Название: Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht
Автор: Anne Hahn
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811447066
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Anmerkungen
Zur datenschutzrechtlichen Implikation des Begriffs Auer-Reinsdorff/Conrad/Conrad/Hausen § 36 Rn. 226; zum Urheberrecht Bräutigam/Rücker/Müller-Riemenschneider Kap. C Rn. 10–18.
Vgl. dazu Kap. 11 Rn. 15.
Dazu Schwartmann/Hentsch RDV 2015, 221.
Vgl. dazu unten Rn. 14 ff.
Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 12.7.2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. Ergänzt wurde die Richtlinie 2009 durch die sog. Cookie-Richtlinie (RL 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 zur Änderung der RL 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der RL 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der VO (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz). Diese regelt die Notwendigkeit einer ausdrücklichen Einwilligung der Nutzer, dass Webseiten Cookies setzen dürfen.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der RL 2002/58/EG (Verordnung über Privat-Sphäre und elektronische Kommunikation), COM (2017) 10 final 2017/0003 (COD) vom 10.1.2017.
Kommission Proposal for an ePrivacy Regulation, zuletzt aktualisiert am 19.1.2017, abrufbar unter https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/proposal-eprivacy-regulation.
Holznagel S. 349, 353 ff.
Zum Begriff der Konvergenz s. Paulus/Nölscher ZUM 2017, 179, 182 f.; Kluth/Schulz S. 25.
Zu diesem Spannungsverhältnis Böge/Doetz/Dörr/Schwartmann/Schwartmann S. 9 ff.
Dazu 8. Kap. Rn. 6 ff.
Dazu Kocks/Sporn Electronic Program Guides – Eine urheberrechtliche Bewertung, 2011.
Dazu 8. Kap. Rn. 55 ff.
Hierzu Bräutigam/Rücker/Ziegenhaus 2. Teil Rn. 41–45.
Bei personalisierter Werbung werden Kunden oftmals nach Verhaltensmustern mittels sog. Predictive Behavioral Targeting identifiziert und direkt angesprochen. Eine andere Form der Direktwerbung erfolgt über sog. Keyword-Advertising.
Voraussetzung für einen Zugriff auf den Kunden durch das Erstellen von Nutzerprofilen nach IP-Transaktionen ist freilich interaktives Fernsehen.
Für eine Koordinierungsinstanz für Netz- und Medienpolitik plädiert Kretschmer pro media 7/2013, 10 f; für einen Medienstaatsvertrag, der Netz- und Medienpolitik zusammenführen soll, Scholz pro media 7/2013, 6 f. Auf europäischer Ebene wird an der Überarbeitung der AVMD-RL gearbeitet, wobei genau diese Fragen aufgegriffen werden, s. hierzu СКАЧАТЬ