Recht der Kreditsicherheiten. Peter Bülow
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Recht der Kreditsicherheiten - Peter Bülow страница 78

Название: Recht der Kreditsicherheiten

Автор: Peter Bülow

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Lehr- und Handbuch

isbn: 9783811487086

isbn:

СКАЧАТЬ 209 und nachf. Rn. 219), der als dinglicher Anspruch aus eingetragenem Recht gem. § 902 BGB unverjährbar ist[5].

      216

      217

      218

      219

      220

      221

      222

      223

      Überträgt der Grundschuldgläubiger die Grundschuld an einen Erwerber, den Zessionar (§ 1154 BGB, nachf. Rn. 295), wird der Eigentümer zum Gläubiger des Rückübertragungsanspruchs gegen den Zessionar, wenn dieser mit der Abtretung der Grundschuld auch in den Sicherungsvertrag eingetreten war. Andernfalls ist der Zessionar nicht Schuldner des Rückübertragungsanspruchs; Schuldner bleibt vielmehr der frühere Grundschuldgläubiger als Zedent. Er kann den Anspruch mangels Inhaberschaft an der Grundschuld aber nicht erfüllen, sodass der Eigentümer im Rechtsverhältnis zum Zedenten gem. § 273 BGB nur Zug um Zug gegen Rückübertragung auf die Grundschuld leisten muss; dieses Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Zedenten besteht auf Dauer, ist peremptorisch. Die Einrede gegen den Zedenten kann der Eigentümer gem. § 1157 Satz 1 BGB (nachf. Rn. 326) dem Zessionar entgegensetzen, wobei ein gutgläubig-einredefreier Erwerb (§ 1157 Satz 2 BGB) gem. § 1192 Abs. 1a Satz 1 BGB ausgeschlossen ist (nachf. Rn. СКАЧАТЬ