganzen Provinz der ganzen Nation oder des ganzen Reiches diese höheren Organe des Volkswillens wählen würden.

      Dies ist die wünschenswerte Organisation des Verwaltungsdienstes und es scheint nicht notwendig zu erwähnen, daß die Kreis- und Provinzialbeamten und die Minister eine Reihe von geringeren Beamten als Mitarbeiter haben müßten.

      Detailverwaltungsämter. Zur unmittelbaren Leitung von Produktionszweigen und Fabriken werden in jeder Gemeinde oder Quartier nach Art unserer Verwalter und Direktoren Leute, erforderlichen Falles von höherer Ausbildung und dann auch von angemessen höherem Range, zu bestellen sein, welchen die erforderlichen Hilfsorgane zur Seite zu stellen sind und welche dem Verwaltungsbeamten untergeordnet sind. So wird für die Futterwirtschaft, die Viehzucht, eine industrielle Anstalt und für die gesamte Hauswirtschaft ein oberster Leiter in jeder Gemeinde, für manche andere Betriebe, so die Forstwirtschaft, wo sie einen größeren Umfang hat, für einen etwaigen Bergbau, den Hochbau, Straßen- und Wasserbauten in jedem Bezirke ein Produktionsleiter oder Direktor anzustellen sein, welche Personen wieder höheren Ämtern ihres Faches unterzuordnen sind. Sie haben die Arbeits-, Materials- und Produktionsstatistik für ihren Produktionszweig herzustellen, die rechtzeitige Anschaffung aller Maschinen, Werkzeuge und Stoffe, die Einstellung und Ausbildung der Arbeitskräfte, die Einrichtung und Instandhaltung der Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen, die zweckmäßige Verteilung der verschiedenen Arbeiten unter ihre Arbeiter, dann die Beförderung der geeigneten Personen zu besorgen und Anträge wegen Verbesserung der Produktion zu stellen. Besonders jene Statistik, die den organischen Einrichtungen zufolge nicht täglich abzuschließen und zu veröffentlichen ist, ist von ihnen für ihren Betrieb doch so viel als möglich täglich zu journalisieren, so beim Empfange von Stoffen, bei der Hinausgabe von Stoffen und anderen Verbrauchsartikeln an den einzelnen Arbeiter, bei der Abgabe der Produkte von einer Werkstätte zur anderen, von einem Arbeiter an den anderen und schließlich bei der Ablieferung fertiger Erzeugnisse an die Magazine und aus den Magazinen an die Frächter und alle diese Verrechnungsarbeiten, wofür in jeder Betriebsstätte Instruktionen bestehen, sind von den untergeordneten Organen gegenzuzeichnen, vom Verwaltungsbeamten zu überwachen und zu revidieren. Da doch alles, was durch die Produktionsverwaltungen an andere Verwaltungen abgegeben wird, von diesen wieder in Empfang zu stellen ist, und so doppelte Buchungen geschehen, so ist eine genaue Verrechnung sichergestellt und es ist auch der Gesamterfolg einer Betriebsanstalt leicht zu beurteilen, da ein Vergleich mit Betrieben gleicher Art ergibt, ob für eine bestimmte Gesamtleistung mehr als anderwärts an Material oder Arbeit verrechnet wurde, wie auch die Verwendung aller Stoffe, Werkzeuge, Halbfabrikate und Erzeugnisse immer feststellbar sein muß.

      Bei absoluter Naturalwirtschaft kann in den Betrieben nicht leicht ein Unterschleif vorkommen. Kassegebarung gibt es nicht, falsche Buchungen sind der Gegenbuchungen wegen nicht wohl möglich, würden aber auch keinen ersichtlichen Zweck haben und wer Material oder Fabrikate defraudieren wollte, fände keinen Frächter und Abnehmer, hätte viele Mitwisser, daher die sichere Entdeckung zu fürchten und so wäre nur ein rechtswidriger Verbrauch von Dingen, die man unmittelbar verzehren kann, von Milch, Eiern, Obst zu fürchten und auch das könnte nicht lange verborgen bleiben, keinesfalls aber könnte sich jemand daran bereichern.

      Alle Arten von Betrieben haben ihre hierarchisch abgestuften Oberleitungen, deren Zentralorgane wieder Fachorgane der Ministerien bilden. Von der Verwaltung der Hauswirtschaft und der Bekleidungsindustrie wird noch im Abschnitte IX, besonders zu sprechen sein, weil sie von unmittelbarem Interesse für die Einzelnen sind.

       Inhaltsverzeichnis

      Der ärztliche Dienst im Kollektivstaate hat die Aufgabe, für alles zu sorgen, was zur Verlängerung des Lebens eines jeden Einzelnen dienen kann. Die Heilung von Krankheiten kommt weniger in Betracht, als die Verhütung von Krankheiten und die Sammlung aller jener Erfahrungen, welche der Vervollkommnung des Sanitätswesens förderlich sein können. Die Aufgabe, Krankheiten zu verhüten, bedingt auch, daß der Arzt auf die Gestattung von Ehen, die Propagation und die Berufswahl als Fachmann Einfluß nimmt.

