Название: Unser Schrebergarten für Dummies
Автор: Christa Pöppelmann
Издательство: John Wiley & Sons Limited
Жанр: Сад и Огород
isbn: 9783527835072
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Die meisten Parzellen werden trotzdem über die Vereine vergeben, die im Zentralverband der Kleingärtner zusammengeschlossen sind. Dieser hat wieder fünf Landesorganisationen: Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien. Sehr entspannt wird zum Beispiel die Sache mit dem Nutzpflanzenanbau gesehen. Die Regel, dass mindestens ein Drittel des Gartens dafür reserviert sein muss, wurde bereits vor längerer Zeit gekippt. Mit dem Resultat, dass viele Grundstücke immer mehr einen reinen Freizeitcharakter bekommen. Vielerorts ist es auch erlaubt, Pools anzulegen (und nicht nur temporär aufzustellen). Auch in Bezug auf die Laube – die hier meist Gartenhütte heißt – gibt es höchst unterschiedliche Regelungen.
Wien ist am großzügigsten. Sie dürfen in bestimmten Gebieten ein (genehmigungspflichtiges) bis zu 50 Quadratmeter großes Haus mit Keller, zweitem Geschoss und sogar Dachterrasse bauen und dort auch dauerhaft wohnen. Es gilt das Wiener Kleingartengesetz (www.kleingartenverein.at/downloads/erleuterung_wkg.pdf
).
In der Steiermark sind Hütten von 40 Quadratmetern Grundfläche erlaubt, die jedoch nicht dem dauerhaften Wohnen dienen dürfen. Manche Kommunen setzen auch engere Grenzen. Ein landeseigenes Gesetz oder eine Gartenordnung gibt es nicht.
In Niederösterreich sollen Schrebergärten nur 300, höchstens 400 Quadratmeter groß sein. Die Laube darf zwei Geschosse haben, aber nicht ganzjährig zum Wohnen genutzt werden und nicht mehr als 15 Prozent des Gartens einnehmen, überdachte Freiflächen nicht inklusive. In Bezug auf unerlaubte Pflanzen, Pflanzenhöhen et cetera gibt es recht detaillierte Vorschriften. Es gelten das NÖ-Kleingartengesetz (www.kleingartenverein.at/downloads/noekleingartengesetz.pdf
) und die Gartenordnung für das Bundesland Niederösterreich.
Auch Oberösterreich gestattet Bauten nur auf 15 Prozent der Fläche, maximal 40 Quadratmeter. Überdachte Freiflächen und alle anderen überbauten Flächen sind hier aber inklusive. Die Gartenhütte selbst soll höchstens 20 Quadratmeter groß sein und darf nicht als Jahreswohnung genutzt werden. Auch hier gibt es detaillierte Vorschriften zur Bepflanzung. Es gilt die Gartenordnung für Oberösterreich (www.kleingaertnerlvooe.at/images/Regularien/LV_Gartenordnung_ab_042019.pdf
).
In Salzburg dürfen in Kleingärten gemäß einer Landesverordnung (www.kleingaertner-salzburg.at/bauordnung.html
) nur Gewächshäuser, Geräteschuppen und Hütten für den Aufenthalt während des Tages errichtet werden. Die Gartenhütte darf nicht größer als 14 Quadratmeter sein. Dazu kann eine höchstens zehn Quadratmeter große überdachte Terrasse kommen. Eine umfassendere Gartenordung der Landesorganisation gibt es nicht.
