Der Lizenzvertrag. Michael Groß
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Название: Der Lizenzvertrag

Автор: Michael Groß

Издательство: Bookwire

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Серия: Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

isbn: 9783800592883

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СКАЧАТЬ wird auch zum gleichen Zeitpunkt fällig. Bei der Stücklizenz, der Umsatzlizenz oder der Gewinnbeteiligung deckt sich der Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs jedoch meist nicht mit dem der Fälligkeit. Ist vereinbart, dass die Gebühr bei einer Umsatzlizenz 3 % von den Zahlungen der Kunden beträgt, so entsteht der Anspruch mit dem Eingang der Zahlung des Kunden. In diesem Zeitpunkt ist der Anspruch aber noch nicht fällig, d.h. er kann vom Lizenzgeber noch nicht geltend gemacht werden. Der Lizenznehmer muss erst Abrechnung erteilen. Es empfiehlt sich, hierüber Vereinbarungen zu treffen.71

       8. Abrechnung und Überprüfung der Abrechnung

       a) Inhalt der Abrechnungspflicht

      136

       b) Abrechnungsfrist

      138

      Ist die Zeit, in der Abrechnung zu erteilen ist, nicht vereinbart, so ist in angemessener Frist abzurechnen. Was als angemessene Frist zu gelten hat, hängt wiederum von den Umständen des Einzelfalls und von der Übung in der Branche ab. Um Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, auch hier genaue Vereinbarungen zu treffen. Hierbei sollte bestimmt werden, wie die Abrechnung inhaltlich zu gestalten, wann sie zu erteilen ist und wann Zahlung zu erfolgen hat. Hinsichtlich der Abrechnungsfristen kann z.B. vorgesehen werden, dass monatlich, vierteljährlich oder jährlich abzurechnen ist und dass der Lizenznehmer spätestens am Ende des Monats zu zahlen hat, in dem die Abrechnung zu erteilen ist. Mit dem Zeitpunkt, in dem Zahlung zu leisten ist, wird der Anspruch fällig.

       c) Verletzung der Abrechnungspflicht

      139

       d) Besondere Vereinbarungen über die Abrechnung

      140

      Häufig wird vereinbart, dass der Lizenznehmer Rechnungsduplikate zu übersenden, dem Lizenzgeber über die lizenzpflichtigen Geschäfte Buchauszüge zu erteilen, eigene Bücher zu führen hat oder an den von ihm aufgrund des Vertrags hergestellten Produkten fortlaufend nummerierte Schilder, die ihm vom Lizenzgeber ausgehändigt wurden, anzubringen hat. Alle diese Vereinbarungen sollen eine Überprüfung der Abrechnung erleichtern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass vielfach – insbesondere in Großbetrieben – keine eigentlichen Bücher mehr geführt werden, sondern EDV-mäßig die Anzahl des hergestellten bzw. verkauften Lizenzgegenstandes und die sonstigen relevanten Angaben registriert werden. Die Einsichtnahme in die vom Computer gespeicherten Angaben ist zwar prinzipiell möglich, setzt aber zumindest ein entsprechendes, auf Lizenzgegenstände bezogenes Programm voraus. Hier können sich im Einzelfall nicht unerhebliche Schwierigkeiten ergeben. Um eine Überprüfungsmöglichkeit sicherzustellen – gerade in Streitfällen wird sich der Lizenznehmer regelmäßig darauf berufen, dass eine Überprüfung aufgrund des von ihm verwendeten EDV-Systems nicht möglich sei –, könnte von vornherein vereinbart werden, dass der Lizenznehmer sicherzustellen hat, dass der Lizenzgeber jedes Jahr einen Auszug aus dem Prüfungsbericht erhält, soweit dieser den Lizenzgegenstand betrifft und bei einer Buchprüfung der (unabhängige) Buchprüfer auch die elektronische Buchführung als Kopie zur Buchprüfung in seine Geschäftsräume mitnehmen kann, um Prüfungskosten zu sparen.

      In den letzten Jahren werden vermehrt Buchprüfungen durchgeführt. Es zeigte sich, dass 80 % der geprüften Lizenznehmer in nicht unerheblichem Umfang zum Nachteil der Lizenzgeber abgerechnet und daher auch die Prüfungskosten zu tragen hatten, die durchschnittlich 9.000,– EUR betrugen.

       9. Mitteilungspflicht über Umstände, die für den Anspruch auf die Lizenzgebühr von Bedeutung sind

      141

      Wird die Lizenzgebühr nach dem Entgelt berechnet, so empfiehlt es sich auch, den Lizenznehmer zu verpflichten, dass er Mitteilung über alle Umstände macht, die für den Anspruch auf die Lizenzgebühr, seine Fälligkeit und seine Berechnung von Bedeutung sind. Es kommen hierbei insbesondere Auskünfte über die mit den Kunden vereinbarte Zahlungsweise in Betracht, über die Ausführung des Geschäfts durch den Lizenznehmer oder durch dessen Kunden, bei Nichtausführung über deren Grund sowie Auskünfte über Nebenkosten, Rabatte und dergleichen.

       10. Einsicht in die Geschäftsbücher, eidesstattliche Versicherung

      142

      Der СКАЧАТЬ