Название: Straßenverkehrsrecht – StVR
Автор: Deutschland
Издательство: Проспект
Жанр: Юриспруденция, право
isbn: 9785392069392
isbn:
Erläuterung
Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen oder Markierungen auf, die das Parken erlauben.
Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite von ihr weg.
Die durch die laufenden Nummern 63.2 und 63.3 auf Zusatzzeichen vorgesehenen Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt oder angebracht sind.
62
Zeichen 283
Absolutes Haltverbot
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn nicht halten.
62.1
Ge- oder Verbot
Das Zusatzzeichen verbietet Fahrzeugführern das Halten auch auf dem Seitenstreifen.
63
Zeichen 286
Eingeschränktes Haltverbot
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer dürfen nicht länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Erläuterung
Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
63.1
Ge- oder Verbot
Mit dem Zusatzzeichen dürfen Fahrzeugführer auch auf dem Seitenstreifen nicht länger als 3 Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
63.2
Erläuterung
Das Zusatzeichen nimmt schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen, jeweils mit besonderem Parkausweis Nr…, vom Haltverbot aus.
63.3
Erläuterung
Das Zusatzzeichen nimmt Bewohner mit besonderem Parkausweis vom Haltverbot aus.
64
Zeichen 290.1
Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer dürfen innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als 3 Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
Erläuterung
Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen oder Markierungen getroffen sind.
Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis erlaubt sein.
Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.
65
Zeichen 290.2
Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
Abschnitt 9 Markierungen
66
Zeichen 293
Fußgängerüberweg
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführern ist das Halten auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor verboten.
67
Zeichen 294
Haltlinie
Ge- oder Verbot
Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie an:
Fahrzeugführer müssen hier halten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut zu halten.
68
Zeichen 295
Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
Ge- oder Verbot
a) Fahrzeugführer dürfen die durchgehende Linie СКАЧАТЬ