Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht. Alexandra Windsberger
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Название: Über den "tatsächlichen Zusammenhang" im Bankrottstrafrecht

Автор: Alexandra Windsberger

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

isbn: 9783811444621

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       b)Der Bankrott als eine Art „Gläubigeruntreue“?

       aa)Besondere Verhaltenspflichten des Schuldners in der Krise

       bb)Das Schuldverhältnis in der Krise als besonderes Treueverhältnis

       cc)Die Gefährdungsverbote des § 283 Abs. 1 StGB als Verfügungsverbote

       c)Die einzelnen bestandsbezogenen Tatalternativen als untreueähnliche Pflichtverletzung

       aa)§ 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB

       bb)§ 283 Abs. 1 Nr. 2 StGB

       cc)§ 283 Abs. 1 Nr. 3 StGB

       dd)§ 283 Abs. 1 Nr. 4 StGB

       ee)§ 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB

       ff)Zusammenfassung

       d)Unrechtsausschluss durch Einwilligung aller Gläubiger?

       3.Zusammenfassung: Hinreichender Unrechtsgehalt der bestandsbezogenen Tatalternativen

       III.Strafgrund der informationsbezogenen Tatalternativen

       1.Die herrschenden Auffassungen zum Strafgrund der informationsbezogenen Tatalternativen

       a)Schutz vor unzureichender Selbstinformation des Schuldners

       b)Schutz vor unzureichender Fremdinformation der Verfahrensbeteiligten im Insolvenzverfahren

       2.Stellungnahme

       a)Einwände gegen die herrschende Meinung

       b)Einwände gegen die behauptete Strukturähnlichkeit zu den Urkundsdelikten

       c)Die Buchdelikte als Blankettstraftatbestände

       d)Die Buchdelikte als Vermögensgefährdungsdelikte?

       aa)Buchführungsverstöße gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB i.V.m. § 239 HGB

       bb)Vernichtung von Unterlagen gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB i.V.m. § 257 Abs. 1 und Abs. 4 HGB

       cc)Bilanzpflichtverstöße gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB i.V.m. §§ 242, 243 HGB

       3.Zusammenfassung: Hinreichender Unrechtsgehalt der informationsbezogenen Tatalternativen in der Krise

       IV.Zwischenergebnis nach der Abzugsthese

       V.Zur Bedeutung der objektiven Strafbarkeitsbedingung in § 283 Abs. 6 StGB

       1.Die objektive Strafbarkeitsbedingung als Zweckmäßigkeitserwägung

       2.§ 283 Abs. 6 StGB als eine Art „Vorbehaltsklausel“

       3.Konsequenz: Verzicht auf einen „tatsächlichen Zusammenhang“

       a)Ungerechtigkeit einer vom „tatsächlichen Zusammenhang“ gelösten, zufälligen Strafverschonung?

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