Название: Die »Ereignismeldungen UdSSR« 1941
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Жанр: Историческая литература
isbn: 9783534720613
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3 Zu diesem Zeitpunkt wurde Stahleckers Verbleib an der Spitze der EG A anscheinend intensiv diskutiert. Daluege jedenfalls übermittelte Heydrich am 24.7.1941 folgendes Fernschreiben: „Nach Rücksprache mit Prützmann bitte ich, Brigadeführer Dr. Stahlecker weiterzubelassen, zum mindestens bis Petersburg besetzt u. bereinigt ist. Verhältnis von Dr. Stahlecker zur Wehrmacht ist so gut, dass Ablösung bestimmt Nachteile bringt“, NAK, HW 16/31.
4 Zu den ersten Liquidierungen: Yehuda Bauer: Jewish Baranowicze in the Holocaust, in: YVS 21(2003), S. 95–151; Brakel: Unter Rotem Stern und Hakenkreuz, S. 96ff. Auch dort kollaborierte die EG B eng mit der Wehrmacht: „Das in Baranowicze stationierte Kommando des EK 8 arbeitet besonders erfolgreich zusammen mit den zuständigen Dienststellen der Wehrmacht. […] Unter Heranziehung der GFP, der Abwehrtrupps u. der Feldgendarmerie wurden die laufenden Aktionen gegen bolschewistische Agenten, politische Kommissare, NKWD-Angehörige usw. fortgesetzt“, Notiz EG B v. 22.7.1941 für HGr. Mitte, NARB, 655–1–3.
5 Bezieht sich auf den „Blutigen Donnerstag“, den 17.7.1941. An diesem Tag wurden ca. 1200 Juden in einem Waldstück in Richtung des Dorfes Petralevici erschossen. Zu den Liquidierungen durch ein Teilkdo. des EK 8 u. das PB 316 teilte der HSSPF Rußland-Mitte dem RFSS am 18.7. mit: „Bei der gestrigen Säuberungsaktion in Slonim durch Pol.Rgt. Mitte wurden 1153 jüdische Plünderer erschossen“, NAK, HW 16/45. Die EG B berichtete am 22.7. in einer Notiz für HGr. Mitte: „Das nach Slonim abgeordnete Teilkommando hat sich an einer Großaktion des Höheren SS-u. Polizeiführers gegen Juden u. andere kommunistische Elemente u. Plünderer beteiligt“, NARB, 655–1–3; vgl. Urteil LG Köln v. 12.5.1964, BAL, B 162/14168; Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei, S. 532ff.; Nahum Albert: Destruction of Slonim Jewry. The Story of the Jews during the Holocaust, New York 1990, S. 45–49; Hans-Heinrich Nolte: Destruction and Resistance. The Jewish Shtetl of Slonim 1941–1944, in: Robert W. Thurston/Bernd Bonwetsch (Hrsg.): The People’s War. Responses to World War II in the Soviet Union, Urbana 2000, S. 29–53; ders.: Zur Zahl der jüdischen Opfer in Slonim 1941–1943, in: Marlis Buchholz/Claus Füllberg-Stolberg/ Hans-Dieter Schmid (Hrsg.): Nationalsozialismus und Region. Festschrift für Herbert Obenaus zum 65. Geburtstag, Bielefeld 1996, S. 79–84; als Überblick: ders.: Slonim 1941–1944, in: Ueberschär: Orte des Grauens, S. 237–247.
6 „Die Feld-Kdtr. 184 in Brest meldet, daß sie eine Komp. des in Brest untergebrachten Pol.Btl. 307 (mot) zur Hilfe bei der Säuberungsaktion in Brest herangezogen hat. Die Division bittet um nachträgliches Einverständnis hierfür“, fragte die Sich.Div. 221 am 7.7.1941 beim HSSPF Rußland-Mitte an. Erich von dem Bach-Zelewski antwortete am 8.7.: „Mit der Heranziehung von Teilen des Pol.Batl. 307 bei der Säuberungsaktion in Brest-Litowsk bin ich einverstanden“; beides BA-MA, RH 26–221/12a. Demnach stellte das PB 307 die Täter dieses Massakers, das unmittelbar zuvor stattgefunden haben muß. Die Information, daß das SK 7b es am 28./29.6.1941 verübte (EdH, Bd.1, S. 241), ist falsch; vgl. Klaus-Michael Mallmann: Der Einstieg in den Genozid. Das Lübecker Polizeibataillon 307 und das Massaker in Brest-Litowsk Anfang Juli 1941, in: Archiv für Polizeigeschichte 10(1999), S. 82–88; Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei, S. 569ff.; Grossman/Ehrenburg/Lustiger: Das Schwarzbuch, S. 346ff.; Christopher R. Browning: Deutsche Mörder – Befehle von oben, Initiativen von unten und der Ermessensspielraum der örtlichen Instanzen. Das Beispiel Brest-Litowsk, in: ders.: Judenmord. NS-Politik, Zwangsarbeit und das Verhalten der Täter, Frankfurt/M. 2000, S. 179–217; zur Verwicklung der Orpo in die Shoah: Heiner Lichtenstein: Himmlers grüne Helfer. Die Schutz-und Ordnungspolizei im „Dritten Reich“, Köln 1990; Christopher R. Browning: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen. Reinbek 1993; Klaus-Michael Mallmann: Vom Fußvolk der „Endlösung“. Ordnungspolizei, Ostkrieg und Judenmord, in: Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte 26(1997), S. 355–391; Jürgen Matthäus: An vorderster Front. Voraussetzungen für die Beteiligung der Ordnungspolizei an der Shoah, in: Paul: Die Täter der Shoah, S. 137–166; Edward B. Westermann: Hitler’s Police Battalions. Enforcing Racial War in the East, Lawrence 2005; als Nachschlagewerk: Klemp: Nicht ermittelt.