Da die Hütten oft keine Hütten sind, sondern eher kleinere Häuser, fällt die Ablöse für einen Kleingarten in Österreich im Schnitt deutlich höher aus als in Deutschland. Auch die Pacht ist teurer und kann bis zu 1,50 Euro pro Quadratmeter im Jahr betragen. Mancherorts, etwa in Wien, ist es auch möglich, Kleingärten in Kleingartenanlagen zu kaufen.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Recht für Familiengärten, wie die Schrebergärten hier heißen. Um die Vorschriften kennenzulernen, die für Sie eventuell gelten, müssen Sie sich (zum Beispiel über die zentrale Website www.familiengarten.ch
) an den regionalen Verband wenden. Generell sind die Gärten oft kleiner als in Deutschland und teurer. Auf Grundstücken unter 200 Quadratmetern sind dann oft auch nur Gartenhäuser von höchstens zwölf Quadratmetern Größe erlaubt. Teilweise wird unterschieden zwischen Pflanzgärten, bei denen mindestens 60 Prozent der Fläche auch wirklich bepflanzt sein müssen, und Freizeitgärten, bei denen es nur 40 Prozent sein müssen. Dauerwohnen ist auch in der Schweiz in den meisten Anlagen nicht gestattet, aber es gibt Ausnahmen.
Vor Ort: die Gepflogenheiten der Vereine
In der Regel werden Kleingartenanlagen von Vereinen betrieben. Denn wenn eine Kleingartenorganisation
im Vereinsregister eingetragen ist,
sich ausschließlich oder zumindest überwiegend für die Förderung des Kleingartenwesens und die fachliche Beratung der Mitglieder einsetzt und
ihre Einnahmen (inklusive des Vereinsvermögens bei Auflösung) für kleingärtnerische Zwecke einsetzt,
wird sie als gemeinnützig anerkannt.
Beim Eintritt in einen Kleingartenverein und bei Übernahme einer Parzelle wird man Ihnen drei wichtige Regelwerke aushändigen:
1 Ihren Pachtvertrag (dazu mehr in Kapitel 3)
2 die Vereinssatzung (dazu mehr in Kapitel 11)
3 die Gartenordnung
Letztere ist das Interessanteste: Lassen Sie mich also damit beginnen.
Heilige Kuh Gartenordnung
Das Bundeskleingartengesetz ist das eine, die Gartenordnungen sind das andere. Denn jeder Verein kann in seiner Satzung weitere Regeln festlegen, die einem gedeihlichen Miteinander dienen sollen – und tut dies in der Regel auch. Dazu kommen kommunale Auflagen und Bestimmungen.
Damit es hinterher kein böses Erwachen gibt, sollten Sie sich unbedingt über die geltende Gartenordnung informieren, bevor Sie sich bei einem Verein auf die Warteliste setzen lassen. Teilweise sind die Dokumente auf den Websites der Vereine zu finden. Ansonsten bitten Sie darum, sie ausgehändigt zu bekommen.
Die Lektüre kann ernüchternd sein. Da ist ja alles verboten! Will man das wirklich? Doch wenn man genauer hinsieht, dann sind die meisten Regeln durchaus sinnvoll. Schließlich wollen auch Sie wahrscheinlich nicht, dass Ihr Gartennachbar Sie mit schwer erträglicher Musik beschallt, sein Gestrüpp auf Ihr Grundstück wuchern lässt oder seine Chemietoilette am Zaun entleert. Wenn man so eng aufeinanderhockt, wie das in einer Kleingartenanlage nun mal der Fall ist, sind ein paar Regeln mehr meist besser als ewiger Zank.
Andererseits sind die Gartenordnungen der Vereine durchaus unterschiedlich. Manche sind eher allgemein und kurz gehalten, die anderen enorm detailliert. (Was nicht heißt, dass die kurzen besser sind, denn oft führen schlechte Erfahrungen zu präziseren Regeln.) Auch die Dinge, die als wichtig erachtet werden, sind mitunter sehr verschieden.
Im Folgenden gebe ich Ihnen eine Übersicht, was in einer Gartenordnung so alles geregelt sein kann. Ich hoffe, die Liste wirkt nicht zu abschreckend auf Sie.
Bestimmungen gelten etwa
dem Umgang mit Gartenabfällen.Es kann eine Kompostierung gefordert werden, aber auch detailliert aufgeführt werden, was nicht in den Kompost darf (kranke Pflanzen, samentragende Unkräuter). Verbrennen ist in der Regel verboten.
dem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.Harte Chemie ist oft verboten. Teilweise gibt es eine Positivliste oder es sind Ausnahmen СКАЧАТЬ