Der Kollektivismus und die soziale Monarchie. Josef von Neupauer
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Название: Der Kollektivismus und die soziale Monarchie

Автор: Josef von Neupauer

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия:

isbn: 4064066112875

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СКАЧАТЬ der erforderliche Güteraustausch zwischen Gemeinde und Bezirk richtig abgewickelt wird. Dabei sind aber immer andere mitverantwortliche Personen beteiligt und die Beispiele im Abschnitte über die Statistik VI, 8, e, insbesondere die Tabelle über Milchproduktion und Verteilung zeigen klar, daß es sich da immer um beinahe automatisch sich vollziehende Bewegungen handelt, die dem Beamten mehr Aufsicht, als Arbeit zur Aufgabe machen.

      Die Angaben über die tägliche Arbeitsleistung des Einzelnen und über den Verbrauch der Gemeinde im Tage empfängt der Beamte von den unteren Organen und er wird für deren Richtigkeit und genaue Buchung zu sorgen haben, wobei die Summierung und die Ermittelung von Verhältniszahlen, sofern sie von der vorgesetzten Behörde gefordert werden, von Lehrern, hauswirtschaftlichen Personen, Schulkindern, hauptsächlich aber auch vom Volksbeamten, der ja auch als Gehilfe gedacht wird, unter gegenseitiger Kontrolle besorgt werden können.

      Alle diese Arbeit ist, soweit sie der Gemeindebeamte persönlich leisten muß, gering.

      In einem Staate von 45 Millionen Einwohnern würde der ganze Verwaltungsbeamtenstab mit Inbegriff der hierarchisch übergeordneten Beamten 50-60,000 Köpfe und wenn, nach den unten entwickelten Vorschlägen, neben jedem Staatsbeamten ein gewählter Volksbeamter als Gehilfe und Kontrollorgan säße, 100-120,000 Köpfe betragen, nur ein kleiner Bruchteil des Handelspersonals, das eine gleich zahlreiche Bevölkerung heute beschäftigt. Der Beamte hätte überdies den regelmäßigen Versammlungen der Beamten des Bezirks unter dem Vorsitze des Bezirksbeamten beizuwohnen und einen geselligen Verkehr mit den Gemeindegenossen einerseits und am Sitze des Bezirks- und des Kreisbeamten mit Gleichgestellten und höher gestellten Personen andererseits zu unterhalten.

      Man merke, daß die statistische Arbeit, wenn sie gehörig veröffentlicht wird, das Volk in die Lage setzt, Fortschritt und Rückschritt auf allen Gebieten der Produktion und Verteilung zu verfolgen und daß diese Arbeit es möglich macht, die Krankheits- und Sterbestatistik von Tag zu Tag mit Genauigkeit festzustellen, und das Durchschnittsalter auf Minuten zu ermitteln und wie das gemacht wird, wird in dem Abschnitte über Statistik VI, 8, genau aufgezeigt werden.

      Freilich hat der Verwaltungsbeamte auch eine Verteilungsarbeit zu besorgen bezüglich der Instrumente und Apparate, welche zum Inventar seines Bezirkes gehören und bezüglich der Benützung der Gesellschaftsräume zu besonderen Zwecken. So kann es vorkommen, daß die Benutzung der musikalischen Instrumente von so vielen Personen beansprucht wird, daß der Vorrat nicht reicht, oder daß sich viele Gesellschaften in der Gemeinde bilden, welche Räume für ihre Übungen und Verhandlungen beanspruchen und daß die Gesellschaften sich wechselseitig im Wege stehen. Ordnung zu schaffen, ist Aufgabe des Verwaltungsbeamten.

      Mit Rücksicht auf diese Natur des Verwaltungsdienstes, die zwar ein scharfes Auge und richtiges Urteil voraussetzt, aber wenig Arbeit verursacht, scheint es nun, daß dem Beamten außer dieser leitenden Tätigkeit noch irgend welche andere Arbeit aufgebürdet werden sollte und darum scheint es zweckmäßig, daß mit der Ausbildung im Verwaltungsdienste auch anderer Fachunterricht verbunden werden sollte, damit jeder der Gemeindeverwaltungsbeamten noch einen Produktionszweig für den ganzen Bezirk solle überwachen können. Das gilt besonders für solche Aufgaben, die ihrer Natur nach zusammenfassend für größere Territorien zu lösen sind, so Straßen- und Wasserbau, Forstwesen, Kulturtechnik, die Abfassung von landwirtschaftlichen Betriebs- und Anbauplänen, chemische Untersuchungen und dergl., wobei dann die Gemeindebeamten immer mit dem fachtechnisch gebildeten Kollegen in Fühlung zu stehen hätten. Ist bei der Anstellung von Verwaltungsbeamten auf dieses Bedürfnis Rücksicht genommen, so bildet das Beamtenkollegium eines Bezirkes eine Körperschaft, deren Mitglieder über die mannigfaltigsten Fachkenntnisse verfügen.

