Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski
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Название: Handbuch des Aktienrechts

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811443150

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      Hüffer/Koch § 216 Rn. 1.

       [680]

      Großkommentar/Hirte § 214 Rn. 19 ff.

       [681]

      Großkommentar/Hirte § 214 Rn. 17.

       [682]

      Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff/Hefermehl/Bungeroth § 214 Rn. 14.

       [683]

      Marsch-Barner/Schäfer/Busch § 45 Rn. 49.

       [684]

      Kölner Kommentar/Lutter § 214 Rn. 25; Großkommentar/Hirte § 214 Rn. 54 ff.; Münch. Hdb. GesR IV/Scholz § 60 Rn. 65; Hüffer/Koch § 214 Rn. 13.

      5. Kapitel Kapitalmaßnahmen › III. Herabsetzung des Grundkapitals

      5. Kapitel KapitalmaßnahmenIII. Herabsetzung des Grundkapitals › 1. Ordentliche Kapitalherabsetzung

1. Ordentliche Kapitalherabsetzung

      316

      Die ordentliche Kapitalherabsetzung ist in den §§ 222–228 AktG geregelt. Durch die ordentliche Kapitalherabsetzung wird das in der Satzung der AG festgesetzte und in der Bilanz ausgewiesene Grundkapital herabgesetzt.

      317

      

      318

      Die vier Wege, auf denen eine Kapitalherabsetzung erfolgen kann, sind im Aktiengesetz abschließend geregelt:

Bei Stückaktien erfolgt die Kapitalherabsetzung durch die bloße Reduzierung der Grundkapitalziffer.
Bei Nennbetragsaktien wird die Kapitalherabsetzung durch die Herabsetzung der Aktiennennbeträge vollzogen (§ 222 Abs. 4 S. 1 AktG).
Daneben kann die Kapitalherabsetzung sowohl bei Stück- wie auch bei Nennbetragsaktien durch die Zusammenlegung von Aktien erfolgen (§ 222 Abs. 4 S. 2 AktG).
Schließlich kann die Kapitalherabsetzung bei beiden Aktienformen durch die Einziehung der Aktien bewirkt werden (§§ 237–239 AktG).

      319

      

      320

      Im Überblick stellen sich die Schritte der ordentlichen Kapitalherabsetzung wie folgt dar:

Beschluss der HV;
Anmeldung des Hauptversammlungsbeschlusses zum Handelsregister;
Prüfung, Eintragung und Bekanntmachung durch das Registergericht;
Durchführung der Kapitalherabsetzung durch den Vorstand;
Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Kapitalherabsetzung ins Handelsregister.

      321

      1.2.1 Inhalt des Kapitalherabsetzungsbeschlusses

      322