Название: Kennedy und die Mauerbrigaden
Автор: Klaus Huhn
Издательство: Автор
Жанр: Историческая литература
isbn: 9783939828716
isbn:
Klaus Huhn
Kennedy und die
Mauerbrigaden
2011 • Verlag Wiljo Heinen, Berlin
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Und nun wollen wir Sie nicht weiter beim Lesen stören…
Inhalt
II. Wir hoffen auf eine friedliche Lösung
IV. Nachfrage zum Ferienlager Frauensee
V. »1947 war die Teilung unabwendbar geworden«
XIII. Der Mauerbau begann in Fulton (USA)
XIV. Der Dichter hinter der Mauer
XV. Was Brecht und Galilei meinten
XVI. 2009 war es ein »Coup der DDR«
XVII. Clay reitet gegen die Mauer
XVIII. Bonn lässt Grewe abstürzen
XIX. Der Sprecher des Weißen Hauses packt aus
I. Auftakt im Gerichtssaal
Die Erinnerung hat nicht an Schärfe verloren. Der Saal war nüchtern und kalt. Alle erhoben sich, wie es die Gewohnheit fordert. Die Richter betraten den Saal. Der Vorsitzende warf einen reglos gelangweilten Blick in die Runde, nahm Platz und bekundete dann durch seine Geste: Hinsetzen!
Ich habe ihn noch klar vor Augen: Das dichte weiße Haar über dem schmalen Gesicht sorgfältig frisiert, die Miene verstrahlte souveräne Distanz.
Ich schätzte ihn um die fünfzig und die kräftige Sonnenbräune ließ mich vermuten, dass er vor einigen Tagen aus dem Urlaub – ich tippte auf Gran Canaria – zurückgekehrt war.
Für mehr Spekulationen blieb keine Zeit, die Verhandlung begann. Ich war der Angeklagte, beschuldigt zum zweiten Mal – also: »Wiederholungstäter« – ein von mir geschriebenes Buch verlegt zu haben, in dem das Thema »Berliner Mauer« nach Ansicht der Anklage, gegen § 130 des Strafgesetzbuches verstoßend, abgehandelt worden war.
Die Staatsanwältin – ihr knallrot natürliches Haar war das auffälligste an ihr – schien aufgeregt – vielleicht neu in der Branche? –, begann dann aber konzentriert und kam ohne Umschweife zur Sache: »Es handelt sich um ›Volksverhetzung‹. Paragraph hundertdreißig, Abschnitt 1… Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, erstens zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder, zweitens die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.« Die Staatsanwältin verschnaufte und fuhr fort: »Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer erstens Schriften, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist…«
Ich kannte den Paragraphen und wusste, dass sie noch immer nicht am Ende war: »…einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen СКАЧАТЬ