Название: Der Wohlstand der Nationen
Автор: Adam Smith
Издательство: Public Domain
Жанр: Зарубежная классика
isbn:
isbn:
Das Steigen des Silberwertes im Verhältnis zum Werte des Getreides konnte seinen Grund haben entweder ausschließlich in der wachsenden Nachfrage nach diesem Metall infolge der zunehmenden Kultur, bei gleichbleibendem Angebot; oder in der allmählichen Verminderung des Angebots bei gleichbleibender Nachfrage, indem die meisten damals bekannten Bergwerke sehr erschöpft waren, und größere Betriebskosten verursachten; oder endlich teils in dem einen, teils in dem anderen dieser beiden Umstände. Gegen das Ende des 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts bildete sich in den meisten europäischen Ländern allmählich eine festere Regierungsform heraus als man seit verschiedenen Menschenaltern sich ihrer erfreut hatte. Die zunehmende Sicherheit musste natürlich auch den Gewerbfleiß und die Bodenkultur heben, und die Nachfrage nach den edlen Metallen, gleich wie nach allen anderen Luxus- und Schmuckgegenständen musste mit dem wachsenden Reichtum gleichen Schritt halten. Ein größeres Jahresprodukt erforderte eine größere Menge Geld zum Umlauf und eine größere Zahl reicher Leute brauchte mehr silberne Gerätschaften und Schmucksachen. Auch muss man annehmen, dass die meisten Bergwerke, die damals den europäischen Markt mit Silber versorgten, sehr erschöpft waren, und höhere Betriebskosten erheischten. Viele unter ihnen waren seit der Römerzeit abgebaut worden.
Die meisten Schriftsteller über die Warenpreise in früheren Zeiten sind der Meinung, dass der Wert des Silbers seit der Eroberung, vielleicht sogar schon seit dem Einfalle Julius Cäsars, bis zur Entdeckung Amerikas beständig gesunken sei. Zu dieser Ansicht scheinen sie teils durch die Beobachtungen über die Preise des Getreides und anderer Bodenprodukte, teils durch die populäre Meinung verleitet worden zu sein, dass, wie in jedem Lande mit dem zunehmenden Wohlstande naturgemäß auch die Silbermenge wächst, ebenso sein Wert abnimmt, je mehr die Menge zunimmt.
In ihren Betrachtungen über die Getreidepreise scheinen dreierlei Umstände sie oft irregeleitet zu haben.
Erstens, in früheren Zeiten wurden fast alle Renten in natura entrichtet, in einer bestimmten Menge Getreide, Vieh, Geflügel usw. Mitunter kam es jedoch vor, dass der Grundeigentümer sich die freie Wahl vorbehielt, vom Pächter die jährliche Zahlung entweder in natura oder in einer bestimmten Geldsumme zu fordern. Der Preis, zu welchem die Naturallieferung in eine gewisse Geldsumme verwandelt wurde, heißt in Schottland der Konversionspreis. Stellt nun stets dem Grundeigentümer die Wahl zu, so erfordert die Sicherheit des Pächters, dass der Konversionspreis eher unter als über dem mittleren Marktpreise stehe. Er beträgt demnach auch an vielen Orten nicht viel mehr als die Hälfte von diesem. In Bezug auf Geflügel besteht diese Gewohnheit noch in dem größeren Teile Schottlands, in Bezug auf Vieh noch hie und da. Sie würde wahrscheinlich auch für Getreide fortbestanden haben, wenn nicht die Einrichtung der öffentlichen Fiars dem ein Ende gemacht hätte. Dies sind jährliche, nach richterlichem Ermessen vorgenommene Schätzungen des mittleren Preises aller Getreidearten und ihrer verschiedenen Sorten, nach Maßgabe des wirklichen Marktpreises in den verschiedenen Grafschaften. Diese Einrichtung machte es für den Pächter hinreichend sicher und für den Grundeigentümer bequemer, die Getreiderente lieber in jedem Jahre nach dem Preise der Fiars als nach einem festen Preise umzuwandeln. Die Schriftsteller aber, die die Getreidepreise früherer Zeiten sammelten, scheinen oft irrtümlich den in Schottland sogenannten Konversionspreis für den wirklichen Marktpreis genommen zu haben. Fleetwood räumt an einer Stelle ein, dass er diesen Irrtum begangen habe. Da er jedoch sein Buch zu einem besonderen Zwecke schrieb, hielt er es nicht für nötig, dieses Geständnis abzulegen als nachdem er jenen Konversionspreis fünfzehnmal abgeschrieben hatte. Der Preis ist 8 sh. der Quarter Weizen. Diese Summe enthielt im Jahre 1423, mit dem er beginnt, ebenso viel Silber als jetzt 16 sh.; dagegen enthielt sie 1562, mit welchem Jahre er schließt, nicht mehr als die heutige gleichnamige Summe darstellt.
Zweitens: sie ließen sich durch die Nachlässigkeit irreleiten, womit manche alte Taxordnungen von unaufmerksamen Abschreibern kopiert und zuweilen vielleicht von der Behörde selbst verfasst waren.
