Название: Umwandlungsgesetz
Автор: Oliver Schmidt
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
isbn: 9783811456150
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§ 25 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger
(1) 1Die Mitglieder des Vertretungsorgans und, wenn ein Aufsichtsorgan vorhanden ist, des Aufsichtsorgans eines übertragenden Rechtsträgers sind als Gesamtschuldner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den dieser Rechtsträger, seine Anteilsinhaber oder seine Gläubiger durch die Verschmelzung erleiden. 2Mitglieder der Organe, die bei der Prüfung der Vermögenslage der Rechtsträger und beim Abschluss des Verschmelzungsvertrags ihre Sorgfaltspflicht beobachtet haben, sind von der Ersatzpflicht befreit.
(2) 1Für diese Ansprüche sowie weitere Ansprüche, die sich für und gegen den übertragenden Rechtsträger nach den allgemeinen Vorschriften auf Grund der Verschmelzung ergeben, gilt dieser Rechtsträger als fortbestehend. 2Forderungen und Verbindlichkeiten vereinigen sich insoweit durch die Verschmelzung nicht.
(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 verjähren in fünf Jahren seit dem Tage, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist.
Kommentierung
II.Schadensersatzpflicht (Abs 1 S 1)2 – 23
1.Schadensersatzpflichtige Personen2 – 8
a)Mitglieder des Vertretungsorgans3
b)Mitglieder des Aufsichtsorgans4
c)Zeitpunkt der Organmitgliedschaft5
d)Gesamtschuldnerische Haftung6
e)Übertragender Rechtsträger7, 8
2.Anspruchsvoraussetzungen9 – 18
a)Pflichtverletzung10 – 12
aa)Prüfung der Vermögenslage11
bb)Abschluss des Verschmelzungsvertrags12
d)Verschulden/Exkulpation (Abs 1 S 2)15, 16
3.Anspruchsinhaber19 – 22
a)Übertragender Rechtsträger20
4.Konkurrenz mit anderen Vorschriften23
III.Fortbestehensfiktion (§ 25 Abs 2)24 – 26
Ausgewählte Entscheidungen:
BGHZ 171, 293 = NJW-RR 2007, 1487; BAG NZA 2009, 790; OLG Frankfurt AG 2007, 559; OLG Stuttgart Beschluss v 14.10.2010 – 20 W 16/06; OLG Schleswig Urteil v 6.6.2012 – 9 U 2/11.
Literatur:
Austmann/Frost Vorwirkungen von Verschmelzungen, ZHR 169 (2005), 431; Blasche/Söntgerath Verschmelzung: Möglichkeiten des übertragenden Rechtsträgers zur Einflussnahme auf die Geschäftspolitik des übernehmenden Rechtsträgers, BB 2009, 1432; Clemm/Dürrschmidt Überlegungen zu den Sorgfaltspflichten für Vertretungs- und Aufsichtsorgane bei der Verschmelzung von Unternehmen gem § 25 und § 27 UmwG, FS Widmann, 2001, S 3; Kiem Die Ermittlung der Verschmelzungswertrelation bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung, ZGR 2007, 542; Klein/Stephanblome Der Downstream Merger – aktuelle umwandlungs- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, ZGR 2007, 351; Pöllath/Philipp Unternehmenskauf und Verschmelzung: Pflichten und Haftung von Vorstand und Geschäftsführer, DB 2005, 1503; Schnorbus Grundlagen der persönlichen Haftung von Organmitgliedern nach § 25 Abs 1 UmwG, ZHR 167 (2003), 666; von der Linden Umtauchverhältnis bei der Fusion Daimler Benz/DaimlerChrysler war angemessen (Anm zu OLG Stuttgart Beschl v 14.10.2010 – 20 W 16/06), GWR 2010, 553; Wälzholz Aktuelle Probleme der Unterbilanz- und Differenzhaftung bei Umwandlungsvorgängen, AG 2006, 469.
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