Название: Jugendgerichtsgesetz
Автор: Herbert Diemer
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
isbn: 9783811407299
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5. Praktische Bedeutung
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Die Strafverfolgung gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden und damit die praktische Bedeutung des JGG zeigt sich bereits anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik. Bei einer Wohnbevölkerung über 82 Mio. wurden 2018 = 6 054 330 Straftaten (ohne Verkehrs- und Staatsschutzdelikte) erfasst und 3 368 879 Fälle aufgeklärt (55,6 %). Unter den 2 051 266 Tatverdächtigen befanden sich 70 603 (= 3,4 %) Kinder, 177 431 (8,6 %) Jugendliche und 185 523 (= 9,0 %) Heranwachsende. Die Tatverdächtigen (TV)- und Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) entwickelten sich in den vergangenen Jahren wie folgt:
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2018.
Jugendliche | |||
---|---|---|---|
Jahr | TV (insg.) | %-Anteil | TVBZ (Deutsche) |
2001 | 298 983 | 13,1 | 7 416 |
2005 | 284 450 | 12,3 | 6 744 |
2009 | 254 205 | 11,3 | 6 993 |
2013 | 190 205 | 9,1 | 5 233 |
2015 | 218 025 | 9,2 | 4 604 |
2017 | 137 916 | 9,0 | 4 765 |
2018 | 177 431 | 8,6 | 4 765 |
Gegenüber 2017 betrug der Rückgang 2018 =6,8 % bei den Jugendlichen und 5,1 % bei den Heranwachsenden. Auch die registrierte Jugendgewalt (Jugendliche plus Heranwachsende in den vier Bereichen schwere und gefährliche Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Mord/Totschlag) nach einem Anstieg 2015 jetzt 2018 mit 22.583 Tatverdächtigen (TV) wieder leicht rückläufig (TVBZ 725 gegenüber 728 im Vorjahr); Baier/Kliem Entwicklungstrends der Jugend Gewalt in Deutschland Im Hell- und Dunkelfeld, ZJJ 2019, 104-113.
Heranwachsende | |||
---|---|---|---|
Jahr | TV (insg.) | %-Anteil | TVBZ (Deutsche) |
2001 | 246 713 | 10,8 | 7 440 |
2005 | 247 450 | 10,7 | 7 795 |
2009 | 236 707 | 10,5 | 7 299 |
2013 | 188 670 | 9,0 | 6 354 |
2017 | 211 735 | 9,3 | 5 428 |
2018 | 185 523 | 9,0 | 5 312 |
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Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2009 enthält erstmals eine „echte“ Tatverdächtigenzählung, d.h., dass Tatverdächtige, die in mehreren Bundesländern auffällig geworden sind, bundesweit auch nur einmal erfasst werden.
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Gegenüber ihrem Bevölkerungsanteil sind also Jugendliche und Heranwachsende mit 8,6 bzw. 9,0 % doppelt bis dreifach überrepräsentiert. Insgesamt fielen 2018 7,0 % der deutschen Jugendlichen und 7,3 % der Heranwachsenden als tatverdächtig auf. Diese Tatsache ist dann nicht besorgniserregend, wenn man sich klar macht, dass
– | es sich überwiegend um Massen- und Bagatellkriminalität handelt, |
– | jeder männliche Jugendliche schon einmal eine Straftat begangen hat, wie die Dunkelfeldforschung beweist, |
– | Jugendkriminalität normal und ubiquitär ist, |
– | Jugendkriminalität in der Regel entwicklungsbedingt ist und deswegen nur episodenhaften Charakter hat und |
– | sich mit der Übernahme neuer Rollen in den Bereichen Ausbildung und Beruf, Partnerschaft und Familie wieder „auswächst“. |
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Von daher ist es folgerichtig, wenn das Bundeskriminalamt schon von sich aus auf die Gefahr von Fehlinterpretationen dieses Zahlenmaterials hinweist. Bei den Delikten mit hoher Beteiligung von Kindern oder Jugendlichen handelt es sich meist um Bagatelldelikte oder weniger gravierende Straftaten wie Ladendiebstahl, Fahrraddiebstahl, Sachbeschädigung oder Leistungserschleichung, bei denen die statistische Entwicklung in erster Linie vom Anzeigeverhalten der Geschädigten oder Zeugen abhängt. Ausgehend von der Frage, ob Jugendkriminalität eher „Episode“ oder aber Symptom“ ist, betont das Bundeskriminalamt den vielfach eher spielerischen und häufig nur episodenhaften Charakter der Kinder- und Jugenddelinquenz, warnt aber gleichzeitig davor zu übersehen, dass eine Minderheit jugendlicher Tatverdächtiger (Intensivtäter) noch eine kriminelle Karriere vor sich hat“ (PKS 2009, 97). Unter jugendlichen Intensivtätern sind dabei nach einer Definition des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen Tatverdächtige zu verstehen, die mindestens zweimal im Berichtsjahr polizeilich mit insgesamt mehr als fünf Straftaten in Erscheinung getreten sind. Zu dieser Gruppe zählen etwa 3 bis 5 % der Tatverdächtigen, die je nach Deliktstyp für über 30 bis zu 50, der in ihrer Altersgruppe registrierten Kriminalität verantwortlich sind (vgl. allgemein zu Mehrfachtätern und der Notwendigkeit, gerade diese problematische Gruppe nicht zusätzlich abzustempeln und auszugrenzen: DVJJ (Hrsg.), Mehrfach Auffällige – mehrfach Betroffene, Erlebnisweisen und Reaktionsformen, 1990j ZJJ 2003, S. 152 ff.; Müller/Bermann ZJJ 2004, 145 ff.; Lütkes/Rose ZJJ 2005, 63 ff. Drenkhahn FPR 2007, 24 ff.; Sonnen FPR 2007, 23 f. u. StV 2005, 94; DVJJ-Landesgruppe Brandenburg (Hrsg.), Erfolgreiches Arbeiten mit Intensivtätern, DVJJ-Extra СКАЧАТЬ