Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn
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Название: Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht

Автор: Anne Hahn

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447066

isbn:

СКАЧАТЬ href="#ulink_dbee5626-7020-5bdf-88a2-3074a1dc89b6">Steuerrechtliche Behandlung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern

       3.2Steuerrechtliche Folgen einer fehlerhaften Einstufung von freien Mitarbeitern

       II.Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern in Medienunternehmen

       1.Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2, 2a und 3 TzBfG

       1.1Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG („erleichterte Befristung“)

       1.1.1Erstmalige Beschäftigung und Dauer der Befristung

       1.1.2Form der Befristungsabrede

       1.1.3„Verlängerung“ der Befristung

       1.1.4Rechtsfolgen einer unzulässigen Befristungsabrede

       1.2Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2a TzBfG

       1.3Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 3 TzBfG

       2.Befristung von Arbeitsverhältnissen „mit Sachgrund“ nach § 14 Abs. 1 TzBfG

       2.1Zeitbefristung aus sachlichem Grund

       2.1.1„Rundfunkfreiheit“ als sachlicher Befristungsgrund nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG

       2.1.2Befristung von Arbeitsverhältnissen mit nicht programmgestaltenden Mitarbeitern

       2.2Zweckbefristung

       2.3Form der Sachgrundbefristung

       3.Die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem. § 21 TzBfG

       4.Optionsabreden in Arbeitsverträgen

       5.Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis

       6.Befristung von Verträgen mit freien Mitarbeitern

       III.Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Medienunternehmen

       1.Ziel und Inhalt des AGG

       2.Auswirkungen des AGG auf Medienunternehmen

       IV.Jugendarbeitsschutz in Medienunternehmen

       C.Kollektives Arbeitsrecht

       I.Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung in Medienunternehmen

       1.Betriebliche Mitbestimmung

       1.1Grundsätzliche Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes

       2.Bereichsausnahme für sogenannte „Tendenzbetriebe“ (§ 118 BetrVG)

       2.1Tendenzbetriebe und -unternehmen

       2.2Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

       2.3Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

       2.4Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

       3.Unternehmerische Mitbestimmung

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