Название: Immobilienfinanzierung – kompakt
Автор: Christoph Störkle
Издательство: Bookwire
Жанр: Изобразительное искусство, фотография
isbn: 9783742720337
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14. Anbieter von Immobilienkrediten
Übersicht zu den verschiedenen Anbietern von Immobilienkrediten. Hypothekenmakler / Kreditvermittler, Bausparkassen, Versicherungen mit Kreditvertrieb, regionale Kreditinstitute und überregionale Banken.
15. Links
Links zu diversen Baugeldrechnern und Kreditvergleichen.
1. Eigenkapital beim Immobilienerwerb
Eigenkapital ist das eigene Vermögen, welches man selbst angespart hat. Als Fremdkapital wird der Kredit bezeichnet. Bis auf ein Sicherheitspolster von 3-6 Nettomonatsgehältern sollten Bauherren alle finanziellen Reserven bei der Investition in eine Immobilie einbringen. Als solide Basis gelten 20-30% des Immobilienpreises inklusive der Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, …). Je mehr Eigenkapital, desto günstiger die Finanzierung. Man bekommt zwar mit weniger Eigenkapital auch einen Kredit, aber nur mit hohen Zinsaufschlägen (Risikoaufschlag). Eine Vollfinanzierung kommt nur in Ausnahmefällen in Frage, etwa bei einem guten und gesicherten Einkommen.
Was gehört alles zum Eigenkapital?
- Barmittel.
- Festgeld.
- Sparguthaben (z.B. Bausparvertrag, Banksparplan, …).
- Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen (können auch beliehen werden).
- Wertgegenstände / Sachwerte die verkauft werden könnten (z.B. Edelmetalle, Schmuck, Oldtimer, Kunst, …).
- Wert des eigenen Baugrundstücks.
- Andere Immobilie.
- Angespartes Kapital auf Riester-Verträgen.
- Schuldverschreibungen und Zertifikate.
- Unternehmensanteile und Beteiligungen.
Sonstiges Eigenkapital?
- Nicht alle Banken akzeptieren die „Muskelhypothek“ (Eigenleistungen) als Ersatz für fehlendes Eigenkapital. Trotzdem könnte es versucht werden. Besonders wenn es nachvollziehbar und / oder von einem Architekten bestätigt worden ist.
- Verwandten- oder Bekanntendarlehen
- Evtl. ein KfW-Kredit oder Wohnraumförderungsdarlehen.
- Arbeitgeberdarlehen.
Geldanlagen die nur unter Verlust oder später verfügbar sind (z.B. Kapitallebensversicherung), können der Bank als Zusatzsicherheit angeboten werden.
Für bestehende Kapitallebensversicherungen gibt es folgende Möglichkeiten:
- Kündigung und Verwendung des Rückkaufswerts. Läuft die Kapitallebensversicherung erst einige Jahre, ist fast immer mit Verlusten zu rechnen!
- Abtretung der Versicherung als Tilgungsersatz an eine Bank oder Versicherung.
- Policendarlehen in Höhe des Rückkaufswerts (ein Darlehen in Höhe des Rückkaufswerts). Die Konditionen sind meist relativ günstig.
2. Nebenkosten beim Haus-/ Grundstückskauf
Beim Kauf fallen diverse Nebenkosten an. Folgend eine Übersicht:
2.1 Grunderwerbsteuer
Beim Kauf eines Grundstücks, einer Bestandsimmobilie oder eines Neubaus vom Bauträger ist die Grunderwerbsteuer auf den kompletten Kaufpreis zu entrichten. Dazu gehört alles, was mit dem Grundstück untrennbar verbunden ist. Wurde der Kaufvertrag vom Notar beurkundet, schickt dieser eine Kopie an das Finanzamt. Der Käufer erhält dann vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung der Grunderwerbsteuer. Erst nach erfolgter Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, durch die eine Immobilie umgeschrieben werden kann. Nicht zu verwechseln ist die Grunderwerbsteuer mit der Grundsteuer. Die Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine aktuelle Übersicht der Steuersätze nach Bundesland ist beispielsweise unter http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland) zu finden.
Um Kaufnebenkosten zu sparen, könnte versucht werden, zwei separate Verträge abzuschließen: Einen Kaufvertrag für das Grundstück und einen Vertrag für die Immobilie. Der Grundstücksverkäufer darf jedoch nicht gleichzeitig Generalunternehmer oder Bauträger sein (Doppelfunktion). Deshalb sollte das Grundstück unabhängig vom Errichter des Gebäudes gekauft werden. Hier empfiehlt sich eine Prüfung durch den Steuerberater.
Wird ein steuerpflichtiges Grundstücksgeschäft innerhalb von 2 Jahren wieder rückgängig gemacht, kann beantragt werden, dass die Steuer überhaupt nicht festgesetzt wird. Die Steuer wird dann wieder zurückgezahlt.
Wann fällt die Grunderwerbsteuer nicht an?
• Schenkung ohne Gegenleistung.
• Erwerb von einem Verwandten in gerader Linie, wie Eltern – Kinder, Großeltern – Enkelkinder, Stiefkindern/-eltern, Schwiegerkindern und -eltern.
• Bei Gegenleistung von nicht mehr als 2500€.
• Aus einem Erbe, welches mit Miterben geteilt wird.
• Umwandlung von Flächen- in Gemeinschaftseigentum und umgekehrt.
• Erwerb vom Ehegatten unter bestimmten Umständen, etwa nach einer Scheidung oder bei einem Erbe.
2.2 Notargebühren und Grundbucheintrag
Sind sich der Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer einig, schließen sie einen Kaufvertrag. Dabei werden sie von einem Notar begleitet. Seine Aufgabe ist es, dass der Immobilienkäufer als neuer Eigentümer im Grundbuch steht.
Wie hoch sind die Notargebühren und der Grundbucheintrag?
Notar und Grundbucheintrag: Gesamt etwa 1,5% des Kaufpreises (je nach Kaufpreis).
- Notargebühren etwa 1% inklusive Mehrwertsteuer. Der Kaufvertrag und die Grundschuld bzw. Hypothek werden so beurkundet. Hinzu kommen Vollzugs- und Betreuungskosten, Auslagen (z.B. Porto- oder Telefonkosten) und die Umsatzsteuer (gesamt etwa 50-150€). Der Notar muss auch die rechtlichen Fragen der Vertragspartner unparteiisch beantworten. Etwaige Notarkosten sind ->
Erstellung des Kaufvertrags: bis zu 0,60%
Auflassungsvormerkung: bis zu 0,55%
Grundschuldbestellung: bis zu 0,55%
Eigentümerwechsel: bis zu 0,25%
Kaufpreiszahlung über „Anderkonto“ des Notars: etwa 0,40%
Eintragungen in die Grundbücher der Gerichte: weitere Gebühren.
An den Notarkosten kann kaum gespart werden, da die Höhe СКАЧАТЬ