Автор: Johann Ludwig Quandt
Издательство: Bookwire
Жанр: Документальная литература
Серия: gelbe Buchreihe
isbn: 9783752918885
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Die Grenze des Landes Bahn ist gegen das Pyritzische und dort allein durch zwei Wege bestimmt, deren größerer deutschen Namen hat (Jetzt Lothweg, damals östlich auch 1264 Grenze der Templer gegen Beiersdorf und Hausfelde — Krauseeiche Dreger 473, wo fälschlich Fodstich; als Grenze des Lotding? — Gerichtsbezirk.), das Land ist also wohl erst durch die Abtretung an die Templer entstanden, abgezweigt. Ferner erscheinen die Swoitinowitzen so vorher als nachher in den Colbatzschen Urkunden, namentlich über die Grenzen g, d, a, e, f, h, i) Swoitin 1212 als interessierter Zeuge über Woltin (g). Sie sind also o. Z. Besitzer der Gegend zwischen Pyritz, den Ländern Bahn und Colbatz. Als Woltin angrenzend wird nun in der damaligen und in den späteren Grenzbeschreibungen Crapove (Alt-Grape, bis ins 17. Jahrhundert Grapow angegeben, mithin als ein die vorliegenden Orte (darunter Schwochow befassendes Gebiet, also erschließlich Sitz; so mögen die v. Grapow (von denen mir zuerst Otto 1232 vorgekommen) (Wohl zu unterscheiden von den Grapen, deren erster Nic. Grope c. 1280, stets ohne de, von.) und von Schwochow (Ebel d. i. Apollonius 1350 dgl.), welche 1337 auch in der Neumark begütert waren, von der Familie stammen, Otto als Sohn des Barnislaw von 1272; beide sind ein Geschlecht, denn die im 16. Jahrhundert ausgestorbenen von Schwochow saßen zu Neuen-Grape und nach einem Verzeichnis aus der Zeit die v. Grapow zu Schwochow.
26. Die Burg Pyritz gehörte sicherlich zu dem Leibgedinge , das Boguslaw I nebst dem Lande Treptow a. d. R. (dies erst nach dem Tode Kasemirs I, der es hatte) seiner Gemahlin Anastasia aussetzte (Nach ib. 351 (zu n. 30: oboy war nicht zu vergleichen, bedeutet: beide scil. Männer, aber oboy, woboy = Umhereinschlagung z. B. von Pfählen um einen Teich) 381. — Das Wobinsche Feld der Stadt Pyritz ist nach Brügg. vom Stadtfelde unterschieden, also das eines gelegten Dorfes. Auch Megow und Brietzig besaß Belbuck 1268 nicht mehr, auch nicht mehr das (dafür erhaltene) 1253 besessene Gr. Mellen (Dreger 337 550.)), denn sie datierte hier 1235 die Urkunde, wodurch sie die Kirche zu Treptow an ihr dortiges Kloster gab, (also doch wohl nicht aus einer Reise,) und dotierte dasselbe 1224 auch mit den Dörfern Strosewo (Strohsdorf) und Oboy (Wobinsches Feld), für welches zweite und Rinskow 1227 Megow und Brietzig gegeben wurden, Rinskow im Lande (und in der Feldmark) Stargard, die andern in Pyritz. So nur erklärt es sich, dass bei ihren Lebzeiten kein fürstlicher Beamter oder Burgherr von Pyritz vorkommt. Leibgedinge wurden gleich bei der Verheiratung ausgesetzt. Nach Saxo war der Dänenkönig Kanut 1185 verwand mit Boguslaws l. Söhnen, also mit Anastasia, und zwar, da deren Name nach Polen oder Russland weist, durch seine Mutter Sophia, Tochter Wladimirs von Nowgorod und der Rixa, Tochter Boleslaws lll. von Polen; dieses zweiter Sohn Boleslaw IV. († 1164) heiratete 1151 Anastasia, Tochter des Fürsten Wladimerko von Halitsch, wäre ohnedies allein als Schwiegervater vergleichbar. Boguslaw II. hat 1193 schon ein Reitersiegel, — sein die Urkunde mit ausstellender Bruder noch nicht, — wird 1187 als mitvergabend angegeben, (der Bruder nicht), ist also, wenngleich beide damals als parvuli bezeichnet werden vor 1180 geboren; dagegen am 18. April 1177 war Anastasia noch nicht mit Boguslaw vermählt (Er bestätigt an dem Tage eine (vor Herbst 1175) für die Seele seiner geliebten Gemahlin Walburgis gemachte Schenkung.), sie starb 1240 (Sie lebte 31. Mai 1240 (C. P. 622) wird nicht mehr erwähnt (als tot) 24. Juli 1242 (ib. 668); bereits am 24. April 1240 ließ sich Barnim vom Bischof den Zehnten der Feldmark Pyritz und der öden Dörfer im Gebiet abtreten (ib. 617) wohl weil der Tod Anastasiens zu erwarten war.) Boguslaw hatte demnach Pyritz vor dem Tode seines Bruders.
Auch dieser besaß dort etwas. Er hatte den Schlossbezirk von Lebbin (auf Wollin) der dortigen Kirche geschenkt, diese aber vereigne nach seinem Tode Boguslaw der Dompropstei mit allen Zubehörungen, darunter Vitense in (Kasemirs Lande) Gutzkow, und der Hälfte des Dorfs Brietzig in Pyritz; sie wird abgezweigt sein als das angrenzende Filialdorf Lettnin, denn dies gehörte nachmals dem Caminer Vicedominus, dessen Amt von der Dompropstei abgezweigt ist. Das Dorf gehörte zum Lande Lippene, das der Bischof 1233 und bis 1276 besaß; er wird es von Kasemir I. erhalten haben, der ja auch die Domkirche zu Camin gestiftet und zuerst begabt hat.
