Название: Wörterbuch zur Sicherheitspolitik
Автор: Ernst-Christoph Meier
Издательство: Bookwire
Жанр: Социология
isbn: 9783813210347
isbn:
Internet:
www.bundesstiftung-friedensforschung.de
Deutscher Bundestag (BT)
Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, das in allgemeinen und freien, gleichen und geheimen und unmittelbaren Wahlen nach einem System einer personalisierten Verhältniswahl hervorgeht. Der ~ hat nach folgenden Artikeln des Grundgesetzes (GG) weit reichende Kompetenzen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik:
•Gesetzgebung und Bestellung der Bundesregierung
•Bundeshaushalt
•Feststellung des Spannungsfalls (Art. 80a)
•Feststellung des Verteidigungsfalls (Art. 115a)
•Teilhabe im gemeinsamen Ausschuss mit zwei Dritteln der Sitze
•Parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte.
•Die Wahlperiode des ~ beträgt vier Jahre. Verteidigungsausschuss; Wehrbeauftragter
Deutscher Bundeswehrverband e. V. (DBwV)
Der 1956 gegründete ~ vertritt die allgemeinen ideellen, sozialen und beruflichen Interessen der Soldaten der Bundeswehr (Bw). Er verfügt über rund 200.000 Mitglieder, aktive und ehemalige Soldaten aller Dienstgrade. Als Spitzenorganisation der Soldaten wird der ~ von Bundestag und Bundesregierung an der Vorbereitung grundsätzlicher Regelungen beteiligt, die die Belange der Soldaten und ihrer Angehörigen berühren. Die Stellungnahmen des ~ in der Sicherheitspolitik, in der Gesellschafts- und Sozialpolitik nehmen konkreten Einfluss auf Entscheidungen von Regierung und Parlament. Der ~ ist politisch und finanziell unabhängig, die Verbandsarbeit wird aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Der ~ verfügt über einen dreistufigen Aufbau: Die örtliche Gliederung bilden Kameradschaften, auf Länderebene bestehen Landesverbände, die wiederum in Bezirke gegliedert sind, der Bundesvorstand an der Spitze leitet mit den Bundesgeschäftsstellen in Bonn und Berlin die Verbandsarbeit. Für seine Arbeit stehen ihm Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Verbandsbeauftragte für verschiedene Fachgebiete und die Verbandsschiedskommission zur Verfügung.
Die vier Landesverbände (LV) bestehen aus 27 Bezirken. Auf unterster Ebene stehen Standortkameradschaften, Truppenkameradschaften, Kameradschaften ehemaliger Soldaten/Reservisten/Hinterbliebener sowie selbstständige Truppenkameradschaften zusammen.
In den Bundes- und Landesgeschäftsstellen betreuen über 200 hauptamtliche Mitarbeiter, die in rund 1.000 Kameradschaften organisierten Mitglieder.
Höchstes Beschlussorgan des ~ ist die Hauptversammlung, die alle vier Jahre tagt. Die wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung:
•Festlegung der Aufgaben und Ziele der Verbandspolitik für die nächsten Jahre durch die gewählten Delegierten,
•Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes,
•Wahl des Bundesvorstandes.
Deutscher BundeswehrVerband
Bundesgeschäftsstelle Berlin
Stresemannstraße 57
10963 Berlin
Tel.: (030) 259260-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dbwv.de
Deutscher Militärattachédienst
Der ~ vertritt im Rahmen des Auswärtigen Dienstes die militärpolitischen, militärischen, rüstungspolitischen und wehrtechnischen Interessen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im jeweiligen Empfangsstaat.
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Deutscher Verband des Internationalen Roten Kreuzes. Dem ~ gehören der Verband der Schwesternschaften des ~ mit 35 Schwesternschaften und 19 Landesverbänden, die sich in 548 Kreisverbände und ca. 13.000 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften gliedern, an. Oberstes Organ des ~ ist die Bundesversammlung. In ihr sind vertreten die Landesverbände, die 125 Stimmen führen, vier Delegierte des Verbandes der Schwesternschaften, der Präsident sowie die Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme. Präsident, zwei Vizepräsidenten, der Bundesarzt, der Bundesschatzmeister, die Präsidenten des Verbandes der Schwesternschaften, je drei Vertreter der Gemeinschaften und der Generalsekretär. Schirmherr: Bundespräsident.
DRK – Generalsekretariat
Carstennstr. 58, 12205 Berlin
Tel.: (030) 85404-0, Fax: (030) 85404-450
E-Mail: [email protected]
Internet: www.drk.de
Deutsch-Französische Brigade
Multinationale Großverbände
Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)
(franz.: Conseil franco-allemand de Défense et de Sécurité – CFADS)
Höchstes Organ der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Grundlage ist das Ergänzungsprotokoll zum Elysée-Vertrag. Der ~ tagt halbjährlich (konstituierende Sitzung am 24. April 1989 in Paris). Der ~ tagt unter Vorsitz der Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister bilden das Ratskomitee, das von den politischen Direktoren der Außenministerien sowie vom Generalinspekteur der Bundeswehr/Generalstabschef der französischen Streitkräfte und den Ratssekretären unterstützt wird. Zu den Hauptaufgaben zählen:
•Erarbeitung gemeinsamer Konzeptionen auf dem Gebiet der Verteidigung und Sicherheit sowie laufende Abstimmung in diesem Bereich;
•militärische Zusammenarbeit und Beschlussfassung über gemischte Militäreinheiten;
•Verbesserung der Interoperabilität beider Streitkräfte;
•Abstimmung in der Rüstungskooperation;
•Abstimmung in Rechts- und Vertragsangelegenheiten.
Ein gemischtes Ratssekretariat ist ständig in Paris eingerichtet, das gleichrangig aus Vertretern der Außen- und Verteidigungsministerien besetzt ist.
Grundsatzartikel »Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik«
Deutsch-Französischer СКАЧАТЬ