Название: GmbH-Recht
Автор: Harald Bartl
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
isbn: 9783811456341
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(2) 1In der Anmeldung ist die Versicherung abzugeben, dass die in § 7 Abs. 2 und 3 bezeichneten Leistungen auf die Geschäftsanteile bewirkt sind und dass der Gegenstand der Leistungen sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet. 2Das Gericht kann bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Versicherung Nachweise (unter anderem Einzahlungsbelege) verlangen.
(3) 1In der Anmeldung haben die Geschäftsführer zu versichern, dass keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 entgegenstehen, und dass sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind. 2Die Belehrung nach § 53 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes kann schriftlich vorgenommen werden; sie kann auch durch einen Notar oder einen im Ausland bestellten Notar, durch einen Vertreter eines vergleichbaren rechtsberatenden Berufs oder einen Konsularbeamten erfolgen.
(4) In der Anmeldung sind ferner anzugeben:
1. | eine inländische Geschäftsanschrift, |
2. | Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer. |
(5) Für die Einreichung von Unterlagen nach diesem Gesetz gilt § 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.
Kommentierung
IV.Beglaubigungen durch ausländische Notare5
V.Beizufügende Anmeldeunterlagen6 – 26
3.Legitimation9, 10
4.Die Gesellschafterliste11 – 15
5.Vorzulegende Verträge und Sachbegründungsbericht16, 17
6.Der Wertnachweis bei Sacheinlagen18, 19
7.Die Genehmigungsurkunde – nicht mehr erforderlich20 – 26
VI.Die Versicherung der Geschäftsführer27 – 43
1.Die Versicherung27 – 35
2.Die Versicherung bei Bareinlagen36
3.Die Versicherung bei der Sacheinlage37 – 40
4.Besonderheiten bei der Ein-Personen-GmbH41
5.Keine Minderung des Anfangskapitals durch nicht angegebene Vorbelastungen42, 43
VII.Die Angabe der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer44 – 50
VIII.Eintragung des Hauptbevollmächtigten, Geschäftsleiters51
IX.Die entfallene Zeichnung der Unterschrift durch die Geschäftsführer52
X.Versicherung der Geschäftsführer über das Fehlen von Ausschlussgründen und über Belehrung nach § 53 Abs 2 BZRG53, 54