Die Herzoge hatten demnach den Burgbezirk von Pyritz geteilt, nicht in Ansehung der landesfürstlichen Hoheit, das wäre gegen das Prinzcip ihrer und aller folgenden Teilungen bis 1500, sondern beschränkteren Rechts; mit andern Worten: Kasimir hatte diese Enklave nur mit dem Recht der Pane, Boguslaw besaß zu seinem Anteil mit solchem noch die landesfürstliche Hoheit über den ganzen Tempelgau, unter Barnim hatten die dazu gehörigen, jetzt vermehrten Rechte die Stettiner Beamten wahrzunehmen. Wartislaw hatte zu Pyritz nicht nur den Asylhof in der Tempelfeste, wie zu Stettin und Wollin, sondern es erscheint auch seine Autorität bedeutender als sonst im Stettinschen und keine Abhängigkeit von Stettin, also hatte er mutatis mutandis das Recht, was seine Söhne. Vom Gebiet haben den größeren Teil die verwandten Swoitinowitzen und Zehdener. Im Schlosse scheint auch den Swantiboritzen irgendein Recht zugestanden zu haben. Aus alle dem ziehe ich den Schluss: Zu Pyritz saß ein Sohn Skambors (Swoitin?) als Pan, Ahn jener Familien, ward 1091 vertrieben (22), bald hergestellt, doch so, dass er Pyritz mit der nächsten Umgebung dem Belgarder abtreten musste.
27. Wollin stand 1108 unter Oberhoheit des Belgarder Herzogs, bekannte sich 1124 von Stettin abhängig und hatte Wartislaw nur den Asylhof und oberpriesterliche Rechte. Damals war dort Redamir der vornehmste Mann, der mit seinem (erwachsenen) Sohne den Bischof Otto nach Stettin geleitete. Der mit Ratibor 1135 auf einen Raubeinfall in Norwegen ausgezogene Häuptling Unibor gehört hierher. In den J. 1175, 1185 war Wenceslaw hier Castellan; 1193 erscheinen „Subislaw und Dobislaw von Wolyn“ unter Castellanen und Burgherren, die hier alle ohne Amtsbezeichnung, der zweite 1187 mit dem bloßen Namen unter eben solchen (ib. 224. 146. 160. In der ersten U. ist noch ein Dob., der wird der Cast. von Colberg sein, dessen Vorgänger noch 1187 in der anderen.). Mit solchen stehen 1220 „Usemarus, Ubizlaus in Wollin cives“ mit Swantiboritzen, Panen von Stargard und lauter Vornehmen, 1227 Wsemarus (so, nicht Us. ist der Name zu sprechen, vgl. die mehreren Wsewolod im russischen Fürstenhause) mit den Castellanen und Tribunen von Colberg und Camin, gleichzeitig Wizlaus Cast, in Wollin, und ein paar Jahre später, in den Zollbefreiungen der Lübecker von 1234, Pribislaw albus und sein Bruder Slawke von Wollin mit den Beamten derjenigen Burgen, wohin lübische Schiffe kommen konnten. Pribislaws Söhne sind Teszlaw albus und sein Bruder Dobeslaw, die Ritter T. und D., Brüder der Gattin Dobeslaws, Sohnes des sehr vornehmen Rochill von Demmin, der erste zuletzt 1277, der zweite 1279, = Teslaw Primislawitz (für Prib., da der Name Primislaw nur einmal und in Ostpommern vorkommt), Dobeszlaw 1262, jener 1276 mit und nach dem Swantiboritz Kasemir und Bork (Dreger p. 529. 457. Kratz Gesch. der v. Kleist I. 29. 27. Lisch Meckl. U. 1, p. 143. Gleichzeitig sind Tetzlaw v. Cummerow = Dobescitz und Tetzlaw Junker von Klötikow = Sabeszitz, vgl. Tetzlafshagen.), den Edelsten des Landes. Seine Söhne sind ohne Zweifel Pribislaw albus 1279 und Ratslaw albus, 1288 Besitzer von Plötzin bei Wollin. Zweifellos haben wir hier die Familie Witten (1348 Teslaw Witte) welche Wittenfelde (vor 1320 angelegt und) teilweise noch in unserem Jahrh. besessen hat, ebenso Güter im Ksp. Triebzow, diese wohl als zum Teil Erben der v. Grambow nach 1280. Der erste Pribislaw ist nach dem Namen seines zweiten Sohnes ein Sohn des Dobeslaw von 1193. Pom Bruder Slawke leite ich ab die von Mockerwytze, Mukerirz, die 1575, als Burg- gesessene auf Torgelow und Vogelsang (hier saß 1295, der als Töter Barnims II. bekannte Vidant v. M.) ausstarben, weil dieselben 1321 Nachbarn der Stadt Wollin (Die deutsche Stadtgemeine existierte 1288, die Burg war 1284 fürstlich und vor 1276 an den Mecklenburgischen Prinzen Pribeko überlassen.) sind, noch Gr. Mokratz etc. besitzen, und 1380 Slawomir, 1428 Schire (= Siro, Siroslaus) und Slaweke (Verkürzung aus Slawomir) vorkommen. Indem 1193 zwei Castellane, 1220—1234 vier oder fünf als Castellane oder cives Vorkommen, ist offenbar, dass sie nicht fürstliche СКАЧАТЬ