Insolvenzstrafrecht. Gerhard Dannecker
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Insolvenzstrafrecht - Gerhard Dannecker страница 13

Название: Insolvenzstrafrecht

Автор: Gerhard Dannecker

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: Praxis der Strafverteidigung

isbn: 9783811440494

isbn:

СКАЧАТЬ (Scheingeschäfte) gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 4 StGB

       1.Rechte als taugliche Tatobjekte

       2.Vortäuschung oder Anerkennung

       B.Veränderung der Aufzeichnungen (§ 283 Abs. 1 Nrn. 5–7 StGB)

       I.Überblick

       II.Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB

       1.Verpflichtung zum Führen von Handelsbüchern

       a)Handelsbücher als Tatobjekte

       b)Buchführungspflicht

       2.Unterlassung der Buchführung

       3.Mangelhafte Buchführung

       4.Unmöglichkeit der Handlungspflichterfüllung

       III.Unterdrücken von Handelsbüchern gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB

       1.Handelsbücher und sonstige Unterlagen als taugliche Tatobjekte

       2.Tatbestandliche Beeinträchtigungshandlungen

       3.Erschwerung der Übersicht über den eigenen Vermögensstand

       IV.Verletzung der Bilanzierungspflicht gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB

       1.Mangelhaftigkeit der Bilanzaufstellung

       a)Bilanzbegriff

       b)Mangelhaftigkeit der Bilanz

       2.Unterlassung einer rechtzeitigen Bilanz- und Inventaraufstellung

       a)Bilanzen und Inventare

       b)Tathandlung

       C.Sonstige Veränderungen (§ 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB)

       I.Verringerung des Vermögensstandes gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. StGB

       II.Verheimlichen oder Verschleiern der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 8, 2. Alt. StGB

       D.Herbeiführung der wirtschaftlichen Krise (§ 283 Abs. 2 StGB)

       E.Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)

       F.Besonders schwere Fälle (§ 283a StGB)

       I.Handeln aus Gewinnsucht (Nr. 1)

       II.Gefährdung vieler Personen (Nr. 2)

       1.Gefahr des Vermögensverlustes (1. Alt.)

       2.Wirtschaftliche Not des Opfers (2. Alt.)

       III.Sonstige besonders schwere Fälle

       G.Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)

       H.Schuldnerbegünstigung (§ 283d СКАЧАТЬ