7 Allein zwischen 14. u. 16.7.1941 wurden dort 349 Angehörige der jüdischen Intelligenz erschossen; EGB/Abt. III an HGr. Mitte für 9.–16.7.1941, NARB, 655–1–3; vgl. Gerlach: Kalkulierte Morde, S. 549ff.
8 Nach der deutschen Wende hin zur Politik der Belorussifizierung durfte ab Ende 1941 nur noch Deutsch u. Weißrussisch als Amtssprache verwendet werden; Brakel: Unter Rotem Stern und Hakenkreuz, S. 128ff.
9 Gemeint ist der sog. Ansiedlungsrayon. Die folgende Darstellung vermengt traditionelle antisemitische Stereotypen, NS-Propagandamythen u. historische Halbwahrheiten zum Zweck der Legitimierung; vgl. Emanuil H. Ioffe: Die Juden Weißrußlands im 17. und 18. Jahrhundert, in: Dietrich Beyrau/Rainer Lindner (Hrsg.): Handbuch der Geschichte Weißrußlands, Göttingen 2001, S. 377–391; Mikola Iwanou: Die jüdische Welt in Weißrußland vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Holocaust, ebd., S. 392–407; Shalom Cholawsky: The Jews of Belorussia during World War II, Amsterdam 1998.
10 Verklausulierte Umschreibung des Umstands, daß Juden im Vorkriegs-Polen gerade bei der Besetzung staatlicher Stellen stark benachteiligt wurden; vgl. Joseph Marcus: Social and Political History of the Jews in Poland 1919–1939, Berlin u. a. 1983; Emanuel Melzer: Antisemitism in the last years of the second Polish Republic, in: Israel Gutman (Hrsg.): The Jews of Poland Between the Two World Wars, Hanover 1989, S. 126–139; ders.: No Way Out. The Politics of Polish Jewy 1935–1939, Cincinnati 1997; Joshua D. Zimmerman: Poles, Jews and the Politics of Nationality, Madison 2004.
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD | Berlin, den 25. Juli 1941 |
IV A 1 – B.Nr. 1 B/41 g.Rs. | [Stempel: Geheime Reichssache!] |
41 Ausfertigungen, 17. Ausfertigung
Ereignismeldung UdSSR Nr. 33
I) Politische Übersicht:
Aus dem Reich und den besetzten Gebieten liegen keine Meldungen vor.
II) Meldungen der Einsatzgruppen und -kommandos:
Befehlshaber des Chefs der Sipo u. d. SD Krakau meldet, daß im Maschinenhaus einer Lederfabrik in Lemberg durch bisher unbekannte Täter ein Dynamo durch Sabotage beschädigt wurde. Nennenswerter Schaden ist nicht entstanden.
Von der Einsatzgruppe A liegen keine Meldungen vor.
Einsatzgruppe B: Standort Orscha.
Zusammenfassende wirtschaftliche Feststellungen für das Wilna-Gebiet: Die Ernährungsund Versorgungslage im Wilna-Gebiet ist etwas günstiger als in den übrigen bisher von der Einsatzgruppe berührten Gebieten. Auf Grund einer ab 12.7. vorgenommenen Kontingentierung der Vorräte und mit Hilfe des nach deutschem Muster eingeführten Markensystems glaubt man vorläufig bis Ende Juli auszukommen. Während in den ersten Tagen nach der Einführung des Markensystems das Schlangestehen vor den Geschäften geradezu unglaubliche Ausmaße annahm, hat dieses jetzt, nachdem den Juden besondere Verkaufsstätten zugewiesen wurden, erheblich nachgelassen. Im allgemeinen werden jetzt die Ernährungsansprüche der Bevölkerung zufriedengestellt. Gemeinschaftsverpflegungen in großen Betrieben und in einzelnen Stadtteilen ist aus den Vorräten der Stadt vom Militärverwaltungsabteilungschef über den Präsidenten des Bürgerkomitees angeordnet worden. Ausgeschlossen davon sind die jüdischen Viertel der Stadt. Eine Belieferung der Gaststätten mit Lebensmitteln kann nicht im vollen Umfange erfolgen. Die Preislage für Nahrungsmittel СКАЧАТЬ