Bankrott und strafrechtliche Organhaftung. Jörg Habetha
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Название: Bankrott und strafrechtliche Organhaftung

Автор: Jörg Habetha

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

isbn: 9783811438484

isbn:

СКАЧАТЬ target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_8ca9bd9e-7298-5f37-a704-893df88630d6">Rückführung/Verwertung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie nach Erlass vorläufiger Maßnahmen zur Massesicherung

       a)Darlehensrückführung

       b)Verwertung von Sicherheiten

       II.Mögliche Privilegierung durch Gläubigerbegünstigung

       1.Grund der Privilegierung

       2.Sonderdeliktscharakter

       3.Begünstigungshandlung und -erfolg

       4.Subjektiver Tatbestand

       5.Gläubigereigenschaft trotz Tätigkeit in der Sphäre des Schuldners

       a)Gläubigereigenschaft bei echter Personenidentität

       b)Tätigkeit von (faktischen) Vertretern des Schuldners

       III.Zusammenfassung

       IV.Verringerung des Vermögensbestandes in anderer Weise

       1.Verringerung des Vermögensstandes in grobem Widerspruch zu den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft

       2.Anwendungsbereich – Verhältnis zu § 283 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB

       Teil 6 Bankrotthandlungen gelegentlich der Darlehensrückführung

       A.Verheimlichen von Vermögensbestandteilen – § 283 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB

       I.Pflichtenstellung des Schuldners nach Eintritt in das Insolvenzeröffnungsverfahren

       II.Pflichtenstellung des Schuldners vor Eintritt in das Insolvenzeröffnungsverfahren

       III.Subjektiv-finale Tatbestandsrestriktion

       IV.Zwischenergebnis

       V.Strafrechtliches Risiko der Bankverantwortlichen

       B.Eingehen von Verlust-, bzw. Risikogeschäften sowie unwirtschaftliche Ausgaben – § 283 Abs. 1 Nr. 2 StGB

       I.Verlust-, Spekulations- bzw. Differenzgeschäfte

       II.Unwirtschaftliche Ausgaben – § 283 Abs. 1 Nr. 2 Var. 4 StGB

       C.Schleuderverkauf kreditierter Waren und Wertpapiere – § 283 Abs. 1 Nr. 3 StGB

       D.Vortäuschen fremder und Anerkennen erdichteter Rechte – § 283 Abs. 1 Nr. 4 StGB

       I.Subjektiv-finale Restriktion der Tatalternativen

       1.Vortäuschen fremder Rechte

       2.Anerkennen erdichteter Rechte

       3.Zwischenergebnis

       II.Strafrechtliches Risiko der Bankverantwortlichen

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