      Es ist unbedingt notwendig, in jeder Gemeinde und jedem städtischen Quartier einen Arzt anzustellen, dem innerhalb des Gemeindegebietes für alles zu sorgen obliegt, was in die Kompetenz des Sanitätsdienstes fällt. Ich halte es aber auch für notwendig, daß ein weiblicher Arzt dem Gemeindearzte beigegeben werde. Es scheint der Natur der Sache zu entsprechen, daß der weibliche Arzt dem als Sanitätsbeamten fungierenden männlichen Arzte untergeordnet werde. Hat der weibliche Arzt im eigentlich ärztlichen Berufe mit Einschluß der Öffnung der weiblichen Leichen zu wenig Beschäftigung, um die Arbeitszeit auszufüllen, so ist der Ärztin Heilmittelbereitung (Apotheke), Leitung der Krankenpflege, Mitwirkung bei Aufstellung der Sanitätsstatistik zuzuweisen, bis ihre Arbeitskraft genügend ausgenützt ist. Die Ärztin muß genau denselben ärztlichen Unterricht, wenngleich vorzüglich gynäkologischer und vorwiegend frauen-physiologischer und weiblich anatomischer Art und etwa von weiblichen Professoren empfangen, wie der Arzt und es ist übrigens die Meinung, daß der Arzt der Ärztin übergeordnet sein solle, nichts weniger als ein Dogma; erweist sich das Gegenteil als zweckmäßiger, so ist bald abgeholfen.

      Die Fürsorge für den Einzelnen bringt es mit sich, daß schon während der Schwangerschaft der Frau alles vorgekehrt werde, was vom ärztlichen Standpunkte im Interesse nicht nur der Mutter, sondern auch der Frucht notwendig erscheint. Der Arzt wird also dafür zu sorgen haben, daß der Schwangeren und Wöchnerin keine Berufsgeschäfte aufgebürdet werden, die nachteilige Folgen für Mutter und Kind haben könnten und er wird auch sonst seinen Einfluß geltend machen, daß die Lebensweise der schwangeren Frau zweckentsprechend geregelt werde. Lebt sie mit ihrem Manne etwa außerhalb einer Gemeinde in einem einzelnen Gehöfte oder auf einer Alpe, so wird der Arzt darauf dringen, daß sie in die Gemeinde übersiedelt. Dem Ehemanne wird er jede Schonung der Frau auferlegen, die ihrem Zustande entspricht. Nötigenfalls wird er auch bei der Geburt die Hilfe leisten, welche zu leisten die Ärztin nicht vermag.

      Nach der Geburt wird der Arzt, wenn ich vom Arzte spreche, so setze ich immer eine zweckmäßige Arbeitsteilung zwischen dem Arzte und der Ärztin voraus, die richtige Pflege des Neugeborenen überwachen und das um so sorgfältiger, je unerfahrener die Mutter ist. Er wird das Kind anfangs häufiger sehen müssen, als später und dafür sorgen, daß alle jene Beobachtungen regelmäßig gemacht und notiert werden, die für die Wissenschaft und Statistik sowohl, als auch direkt für den individuellen Pflegezweck dienlich erscheinen. Er wird ferner mitwirken bei der physischen Erziehung und im Vereine mit dem Pädagogen bei der intellektuellen und moralischen Erziehung, er wird sowohl beim Eintritte in die Schule, als bei der Zuweisung zu einem bestimmten Berufe seine Stimme erheben gegen alles, was das Leben des jungen Menschen gefährden könnte. Auch liegt ihm die Begutachtung ob, ob die jungen Leute sich für die Fortpflanzung eignen oder nicht, insoferne die Gesetze gestatten, zur Fortpflanzung ungeeigneten Individuen die Ehe zu versagen. VII, 1, Alinea: »Bei dem heutigen«. Seine Aufgabe wird es sein, auch anscheinend ganz gesunde Menschen in bestimmten Intervallen nach der ihm vorgeschriebenen Methode zu untersuchen und alles schriftlich zu fixieren, was in späteren Jahren zu wissen von Wichtigkeit sein mag, oder die wissenschaftlichen Interessen fördern kann. In Krankheitsfällen hat der Lokalarzt zu ordinieren und sich auch dann an der Diagnostizierung und Behandlung zu beteiligen, wenn etwa auf Wunsch des Kranken oder seiner Angehörigen ein anderer als der kompetente Arzt die eigentliche Behandlung leitet. Kranke, die das Bett hüten müssen, werden am Besten in gemeinsamen СКАЧАТЬ