Название: Straßenverkehrsrecht – StVR
Автор: Deutschland
Издательство: Проспект
Жанр: Юриспруденция, право
isbn: 9785392069392
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Ge- oder Verbote Erläuterungen
Abschnitt 1 Vorrangzeichen
1
Zeichen 301
Vorfahrt
Erläuterung
Das Zeichen zeigt an, dass an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt besteht.
2
Zeichen 306
Vorfahrtstraße
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Erläuterung
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.
2.1
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer, die dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen, müssen dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Sie haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, müssen sie warten.
Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an.
3
Zeichen 307
Ende der Vorfahrtstraße
4
Zeichen 308
Vorrang vor dem Gegenverkehr
Abschnitt 2 Ortstafel
zu 5 und 6
Erläuterung
Von hier an gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.
Der obere Teil des Zeichens 311 kann weiß sein, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört.
5
Zeichen 310
Ortstafel Vorderseite
Die Ortstafel bestimmt: Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft.
6
Zeichen 311
Ortstafel Rückseite
Die Ortstafel bestimmt: Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft.
Abschnitt 3 Parken
7
Zeichen 314
Parken
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer dürfen nicht entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen parken.
Erläuterung
Das Zeichen erlaubt das Parken.
a) Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten oder auf das Parken mit Parkschein.
b) Ein Zusatzzeichen mit Bild 318 (Parkscheibe) und der Angabe der Stundenzahl schreibt das Parken mit Parkscheibe und dessen zulässige Höchstdauer vor.
c) Durch Zusatzzeichen können Bewohner mit Parkausweis von der Verpflichtung des Auslegens des Parkscheins freigestellt werden.
d) Durch ein Zusatzzeichen mit Rollstuhlfahrersinnbild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
e) Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkschein, die Parkscheibe oder der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist.
f) Durch Zusatzzeichen kann ein Parkplatz als gebührenpflichtig ausgewiesen werden.
Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite von ihr weg.
Das Zeichen mit einem Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil weist auf die Zufahrt zu größeren Parkplätzen oder Parkhäusern hin. Das Zeichen kann auch durch Hinweise ergänzt werden, ob es sich um ein Parkhaus handelt.
8
Zeichen 314.1
Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
Erläuterung
Das Zeichen erlaubt das Parken. Innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone darf nur mit Parkschein oder mit Parkscheibe (Bild 318) geparkt werden, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Die Art der Parkbeschränkung wird durch СКАЧАТЬ