Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts. Markus Wagner
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Название: Die Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts

Автор: Markus Wagner

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

isbn: 9783811443020

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СКАЧАТЬ ist bereits die zentrale These dieses Teilabschnitts formuliert: Aufgrund dem einer Rechtsebene zugrunde liegenden einheitlichen Willen der rechtssetzenden Instanz folgt, dass Widersprüche innerhalb einer Rechtsordnung gar nicht möglich sind; Widersprüche sind – wenn überhaupt – nur im Gesetz möglich.[232]

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      Beispiel:

      Ein chinesisches Gesetz enthält folgende Vorschriften:

      § 1: Jedermann ist verpflichtet, beim Besuch von Maos Grab seinen Hut abzunehmen.

      § 2: Wer bei einem Besuch von Maos Grab den Hut abnimmt, handelt rechtswidrig.

      § 3: Wer bei einem Besuch von Maos Grab den Hut nicht abnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft.

      § 4: Wer bei einem Besuch von Maos Grab den Hut abnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.

      Wären jeweils die §§ 1 und 3 und die §§ 2 und 4 von unterschiedlichen Normgebern erlassen worden, würde man keinen Normwiderspruch proklamieren, sondern sich lediglich fragen, welcher der beiden Normgeber die konkrete Regelungskompetenz besitzt. Der Verdacht eines inneren Widerspruchs ergibt erst aus der Erkenntnis heraus, dass ein und derselbe Normgeber nicht zur selben Zeit ein bestimmtes Verhalten gleichzeitig gewollt und nicht gewollt zu haben scheint.

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      Überträgt man diese rechtstheoretischen Gedanken auf die Bundesrepublik Deutschland – konkreter: auf die Bundesrechtsordnung in Gestalt der formellen Bundesgesetze – ergibt sich folgendes Bild: Im demokratischen Staat (Art. 20 Abs. 1 GG) geht alle Staatsgewalt und damit auch die gesetzgebende Gewalt vom Volke aus (Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG). Dies erfolgt durch regelmäßige Übertragung für einen begrenzten Zeitraum an die dafür vorgesehenen Organe; es handelt sich um das System parlamentarischer Demokratie.

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