Название: Jugendgerichtsgesetz
Автор: Herbert Diemer
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
isbn: 9783811407299
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1. Strafrechtsvorschriften
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Der Begriff der allgemeinen Vorschriften ist hier weiter als in § 1. Es geht nicht nur um das materielle Strafrecht, sondern auch um prozessuale Regelungen, und zwar sowohl im Kern- und Nebenbereich als auch auf Bundes- und Landesebene. Neben dem StGB sind es also vor allem StPO, GVG, StVollzG, OEG, StrEG, AO.
2. Ordnungswidrigkeiten
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Die Vorrangstellung des JGG gilt gegenüber den allgemeinen Vorschriften des materiellen und formellen Strafrechts, also nicht gegenüber dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Hier bedurfte es eines ausdrücklichen Verweises in § 46 Abs. 1 OWiG zur sinngemäßen Anwendung der JGG-Vorschriften, soweit das OWiG nichts anderes bestimmt. Wenn eine Geldbuße nicht gezahlt wird, können an ihrer Stelle Arbeitsleistungen, Schadenswiedergutmachung, Teilnahme am Verkehrsunterricht oder sonstige bestimmte Leistungen auferlegt werden. Kommt der Jugendliche der Auflage nicht nach und zahlt er auch die Geldbuße nicht, kann bei einer Bußgeldentscheidung gegen ihn Jugendarrest bis zu einer Woche verhängt werden, § 98 Abs. 2 OWiG.
3. Verwaltungsvorschriften
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Umstritten ist die Bedeutung des § 2 Abs. 2 für Verwaltungsvorschriften. Anders als Brunner/Dölling § 2 Rn. 8 und Eisenberg § 2 Rn. 43 misst Ostendorf § 2 Rn. 7 im Hinblick auf den Vorrang des Gesetzes und den Vorbehalt des Gesetzes § 2 keinerlei unmittelbare Bedeutung für Verwaltungsvorschriften bei. Diese zutreffende Auffassung hindert jedoch nicht, in dem verbleibenden zulässigen Bereich von Verwaltungsvorschriften den jugendspezifischen Aspekten gegenüber den allgemeinen einen Vorrang einzuräumen bzw. allgemeine Verwaltungsvorschriften jugendgemäß zu interpretieren. Diese Notwendigkeit kann sich z.B. ergeben bei GnadenO, MiStra und RiStBV.
Teil I Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz › Zweiter Teil Jugendliche
Zweiter Teil Jugendliche
Inhaltsverzeichnis
Erstes HauptstückVerfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
Zweites HauptstückJugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
Drittes HauptstückVollstreckung und Vollzug
Viertes HauptstückBeseitigung des Strafmakels
Fünftes HauptstückJugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln
Vierter Abschnitt Die Jugendstrafe
Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
Sechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
Siebenter Abschnitt Mehrere Straftaten
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
§ 5 Die Folgen der Jugendstraftat
§ 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
§ 3 Verantwortlichkeit
1Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. 2Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie das Familiengericht.
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