Pascal – Ein Mord ohne Sühne. Walter Brendel
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Название: Pascal – Ein Mord ohne Sühne

Автор: Walter Brendel

Издательство: Bookwire

Жанр: Социология

Серия:

isbn: 9783966511995

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      Michael Josef K.. Die Angeklagten haben die Tat vor Prozessbeginn zugegeben, später ihre Geständnisse jedoch widerrufen.

      Sie sagte am Nachmittag des vierten Prozesstags öffentlich aus. Dabei bestätigte sie, dass ihr jüngster Sohn Bernie ein Spielkamerad Pascals gewesen sei. Die beiden hätten sich auch öfters in der Tosa-Klause getroffen, wo Pascal von drei der übrigen

      Angeklagten mehrfach missbraucht worden sei.

      Zuvor offenbarte Andrea M. dem Gericht erschreckende Details aus ihrer eigenen Vergangenheit. Ihr Lebenslauf, den sie anfangs mit zittriger und undeutlicher Stimme,

      später aber relativ flüssig erzählte, spielte sich demnach nahezu lückenlos in zerrütteten Familienverhältnissen, in Heimen, in der geschlossenen Psychiatrie, im Frauenhaus oder auf der Straße ab. Es seien ihre Anpassungsschwierigkeiten gewesen, die sie schon früh "auf den Strich" gebracht hätten. Jahrelang habe sie als Prostituiere ihren Lebensunterhalt verdient.

      1989 habe sie dann die Saarbrücker Wirtin Christa W. kennen gelernt. Diese habe sich später bereit erklärt, sie und ihren jüngsten Sohn B. zu betreuen. Christa W.s Angebot habe auch den Ausschlag gegeben, das Kind zu behalten, statt es wie drei ihrer übrigen vier Kinder zur Adoption frei zu geben.

      Als "Gegenleistung" für die Fürsorge habe die "Pflegemutter" Christa W. ihre Schutzbefohlene Andrea M. weiter zur Prostitution angehalten, ja sogar selbst mit Freiern versorgt und das verdiente Geld eingesteckt. Obwohl die Wirtin sie teilweise in menschenunwürdigen Räumlichkeiten in Gaststätten habe arbeiten und wohnen lassen, habe Andrea M. doch ein enges Verhältnis zu ihrem "Muttche" entwickelt. Auch die Angst, wieder auf der Straße zu landen, habe sie bei der Wirtin ausharren lassen.

      Andrea M. gilt ebenso wie die erste Zeugin der Anklage, Erika K. (51) als geistig "erheblich minderbegabt". Das Gericht hatte am 27. September zwei Anträge der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit beim Verhör Andrea M.s abgelehnt: Dies sei auch unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Zeugin nicht nötig. Die übrigen elf Angeklagten wollen bislang nicht aussagen.

      Andrea M. soll nach Aussage von Erika K. den Jungen am 30. September 2001 erstickt haben. Außerdem soll sie vor den Augen von Erika K. im Riegelsberger Haus von Christa W. ein kinderpornographisches Video vorgeführt haben, auf dem u.a. Pascal zu sehen war.

      Am Vormittag hatte eine Reihe von Anwälten der Verteidigung einen Ortstermin in der Tosa-Klause beantragt. Dabei soll geklärt werden, ob die erste aussagewillige Angeklagte Erika K. (51) von ihrem Thekenplatz in der Bierkneipe aus all die Ereignisse überhaupt habe verfolgen können, die sie bislang zu Protokoll gegeben hat.

      Während der vorerst letzten Fragerunde an Erika K. am Vormittag des 30. September

      hatten die Verteidiger die Glaubwürdigkeit von Erika K. erneut erschüttert. Sie brachten die Putzhilfe im Kreuzverhör immer wieder an die offensichtlichen Grenzen ihres Denk- und Auffassungsvermögens. So gab sie etwa auf die Frage des Anwalts von Martin R. (42), wo Pascal heute wohne, die Antwort, sie habe "keine Ahnung, wo Pascal heute wohnt". Dabei hatte sie selbst immer wieder betont, beim Mord an dem Jungen dabei gewesen zu sein.

