Название: Jugendgerichtsgesetz
Автор: Herbert Diemer
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
isbn: 9783811407299
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§ 15 Auflagen
(1) 1Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen,
1. | nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, |
2. | sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen, |
3. | Arbeitsleistungen zu erbringen oder |
4. | einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen. |
2Dabei dürfen an den Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
(2) Der Richter soll die Zahlung eines Geldbetrages nur anordnen, wenn
1. | der Jugendliche eine leichte Verfehlung begangen hat und anzunehmen ist, dass er den Geldbetrag aus Mitteln zahlt, über die er selbstständig verfügen darf, oder |
2. | dem Jugendlichen der Gewinn, den er aus der Tat erlangt, oder das Entgelt, das er für sie erhalten hat, entzogen werden soll. |
(3) 1Der Richter kann nachträglich Auflagen ändern oder von ihrer Erfüllung ganz oder zum Teil befreien, wenn dies aus Gründen der Erziehung geboten ist. 2Bei schuldhafter Nichterfüllung von Auflagen gilt § 11 Abs. 3 entsprechend. 3Ist Jugendarrest vollstreckt worden, so kann der Richter die Auflagen ganz oder zum Teil für erledigt erklären.
Kommentierung
I.Allgemeines1 – 3
II.Schadenswiedergutmachung (Absatz 1 Satz 1 Nr. 1)4 – 14
4.Zumutbarkeit10 – 12
5.Klarheit und Überwachbarkeit13
6.Verbindung mit anderen Maßnahmen14
III.Entschuldigung (Absatz 1 Satz 1 Nr. 2)15
IV.Arbeitsleistungen (Absatz 1 Satz 1 Nr. 3)16, 17
V.Geldbetrag (Absatz 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2)18 – 23
6.Bezeichnung des Empfängers23
VI.Änderung und Befreiung von Auflagen (Absatz 3 Satz 1)24 – 26
2.Umfang der Änderung25, 26
VII.Ungehorsamsarrest (Absatz 3 Satz 2)27
VIII.Erledigterklärung (Absatz 3 Satz 3)28
1. Anwendungsbereich
1
Die Vorschrift СКАЧАТЬ