Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden. Kurt E. Böhme
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Название: Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden

Автор: Kurt E. Böhme

Издательство: Bookwire

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Серия: Recht in der Praxis

isbn: 9783811446496

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СКАЧАТЬ in der forensischen Abwicklung von Verkehrszivilsachen. Er bearbeitete: 1. Kap. V.–VII.; 2. Kap. I. und II.; 18. Kap.

      Dr. Tobias Mergner ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt in Köln forensisch und beratend tätig und Autor einer Vielzahl von Veröffentlichungen. Er ist seit 10 Jahren auf die gerichtliche und außergerichtliche Bearbeitung von Personenschäden spezialisiert. Er bearbeitete: 2. Kap. III.–V.; 3. Kap.; 4. Kap. III.–10.; 6., 7., 15. und 17. Kap.

      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort

       Die Autoren

       Abkürzungsverzeichnis

       Literaturverzeichnis

       1. Kapitel Die Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führers

       I.Gefährdungshaftung

       1.Grundsätze

       2.Kraftfahrzeuge

       a)Kfz i.S.d. StVG

       b)Der Gefährdungshaftung nicht unterliegende Kfz

       c)Betrieb des Kfz i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG

       d)Abgrenzung zwischen Betrieb und Gebrauch eines Kfz

       3.Haftung des Kfz-Halters

       a)Halter i.S.d. § 7 StVG

       b)Haftung des Halters nach § 7 Abs. 1 StVG

       c)Haftung des Halters bei höherer Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG)

       d)Besonderheiten bei der Haftung des Halters eines Anhängers

       e)Mitwirkendes Verschulden eines Kindes

       f)Schmerzensgeld im Rahmen der Gefährdungshaftung

       4.Haftung des Kfz-Führers/Fahrers

       a)Fahrer i.S.d. § 18 StVG

       b)Fahrschüler/Fahrlehrer

       c)Haftung nach § 18 StVG

       5.Haftung bei einer Schwarzfahrt, § 7 Abs. 3 StVG

       a)Grundsätze

       b)Sorgfaltspflichten des Halters nach § 7 Abs. 3 S. 1 StVG

       c)Haftung des Halters nach § 823 BGB

       6.Haftungshöchstbeträge im Rahmen der Gefährdungshaftung

       7.Haftungshöchstbeträge bei Gefahrguttransporten

       8.Keine Haftungshöchstsummen für gepanzerte Gleiskettenfahrzeuge

       II.Verschuldenshaftung

       1.Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB

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