Название: Europarecht
Автор: Bernhard Kempen
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: Grundbegriffe des Rechts
isbn: 9783811475106
isbn:
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Europäische Investitionsbank (EIB)
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
Europäisches Parlament: Wahlrecht
Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
Europäische Union: Rechtspersönlichkeit
Europäische Union: Strukturprinzipien
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
E › Einrichtungen und sonstige Stellen (Martin Will)
Einrichtungen und sonstige Stellen (Martin Will)
I.Organe, Institutionen, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU601
II.Agenturen602 – 616
1.Allgemeines, Grundlagen, Zweck und Entwicklung602 – 605
2.Exekutivagenturen606, 607
3.Rechtsgrundlagen608, 609
4.Organisation610 – 612
III.Das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS)617 – 620
Lit.:
P. Craig, EU Administrative Law, 2. Aufl. 2012; D. Fischer-Appelt, Agenturen der Europäischen Gemeinschaft, 1999; C. Görisch, Demokratische Verwaltung durch Unionsagenturen, 2009; A. Orator, Möglichkeiten und Grenzen der Einrichtung von Unionsagenturen, 2017; R. Priebe, Agenturen der Europäischen Union – Europäische Verwaltung durch eigenständige Behörden, EuZW 26 (2015), 268; M. A. Steger, Zur Verselbstständigung von Unionsagenturen, 2015.
E › Einrichtungen und sonstige Stellen (Martin Will) › I. Organe, Institutionen, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU
I. Organe, Institutionen, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU
601
Unterhalb der Ebene der Organe (→ Organe und Einrichtungen), deren Aufzählung in Art. 13 Abs. 1 UAbs. 2 EUV abschließend ist, existiert eine Reihe weiterer wichtiger Institutionen der EU, die teilweise auf → Primärrecht beruhen, überwiegend aber durch die Organe geschaffen wurden. So können in den Verträgen selbst vorgesehene Institutionen wie der → Wirtschafts- und Sozialausschuss mit Sitz in Brüssel (Art. 300 AEUV), der → Ausschuss der Regionen ebenfalls mit Sitz in Brüssel (Art. 300 AEUV) und die → Europäische Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg (Art. 308 f. AEUV) als zweite administrative Ebene der EU angesehen werden. Darüber hinaus können die Organe der Union i.R. ihrer Organisationsgewalt durch → Sekundärrecht in bestimmten Grenzen weitere Einrichtungen und sonstige Stellen schaffen, die z.T. eigenständige Aufgaben übernehmen oder aber die Organe bei ihrer Arbeit unterstützen und so die dritte Ebene im Verwaltungssystem der EU bilden. Verfügen diese Einrichtungen über Rechtspersönlichkeit, wird von Agenturen gesprochen. Deren stetig zunehmende Zahl spielt in den Verwaltungsstrukturen der EU inzwischen eine hervorgehobene Rolle.
E › Einrichtungen und sonstige Stellen (Martin Will) › II. Agenturen
1. Allgemeines, Grundlagen, Zweck und Entwicklung
602
Mit den Agenturen hat sich seit den 1970er Jahren und verstärkt seit den 1990er Jahren eine spezielle Ebene relativ verselbständigter Verwaltungseinrichtungen unterhalb der Organebene der EU herausgebildet. Vorbild war das US-amerikanische Verwaltungsrecht, auf dessen Grundlage der US-Kongress СКАЧАТЬ