Handbuch des Strafrechts. Bernd Heinrich
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Название: Handbuch des Strafrechts

Автор: Bernd Heinrich

Издательство: Bookwire

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isbn: 9783811456655

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СКАЧАТЬ irgendwie geartete Rangfolge (die praktische Relevanz oder die Schwere des Verstoßes betreffend) ist nicht intendiert, ließe sich allerdings auch wegen der praktisch insgesamt geringen Relevanz des Arzneimittelstrafrechts nicht vornehmen. § 96 AMG als „mittlere Stufe“ des Arzneimittelstrafrechts ist mit 20 (+ 9) Nummern wesentlich umfangreicher als die Grundnorm § 95 AMG, erschöpft sich dafür allerdings in der Auflistung der Bezugsnormen, mithin in einem Absatz.

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      Die §§ 95 ff. AMG nehmen auf jedes dieser Abschnitte (bzw. auf die dort aufgestellten Verbote und Pflichten) Bezug. Numerische „Sprünge“ in den einzelnen Strafvorschriften hinsichtlich der Bezugsnormen ergeben sich aus der Dreiteilung nach Schweregraden. Die Auflistung innerhalb der jeweiligen Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenvorschrift folgt allerdings nicht mehr dem Kriterium des Schweregrads. Die Tabelle fasst die Bezugsnormen numerisch zusammen. Auf eine Erläuterung der Bezugsnormen wird – aus den genannten Gründen – im Übrigen verzichtet.

Bezugsnorm Inhalt (verknappt) Straftatbestand/Ordnungswidrigkeit
§ 4b Abs. 3 S. 1 AMG Abgabe von besonderen Arzneimitteln für neuartige Therapien § 96 Nr. 1 AMG
§ 5 Abs. 1 AMG Inverkehrbringen/Anwenden bedenklicher Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG
§ 6 AMG Verstöße gegen eine Rechtsverordnung bzgl. Inverkehrbringen von Stoffen § 95 Abs. 1 Nr. 2 AMG
§ 6 AMG Verstöße gegen eine Rechtsverordnung bzgl. Herstellen von Stoffen § 96 Nr. 2 AMG
§ 7 Abs. 1 AMG Inverkehrbringen radioaktiver Arzneimittel (Rechtfertigung über VO nach § 7 Abs. 2 AMG?) § 95 Abs. 1 Nr. 3 AMG
§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 1a AMG Herstellen und Inverkehrbringen verfälschter Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG Herstellen und Inverkehrbringen von Arzneimitteln mit irreführender Bezeichnung § 96 Nr. 3 AMG
§ 13 AMG Unerlaubtes Herstellen von Arzneimitteln § 96 Nr. 4 AMG
§§ 20b Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 7 AMG, 20c Abs. 1 S. 1 AMG Gewinnen von Gewebe, Durchführen von Laboruntersuchungen, Verarbeiten/Konservieren von Geweben etc. ohne Erlaubnis § 96 Nr. 4a AMG
§ 21 Abs. 1 AMG Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Zulassung § 96 Nr. 5 AMG
§ 21a Abs. 1 S. 1 AMG Inverkehrbringen von Gewebezubereitungen ohne Genehmigung § 96 Nr. 5a AMG
§ 21a Abs. 9 S. 1 AMG Verbringen von Gewebezubereitungen ohne Bescheinigung § 96 Nr. 5b AMG
§ 22 AMG (partiell) Unvollständige/unrichtige Angaben im Zulassungsverfahren § 96 Nr. 6 AMG
§ 30 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 AMG Inverkehrbringen trotz widerrufener/zurückgenommener Zulassung § 96 Nr. 7 AMG
§ 32 Abs. 1 S. 1 AMG Inverkehrbringen von Chargen ohne Freigabe im Zulassungsverfahren § 96 Nr. 8 AMG
§§ 38 Abs. 1 S. 1, 39a S. 1 AMG Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln als homöopathische oder pflanzliche Arzneimittel ohne Registrierung § 96 Nr. 9 AMG
§ 40 Abs. 1 S. 3 AMG (partiell) Verstöße gegen die Vorgaben im Rahmen der klinischen Prüfung § 96 Nr. 10 AMG
§ 40 Abs. 1 S. 2 AMG Verbotener Beginn einer klinischen Prüfung § 96 Nr. 11 AMG
§ 43 Abs. 1 S. 2 AMG Handeltreiben mit und berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel/Abgabe durch juristische Personen/Abgabe auf Verschreibung außerhalb der Apotheke § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG
§ 47 Abs. 1 und Abs. 2 AMG Abgabe an Unberechtigte und unerlaubtes Beziehen von Arzneimitteln durch Unberechtigte § 95 Abs. 1 Nr. 5 AMG
§ 47a Abs. 1 AMG Inverkehrbringen und Abgabe von Mitteln zum Schwangerschaftsabbruch § 95 Abs. 1 Nr. 5a AMG
§ 47a Abs. 1 AMG Verschreiben von Mitteln zum Schwangerschaftsabbruch (subsidiär) § 96 Nr. 12 AMG
§ 48 Abs. 1 S. 1 AMG Abgabe von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln entgegen einer VO nach § 48 Abs. 2 Nr. 1/2 AMG (zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt) § 95 Abs. 1 Nr. 6 AMG
§ 48 Abs. 1 S. 1 AMG Abgabe von verschreibungspflichtigen, СКАЧАТЬ