Die Welfen. Barbara Beck
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Название: Die Welfen

Автор: Barbara Beck

Издательство: Bookwire

Жанр: Документальная литература

Серия: marixwissen

isbn: 9783843804240

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СКАЧАТЬ erlebte Sophie Charlotte nicht mehr. Es ging in wesentlichen Teilen auf Leibniz’ Gespräche mit der Fürstin zurück.

      Die prunkvolle Krönung zur ersten preußischen Königin im Königsberger Schloss am 18. Januar 1701 stellte einen Höhepunkt in ihrem Leben dar, obwohl Sophie Charlotte der Rangerhöhung gleichgültig bis ablehnend gegenüberstand. Ihr Ehemann König Friedrich I. setzte ihr selbst die Krone auf.

      Wie so oft reiste sie auch 1705 zum Karneval nach Hannover. Im Alter von lediglich 36 Jahren verstarb sie dort in der Nacht zum 1. Februar an den Folgen einer verschleppten Erkältung, die sich zu einer Lungenentzündung entwickelt hatte. Ihre Familie zeigte sich tief getroffen. Ihre Mutter Sophie klagte: »Ich habe verloren, was meine größte Freude in dieser Welt war.« Der erschütterte Witwer Friedrich I. sorgte für ein ausgesprochen prachtvolles Staatsbegräbnis, das ihm für die erste Königin seines Hauses angemessen erschien. Sophie Charlotte wurde in einem von Andreas Schlüter geschaffenen vergoldeten Prunksarkophag im Berliner Dom zur letzten Ruhe gebettet. Außerdem veranlasste Friedrich I. im April 1705 ihr zu Ehren die Umbenennung des Schlosses Lietzenburg in Charlottenburg, das er zu seiner bevorzugten Sommerresidenz ausbaute und in dem er die jung Verstorbene als erste preußische Königin glorifizierte.

      Die Welfen als Bischöfe von Osnabrück

      Im Vorfeld des Westfälischen Friedens, der im Oktober 1648 den Dreißigjährigen Krieg beendete, hatte das Welfenhaus Ansprüche auf mehrere Bistümer in Nordwestdeutschland erhoben. In Ratzeburg, Bremen, Magdeburg und Halberstadt besaßen Welfenherzöge die Anwartschaft auf die Herrschaft. Das Haus Braunschweig-Lüneburg konnte sich letztlich aber nicht gegen die beiden damals stärkeren protestantischen Mächte, Schweden und Brandenburg, durchsetzen. Die Welfen mussten sich am Ende mit der temporären Herrschaft über Osnabrück abfinden.

      Seit der Reformation erlebten das Hochstift Osnabrück und seine Einwohner eine wechselvolle Geschichte konfessioneller Zugehörigkeiten. 1648 wurde für Osnabrück im Westfälischen Frieden festgelegt, dass sich ein katholischer und ein lutherischer Bischof in der Landesherrschaft über das Fürstbistum abwechseln sollten. Die Bischöfe beider Konfessionen sollten dabei vom Domkapitel gewählt werden. Mit dem katholischen Kirchenrecht war diese Verpflichtung katholischer Domherren, einen Protestanten zum Nachfolger eines katholischen Bischofs zu wählen, allerdings nicht in Einklang zu bringen. Während die Osnabrücker Domherren bei der Wahl der katholischen Bischöfe weiterhin uneingeschränkte Wahlfreiheit genossen, waren sie bei der Wahl der protestantischen Landesherren gehalten, sich für einen Angehörigen der hannoversch-calenbergischen Linie des herzoglichen Hauses Braunschweig-Lüneburg zu entscheiden. Ihre Wahl sollte außerdem möglichst auf einen der jüngeren Prinzen dieses Hauses fallen. Zunächst sollte die Herrschaft über das Hochstift gemäß dem Friedensvertrag wieder an den 1633 von den Schweden vertriebenen katholischen Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg gehen. Sein Nachfolger sollte der protestantische Herzog Ernst August von Braunschweig und Lüneburg werden.

      Im Übrigen sollten laut Friedensvertrag die katholischen und protestantischen Einwohner des Fürstbistums rechtlich gleichgestellt sein. In geistlichen Angelegenheiten hatten die Osnabrücker Bischöfe daher keinerlei Befugnis, sich in die Belange der jeweils anderen Konfession einzumischen. Während der Regentschaft eines lutherischen Bischofs übte deshalb der Erzbischof von Köln die kirchlichen Leitungsfunktionen über die katholische Geistlichkeit und Einwohnerschaft des Osnabrücker Hochstifts aus. In ihren weltlichen Herrschaftsrechten unterschieden sich die Fürstbischöfe dagegen nicht. Die Regelung der Einzelheiten wurde in einer immerwährenden Kapitulation getroffen, der »Capitulatio perpetua« vom 28. Juli 1650.

      Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation nahm das Hochstift Osnabrück dank der Einführung der alternativen Sukzession unter den verbliebenen geistlichen Fürstentümern eine Sonderstellung ein. Als einziges Fürstbistum wurde es im Wechsel von einem katholischen und einem evangelischen Landesherrn regiert. Hinzu kamen noch die in der »Immerwährenden Kapitulation« festgesetzten Regelungen zur rechtlichen Gleichstellung der katholischen und der lutherischen Konfession im Hochstift. Trotz der päpstlichen Missbilligung der zeitweiligen Herrschaft evangelischer Bischöfe richteten sich die katholischen Domherren bei den Bischofswahlen sowohl 1716 als auch 1764 nach den Vorschriften des Reichsrechts und der Osnabrücker Stiftsverfassung.

      Mit Fürstbischof Ernst August I. begann die Welfenherrschaft im Hochstift. Der jüngste Sohn des Herzogs Georg von Calenberg hatte schon 1648 den Titel eines designierten Nachfolgers zum Bischof und Landesfürsten von Osnabrück erhalten. Da der erste Wechsel von einem katholischen zu einem evangelischen Landesherrn in seiner Person bereits festgelegt war, war nach dem Tod des katholischen Bischofs und Kardinals Franz Wilhelm von Wartenberg 1661 eine Bischofswahl nicht erforderlich. Am 30. September 1662 konnte Ernst August mit großem Gepränge in sein Fürstentum einziehen. Dem gesteigerten Repräsentationsbedürfnis des Barockzeitalters entsprechend ließ er für sich, seine Gattin Sophie von der Pfalz und die gemeinsamen Kinder ein neues fürstbischöfliches Schloss in Osnabrück errichten. Als er seinen im Dezember 1679 verstorbenen Bruder Johann Friedrich in dessen Fürstentum Calenberg-Göttingen-Grubenhagen beerbte, siedelte er 1680 mit seiner Familie in die dortige Residenzstadt über, nach Hannover. Dem Hochstift Osnabrück brachte seine Herrschaft die Anlage einer Glasfabrik in Iburg, eine Verstärkung der Osnabrücker Befestigungswerke, den Bau der protestantischen Kirche in Iburg und eine neue Münzordnung. Ernst August regierte bis zu seinem Tod am 23. Januar 1698 über das Hochstift.

      Als Ernst Augusts Nachfolger, der katholische Bischof Carl von Lothringen, 1715 starb, war das Kurfürstentum Hannover bereits mit dem Königreich Großbritannien in der Person von König Georg I. verknüpft und das Haus Hannover damit zu einem der mächtigsten Fürstenhäuser Europas aufgestiegen. Zum ersten Mal musste jetzt seit Einführung der Wechselfolge im Hochstift Osnabrück ein evangelischer Bischof aus dem Hause der Welfen gewählt werden. Am 2. März 1716 wurde der evangelische Herzog Ernst August, der 1674 als jüngster Sohn des Herzogspaars Ernst August und Sophie in Osnabrück zur Welt gekommen war, unter strenger Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen vom Domkapitel einstimmig zum Bischof gewählt. Im Vorfeld der Wahl hatte sich auch dessen älterer, inzwischen zum katholischen Glauben konvertierter Bruder Maximilian Wilhelm, der vom Papst unterstützt wurde, um das Bischofsamt bemüht. Es waren jedoch weder die Osnabrücker Domherren dafür zu gewinnen, die konfessionelle Wechselfolge zu umgehen und damit die Stiftsverfassung zu verletzen, noch wollte Georg I. seinen Bruder Maximilian Wilhelm, dem er seit dem dramatischen Streit bei der Einführung der Primogenitur, des Erbfolgerechts des Erstgeborenen und seiner Nachkommen, in Hannover misstraute, auf dem Bischofsstuhl sehen. Um sicherzustellen, dass sein jüngster Bruder Ernst August ordnungsgemäß zum Bischof gewählt würde, ließ Georg I. »vorsichtshalber« hannoversche Truppen an die Grenze zum Hochstift Osnabrück verlegen.

      Am 9. Juni 1716 hielt Fürstbischof Ernst August II. seinen Einzug in Osnabrück, der auf seinen Wunsch hin in aller Stille erfolgte. Wenig später verlieh ihm sein älterer Bruder Georg I. den Titel eines Herzogs von York und Albany. Ernst August II. residierte in dem von seinem Vater erbauten bischöflichen Schloss in Osnabrück und erwies sich als fürsorglicher Landesvater, der unnötigen Aufwand nicht schätzte und die einheimische Industrie und den Handel förderte. Es gelang ihm allerdings während seiner gesamten Regierungszeit nicht, die ausgedehnte Gerichtsbarkeit des Domkapitels wieder auf kirchliche Belange zu beschränken. Am 14. August 1728 verstarb Ernst August II. in Osnabrück.

      Zwischen 1728 und 1761 regierte der Wittelsbacher Clemens August als katholischer Bischof über Osnabrück. Nach dessen Tod, der in die Zeit des Siebenjährigen Krieges fiel, verzögerte das Welfenhaus die notwendig gewordene Wahl eines neuen Bischofs, weil es sich von dem für ihn inzwischen günstigen Kriegsverlauf die Möglichkeit zur Abschaffung der alternativen Sukzession und damit die Säkularisierung des Hochstifts sowie dessen Eingliederung in das Kurfürstentum Hannover versprach. Der englische König Georg III. zwang das Domkapitel daher, einen Revers zu unterschreiben, ohne seine Zustimmung in der Bischofswahl nichts СКАЧАТЬ