      Das sind Ideen, die sich bei der Untersuchung unseres Problemes von selbst aufdrängen, aber es wird erst die Erfahrung während der Umwandlung unserer Gesellschaftsordnung lehren, ob eine so beschaffene Organisation die beste ist. Sie wird nur dann gut sein, wenn der unterste Beamte, der eigentlich das wichtigste Glied der Organisation ist, nicht überbürdet, aber so beschäftigt ist, daß er sich mit allen Zweigen der Produktion und Verteilung auf seinem Gebiete vertraut machen und dort alles, soweit als die Einheitlichkeit des Dienstes es erfordert, durch seine Hand gehen muß. Übrigens muß ihm das Recht zustehen, sich seine Organe zu wählen, und jedem Einzelnen Hilfeleistungen aufzutragen, zu welchen er befähigt ist und welche mit seinem eigenen Berufe vereinbar sind, oder zu welchen er sich freiwillig erbietet. Die Vereinigung der ganzen Verteilungsarbeit in einer leitenden Hand löst alle Kompetenzkonflikte, welche die heute übliche Trennung der Ressorts mit sich bringt, die im Betriebe der Kollektivwirtschaft wenig Sinn hätte. Übrigens vertreten die dem Verwaltungsbeamten untergebenen Organe die einander gegenüberstehenden sachlichen und persönlichen Interessen.

      Die Belastung der Beamten im gleichen Range wird so ziemlich gleich sein, wenn die Glieder einer Gemeinde, oder eines Quartiers der Zahl nach nicht sehr verschieden sind. Aber die Verwaltungsbeamten der Quartiere in den Städten dürften etwas weniger belastet sein, weil sie ein kleineres Gebiet haben und weil in den Städten weniger Produktion ist. Darum eignen sich diese Posten, die auch sonst größere Annehmlichkeiten bieten, als Ruheposten für ältere, verdiente Beamte.

      Ich bemerke noch, daß ich nicht für die Wahl der Verwaltungsbeamten durch das Volk bin, weil das zu einer gefährlichen Dezentralisation führen müßte, und dadurch einerseits das Parteiwesen wieder großgezogen, andererseits eine Desorganisation in der Wirtschaft herbeigeführt würde. Es würde dann überall nach verschiedenen Grundsätzen produziert und damit ein großer Teil der Vorteile des Gesamtbetriebes aufs Spiel gesetzt werden. Auch wären die Angaben der Verwaltungsbeamten über die Produktionsergebnisse, welche die Hauptgrundlage der Verteilung bilden, nicht mehr verläßlich, wenn die Beamten von der Gemeinde gewählt würden. Der Grundgedanke des Kollektivismus ist die Zentralisation, die Wahl der Beamten aber hätte immer eine dezentralisierende Tendenz. Es ist auch besser, das Staatsinteresse den Staatsbeamten, das Interesse der Gemeinde und des Einzelnen immer dem Volksbeamten anzuvertrauen und so einen möglichst genauen Gleichgewichtszustand herbeizuführen, wobei aber immer noch im Zweifel das Staatsinteresse überwiegen müßte, daher auch nur der Staatsbeamte eine entscheidende Stimme hätte, der Volksbeamte nur zu hören wäre, zu beaufsichtigen hätte und bei den vorgesetzten Behörden Einspruch oder Berufung einlegen könnte. Diese Verwaltungsbeamten wären also wie heute durch die Zentralstelle zu ernennen und so ist es ja auch mit dem Unterrichtspersonale, den Ärzten und den technischen Beamten und Vorständen.

      Um nun jedem Einzelnen aus den kleinen Volksgruppen der Gemeinde, des Bezirkes, Kreises usw. den größten Schutz zu verleihen, scheint es mir, wie schon gesagt, zweckmäßig, daß das Volk in diesen Gruppen je einen Volksbeamten wählen sollte, der vom Gemeindebeamten bis zum Minister dem Verwaltungsbeamten beigegeben werden soll, der in allen mechanischen Arbeiten Gehilfe des Verwaltungsbeamten wäre und dem Staatsinteresse gegenüber das Teil- und Einzelinteresse wahrzunehmen hätte. Nicht er, sondern der Staatsbeamte hätte zu dezernieren, der Volksbeamte aber müßte immer vorher gehört werden und er könnte an den Bezirksbeamten berufen oder vielleicht auch in wichtigen Fällen eine Sistierung der angefochtenen Entscheidung erwirken. Durch Vermittelung des Fernsprechers, der alle Ämter verbindet, kann das in wenigen Minuten geschehen.

      Diese Volksbeamten würden von der Gemeinde und dem Bezirke durch das Votum aller stimmberechtigten Volksgenossen gewählt und es scheint, daß es vernünftiger wäre, auf unbestimmte Zeit zu wählen als auf eine bestimmte Zeit, wie der Amerikaner sagt, during good behaviour. Die periodischen Wahlen haben gar keinen vernünftigen Sinn. Eine Neuwahl wird stattfinden, so oft sie begehrt wird und sobald ein anderer Volksbeamter für eine Stelle gewählt ist, hat der frühere abzutreten.

      Sehr zweckmäßig wäre es auch, den Kreis- und Provinzialverwaltungsbeamten, sowie auch den Ministern einen solchen Vertreter des Volkes mit gleicher Kompetenz beizugeben СКАЧАТЬ