Название: Pascal – Ein Mord ohne Sühne
Автор: Walter Brendel
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783966511995
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Angeklagten Angaben gemacht, und die hätten sie nicht gemacht, wenn hier keine wirklichen Anhaltspunkte vorgelegen hätten", so Wilger-Lambert.
Allerdings könnte genau hier auch ein Problem auf Kläger-Seite liegen - in einem Mordprozess, bei dem es weder Leiche noch objektive Beweismittel gibt: Die Angeklagten, die im Fall ausgesagt haben, sind offensichtlich geistig minderbemittelt oder sogar durch langjährigen Alkohol- oder Drogenmissbrauch retardiert. Prozessbeobachter konnten den Eindruck haben, da werde etwas "nachgeplappert", da ein Großteil der Angeklagten zu Äußerungen selbst gar nicht in der Lage schien.
Der neunte Verhandlungstag
Am 18. Oktober 2004 standen mit der Mutter, dem Stiefvater und den beiden Stiefschwestern Pascals die nächsten Verwandten des wohl getöteten Jungen im Zeugenstand.
Drei von ihnen verweigerten zumindest teilweise die Aussage.
Der Stiefvater des vermutlich ermordeten Fünfjährigen, Heinz C. (49) hat vor dem Saarbrücker Landgericht ausgesagt. Seine Aussagen beschränkten sich auf knappe Schilderungen des Tagesablaufs vom 30. September 2001 - dem Tag, an dem der Junge wohl in der Tosa-Klause missbraucht und getötet worden war.
Demnach soll der Junge am Vormittag des 30. September 2001 in der Kirche gewesensein. Nach dem Mittagessen habe Pascal einen Kindergeburtstag besucht, bevor er gegen 16.00 Uhr mit dem Fahrrad in Burbach unterwegs gewesen sei. Gegen 18.30 Uhr will der Stiefvater die Suchaktion nach dem vermissten Jungen selbst in Gang gebracht haben. Auf weiter gehende Fragen verweigerte Heinz C. die Aussage.
Gegen ihn läuft zurzeit ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Beteiligung an dem Verbrechen.
Pascals Mutter, Sonja Z. (45) bestätigte die Aussagen ihres Lebensgefährten weitgehend. Außerdem gab sie an, nie etwas von einem möglichen Missbrauch ihres Kindes bemerkt zu haben. Der Junge habe mit ihr nie über derartige Vorgänge gesprochen.
Wenn etwas stattgefunden hätte, hätte sich der Junge ihr aber bestimmt anvertraut. Sonja Z. gab ebenfalls zu Protokoll, dass ihr Lebensgefährte Heinz C. Gast in der Tosa-Klause gewesen sei, auch zusammen mit Pascal.
Die beiden erwachsenen Stiefschwestern Pascals, Melanie und Manuela, verweigerten nach ihren früheren Selbstbezichtigungen vor dem Landgericht nun vollständig die Aussage. Von diesem Recht konnten sie Gebrauch machen, da zurzeit gegen ihren Vater ermittelt wird.
Eine der beiden Stiefschwestern war zuletzt erneut ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, weil eine der Angeklagten im Verlauf des Prozesses ausgesagt hatte, dass diese Stiefschwester den Knaben mehrfach eigenhändig in der Tosa-Klause abgeliefert und nach den Schändungen durch Wirtschaftsgäste wieder abgeholt haben soll.
Die Verteidigung der Angeklagten werteten die Aussagen der Familienangehörigen Pascals als positiv. Besonders die Aussage der Mutter, nach der Pascal in den Tagen
und Wochen vor seinem Verschwinden weder durch sein Aussehen noch durch Worte Anlass zu Befürchtungen gegeben haben soll, stelle die Version von den wochenlangen Misshandlungen des Kindes sehr in Frage.
Der zehnte Verhandlungstag
Im Pascal-Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht sind am 21. Oktober 2004 rund
ein Dutzend Bekannte und Nachbarn des Jungen angehört worden, die Pascal noch
am Tag seines Verschwindens gesehen haben sollen. Die Zeugen wurden zum Teil
im Fünf-Minuten-Takt vorgeladen.
Unterm Strich kam dabei nicht viel Verwertbares heraus: Widersprüche, Unklarheiten
und Erinnerungslücken prägten die Aussagen. Viele Einlassungen, die die kurz nach
dem Verschwinden des Jungen bei der Polizei gemacht worden waren, sind nicht bestätigt worden. Auch eine frühere Aussage, nach der eine der Stiefschwestern Pascals den Jungen erschlagen haben soll, wurde widerrufen. Überhaupt war kaum
eine Aussage geeignet, die Anklage wirklich zu stützen. Einer der Zeugen erschien sogar stark alkoholisiert vor dem Richter.
Die meisten Zeugen gaben an, im Vorfeld des Tat-Tages keinerlei Auffälligkeiten rund um die Saarbrücker Tosa-Klause bemerkt zu haben. Sie hätten Pascal als einen eher scheuen Jungen kennen gelernt, der "niemals mit einem Fremden mitgegangen" wäre. Einer Aussage zufolge soll allerdings beobachtet worden sein, wie am Nachmittag des 30. September ein Mann mit einem Auto vorgefahren sei, den kleinen Pascal recht grob mitsamt seinem Fahrrad in dem Fahrzeug untergebracht habe und in Richtung Bahnhof davon gefahren sei. Dies sei im Umfeld des Burbacher Kirmesplatzes geschehen. Kurz zuvor, gegen 17.00 Uhr sei beobachtet worden, wie Pascal am Rande des Festplatzes einer Frau erzählt habe, dass er dort "auf einen Mann" warten müsse.
Verteidiger von Christa W.: Walter Teusch
Der Anwalt der Hauptangeklagten Christa W., Walter Teusch, reagierte auf diese Aussage mit mehreren Beweisanträgen - unter anderem mit einem Antrag auf Vorladung dieser Frau.
Bereits am Vormittag hatte die Verteidigung eine Fülle von Beweisanträgen gestellt -unter anderem auf einen Ortstermin in der Burbacher Tosa-Klause. Die Verteidiger verfolgen die Strategie, damit zu beweisen, dass die Tosa-Klause als Tatort gar nicht
in Frage komme. Ihr Hauptargument: Das Lokal liege direkt an der Straße und sei von außen einsehbar gewesen. Dies wird allerdings von mehreren Anwohnern bestritten.
Weiter beantragte die Verteidigung die Einberufung zusätzlicher Zeugen - u.a. eines
Arztes, der Pascal noch kurz vor seinem Tod untersucht haben soll. Die Mutter des Jungen hatte am 18. Oktober zu Protokoll gegeben, am Körper Pascals keinerlei Misshandlungsspuren festgestellt zu haben. Die Aussage des Mediziners könnte mehr Klarheit darüber bringen, ob der Junge bereits in den Wochen vor seinem Verschwinden missbraucht worden sei. Dies ist einer der Punkte, in dem sich die Aussagen von Zeugen und Angeklagten widersprechen.
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