Die alten Taxordnungen scheinen stets mit der Bestimmung begonnen zu haben, wie hoch der Preis des Brotes und Bieres sein solle, wenn der Weizen- und Gerstenpreis am niedrigsten stand, und scheinen dann allmählich zu den Bestimmungen vorgeschritten zu sein, wie hoch der Preis sein soll, wenn die Preise jener beiden Getreidearten sich über ihren niedrigsten Satz erheben. Allein die Abschreiber scheinen es oft für hinreichend gehalten zu haben, die Taxordnung bis auf die drei oder vier ersten und niedrigsten Preise fortzuführen; sie ersparten sich auf diese Weise Arbeit, und dachten wahrscheinlich, dies genüge, um das Verhältnis nachzuweisen, das bei den höheren Preisen eintreten sollte.
So wurde in der Brot- und Bierordnung aus dem 51. Regierungsjahre Heinrichs III. der Brotpreis nach den zwischen einem und zwanzig Schillingen damaligen Geldes der Quarter schwankenden Weizenpreisen geregelt. In den Handschriften aber, nach welchen die verschiedenen Ausgaben der Statuten, bis auf die Ruffheadschen, gedruckt wurden, waren die Abschreiber nie über den Preis von 12 sh. hinausgegangen. Durch diese mangelhafte Art des Abschreibens sind viele Schriftsteller irregeleitet worden, und haben ganz natürlich geschlossen, dass der in der Mitte liegende Preis also 6 sh. der Quarter, oder etwa 18 sh. unseres Geldes, zu jener Zeit der gewöhnliche oder Durchschnittspreis des Weizens gewesen ist.
In dem Tumbrel- und Pillory-Statut10, das um dieselbe Zeit gegeben wurde, wird der Preis des Bieres nach dem Steigen des Gerstenpreises, von 2 sh. bis auf 4 sh. der Quarter und zwar von sechs zu sechs Pence, geregelt. Dass jedoch 4 sh. nicht als der höchste Preis betrachtet wurde, auf den die Gerste steigen konnte, und dass diese Preise nur als ein Beispiel für das Verhältnis, das bei höheren oder niedrigeren Preisen beobachtet werden sollte, aufgestellt worden sind, lässt sich aus den letzten Worten des Statuts schließen: et sic deinceps crescetur vel diminuetur per sex denarios. Der Ausdruck ist sehr nachlässig, aber der Sinn ist deutlich genug, nämlich »dass der Preis des Bieres steigen oder fallen soll, je nachdem der Preis der Gerste um 6 d. steigt oder fällt.« Der Gesetzgeber scheint bei der Abfassung dieses Statuts ebenso nachlässig gewesen zu sein als es die Abschreiber bei der Abschrift anderer waren.
In einer alten Handschrift des »Regiam Majestatem«, eines alten schottischen Gesetzbuches, findet sich eine Taxordnung, in welcher der Preis des Brotes nach den verschiedenen Preisen des Weizens von 10 d. an bis zu 3 sh. für den schottischen Boll, (etwa ein halber englischer Quarter) geregelt ist. Drei schottische Schillinge waren zur Zeit dieser Taxordnung etwa so viel wie neun Schilling Sterling unseres Geldes. Ruddiman11 scheint hieraus zu schließen, dass drei Schilling der höchste Preis war, den der Weizen zu jener Zeit überhaupt erreichte, und dass zehn Pence, bzw. ein Schilling, oder höchstens zwei Schilling der gewöhnliche Preis war. Befragt man die Handschrift selbst, so ersieht man deutlich, dass alle diese Preise nur als Beispiele des Verhältnisses aufgestellt wurden, das zwischen den Preisen des Weizens und des Brotes festgehalten werden sollte. Die letzten Worte des Statuts lauten: »reliqua judicabis secundum praescripta habendo respectum ad pretium bladi« – »die übrigen Fälle sind nach Obigem mit Rücksicht auf den Preis des Getreides zu beurteilen.«
Drittens scheint man sich auch durch den sehr niedrigen Preis, zu dem der Weizen zuweilen in der frühesten Zeit verkauft wurde, zu dem Glauben haben verleiten zu lassen, dass, da der niedrigste Preis damals niedriger war als in späterer Zeit, der gewöhnliche Preis gleichfalls niedriger gewesen sein müsse. Man hätte jedoch wissen können, dass damals der höchste Preis weit über dem späteren, und der niedrigste weit unter ihm stand. So gibt uns Fleetwood für das Jahr 1270 zwei Preise des Quarters Weizen. Der eine ist £ 4. 16 sh. im Gelde jener Zeit, d. h. £ 14. 8 sh. im unsrigen, der andere £ 6. 8 sh., d. h. £ 19. 4 sh. unsres Geldes. Am Ende des fünfzehnten oder zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts ist kein Preis zu finden, der diesem übertriebenen Satze nahe käme. Der Preis des Getreides, obwohl er stets Schwankungen unterworfen ist, schwankt СКАЧАТЬ
10
Tumbrel, Richtkarren, Pillory, Pranger. Auf dem ersteren wurden die Brauer, an dem andern die Bäcker, die sich gegen die Taxen vergingen, der öffentlichen Schande preisgegeben.
11
S. dessen Vorrede zu Andersons Diplomata Scotiae.