      Überhaupt waren viele der abschließenden Aussagen von Erika K. wie in den vergangenen Prozesstagen widersprüchlich oder nicht verwertbar. Oft besann sie sich

      auf die Floskel, die Antwort auf eine Frage nicht zu wissen. Erika K. hatte am Montag

      den Mord an Pascal im Detail beschrieben und dabei mehrere Mitangeklagte sowie sich selbst schwer belastet.

      An den Hinweisen eines Saarbrücker Häftlings, nach denen die Leiche Pascals möglicherweise nicht in einem Grundstück bei Forbach, sondern in einem Bahndamm in der Nähe der Tosa-Klause verscharrt worden sein soll, ist nach Auffassung der Saarbrücker Kriminalpolizei "nichts dran". Wie sich inzwischen heraus gestellt habe,

      habe der Gefängnisinsasse dieselbe Behauptung bereits vor etwa einem Jahr zu Protokoll gegeben. Damals habe die Polizei den vermeintlichen Fundort abgesucht,

      sei aber nicht fündig geworden. Für eine neue Suchaktion bestünde nun kein Anlass.

      Der fünfte Verhandlungstag

      Andrea M. (40) hat die Aussagen von Erika K. zum Mord an dem Burbacher Jungen Pascal am 4. Oktober 2004 in vielen Punkten bestätigt. Dabei belastete sie einige Mitangeklagte und sich selbst schwer. Vor Gutachtern und Richtern berichtete sie, dass der damals fünfjährige Junge am 30. September 2001 - dem Tag seines spurlosen Verschwindens - in der Tosa-Klause mehrfach vergewaltigt und dann getötet worden sei.

      Andrea M. gab zu, den Jungen "irgendwann am Nachmittag" auf Anweisung der Wirtin Christa W. (51) selbst in die vier Quadratmeter große Abstellkammer der Tosa- Klause getragen zu haben. Dabei habe sich der Knabe gewehrt. In der Kammer hätten sich dann zunächst Dieter S. (62) und Michael C. (47) und eventuell sogar noch ein weiterer Angeklagter an dem Kind vergangen. Der letzte Missbrauch sei schließlich durch den Mitangeklagten Martin R. (42) erfolgt. Andrea M. gab zu, den Jungen bei dieser letzten Schändung eigenhändig so lange fest gehalten zu haben, bis dieser sich nicht mehr bewegt habe. Dies sei auf Anweisung von Christa W. und Martin R. geschehen. Den Tod des Jungen habe sie aber nicht beabsichtigt. Trotzdem fühle sie sich noch heute "schuldig".

      Später habe sie dann Dieter S. dabei geholfen, die Leiche einzupacken. Sie sei auch dabei gewesen, als Christa W. und Dieter S. das tote Kind zu einer Kiesgrube bei Forbach, jenseits der französischen Grenze, transportiert hätten.

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      Saarbücker Landgericht in der Franz-Josef-Röder-Straße

      Erika K. (51), die erste aussagewillige Angeklagte, hatte lediglich zwei statt drei oder mehr Vergewaltigungen für den Tattag bestätigt. Außerdem will Erika K. die Wirtin Christa W. im Hinterzimmer mit einer Videokamera hantiert haben sehen - Andrea M.

      sprach lediglich von einem Fotoapparat.

      An eine Mithilfe Erika K.s beim Beseitigen der Kinderleiche konnte sich Andrea M. ebenfalls nicht erinnern: Erika K. sei überhaupt nicht in dem Zimmerchen gewesen.

      Einige ihrer früheren Aussagen zur Anwesenheit von Mitangeklagten in dem Bierlokal wollte Andrea M. vor Gericht nicht mehr bestätigen.

      Falls das Gericht der Schilderung von Andrea M. folgen sollte, ginge es in ihrem Fall

      juristisch nicht um Mord, sondern um Totschlag bzw. Beihilfe zur Vergewaltigung mit

      Todesfolge.

      Nach Beobachtungen von Anwesenden im Gerichtssaal machte Andrea M. während

      des Verhörs insgesamt einen zwar unsicheren, aber glaubwürdigen Eindruck. Auch

      ihre Schilderungen erschienen klarer, deutlicher und schlüssiger als die Aussagen der anderen Aussagewilligen Erika K. Diese war bereits vor wenigen Tagen in den Zeugenstand getreten. Dabei hatte sie sich zum wiederholten Male in Widersprüche

      und Unklarheiten verstrickt.

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