Название: Datenschutzgrundverordnung für Dummies
Автор: Christian Szidzek
Издательство: John Wiley & Sons Limited
Жанр: Управление, подбор персонала
isbn: 9783527831340
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Persönliche Verhältnisse
Bei Angaben über persönliche Verhältnisse handelt es sich um typische personenbezogene Daten, die Sie auf Anhieb als solche erkennen würden, wie Name, Geburtsdatum, Familienstand, Gesundheitsdaten, gewisse Ihrer speziellen Neigungen und andere.
Sachliche Verhältnisse
Unter sachlichen Verhältnissen versteht man Beziehungen von Personen zu anderen Personen oder Gegenständen. Das können Eigentums- oder Besitzverhältnisse sein (Beziehungen zu Gegenständen), wie zum Beispiel das Eigentum an diesem Dummies-Buch, das Sie gerade erworben (und hoffentlich auch bezahlt) haben. Aber auch Verhältnisse zu anderen Personen, wie zum Beispiel die Tatsache, dass Sie für das Unternehmen Soundso tätig sind oder einen Mobilfunkvertrag bei dem Anbieter XY abgeschlossen haben, fallen unter den Begriff der sachlichen personenbezogenen Verhältnisse (Beziehungen zu anderen Personen).
Bestimmte und bestimmbare Person
In den meisten Fällen können personenbezogene Daten direkt einer bestimmten Person zugeordnet werden. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das nicht so ohne Weiteres der Fall ist. Denken Sie dabei etwa an Ihr Autokennzeichen, hinter dem Sie sich als Halter verbergen. Nur weil jemand Ihr Kennzeichen kennt, weiß er noch lange nicht, wer Sie sind. Oder an Ihre Steuernummer. Keine Sorge, Sie müssen nicht gleich zucken, nur weil das Wort Steuern auftaucht, hier sind Sie sicher! Immerhin geht es in diesem Buch um Datenschutz. Andere Beispiele für personenbezogene Daten, die einer bestimmbaren Person zugeordnet werden können, sind zum Beispiel Mitarbeiterkennziffern bei der Lohnbuchhaltung oder Kundennummern. In all den Fällen also, in denen die Person nur dann bestimmt werden kann, wenn zusätzliche Informationen herangezogen werden, handelt es sich um Daten einer bestimmbaren Person. Die DSGVO bezeichnet solche Daten auch als pseudonymisierte personenbezogene Daten.
Pseudonymisierte Daten
Der Pseudonymisierung kommt in der DSGVO eine besondere Bedeutung zu. In Art. 32 Abs. 1 a) DSGVO, der die Anforderungen an die Sicherheit von Datenverarbeitungen definiert, steht die Pseudonymisierung neben der Verschlüsselung als Schutzmaßnahme an erster Stelle. Wo immer möglich, sollte also versucht werden, personenbezogene Daten zu pseudonymisieren, wenn nicht gar zu anonymisieren. Zur Anonymisierung gleich mehr. Die Pseudonymisierung wird in Art. 4 Nr. 5 gesetzlich definiert. Lesen Sie gerne dort noch einmal nach.
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können.
Typische Beispiele für pseudonymisierte Daten sind zum Beispiel die Personalnummer. In dem Whitepaper zur Pseudonymisierung der Fokusgruppe Datenschutz (kostenlos im Internet abrufbar: https://www.gdd.de/downloads/whitepaper-zur-pseudonymisierung
) werden die Rahmenbedingungen einer solchen DSGVO-konformen Pseudonymisierung, mögliche Verfahren und technisch-organisatorische Anforderungen sowie verschiedene Anwendungsszenarien ausführlich beschrieben.
Anonymisierte Daten
Anonymisierte Daten sind vom Anwendungsbereich der DSGVO generell ausgenommen. Darunter sind solche Informationen zu verstehen, die so verändert sind, dass die betroffene Person nicht mehr identifizierbar ist. Eine Möglichkeit, Daten zu anonymisieren, besteht darin, Einzelangaben aus Datenbeständen herauszufiltern. So könnten etwa aus dem noch konkret zuzuordnenden Datenbestand Name, Anschrift, Familienstand, Alter zur statistischen Verwendung alle Angaben gelöscht werden bis auf den Familienstand, wollte man zum Beispiel wissen, wie viele ledige Personen in einem bestimmten Ortsteil leben. Man kennt dann zwar die Zahl der Verheirateten und Ledigen, aber kann diese nicht mehr den dahinterstehenden Personen zuordnen. Maßgebend ist, dass die Daten derart verändert werden, dass diese nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten Person wieder zugeordnet werden können. Das würde bedeuten, die ursprünglich erfolgte Datenerhebung neu durchführen zu müssen. Damit kommt dem Aufwand der Re-Identifizierung eine entscheidende Bedeutung bei der Beurteilung zu, ob es sich um ein anonymisiertes Datum handelt oder nicht. Wann die Daten so verändert sind, dass der Re-Identifizierungsaufwand unverhältnismäßig hoch ist, ist nicht immer leicht zu bestimmen. Laut Erwägungsgrund 26 sollen zur Ermittlung dabei objektive Kriterien herangezogen werden, wie etwa die Kosten und der Zeitaufwand einer Re-Identifizierung unter Berücksichtigung der jeweils aktuell verfügbaren Technologie. Was ein Erwägungsgrund ist, können Sie noch einmal nachlesen in Kapitel 1 Ein Monster namens DSGVO unter der Überschrift Erwägungsgründe.
Kategorisierung
In verschiedenen Dokumenten, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten erzeugt werden müssen, ist es nicht erforderlich alle einzelnen Datenfelder konkret zu benennen. Sie können dort allgemeine Angaben machen und lediglich Kategorien von Daten oder von Betroffenen angeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Übersicht über Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 erstellen müssen oder Ihren Datenverarbeitungsopfern Datenschutzinformationen nach Art. 13 zur Verfügung stellen wollen.
Datenkategorien
Sie können im Rahmen Ihrer Dokumentationspflichten im Datenschutz, die Sie später in diesem Buch noch kennenlernen werden, einzelne Datenfelder angeben, wie zum Beispiel: Wohnort, Postleitzahl, Straße und Hausnummer als Daten, die Sie verarbeiten. Das ist präzise und dagegen ist nichts einzuwenden. Sie können diese Datenfelder aber auch unter einem Oberbegriff clustern und einfach nur Kategorien angeben, wie Adressdaten. Das erleichtert das Leben ein wenig und ist zulässig.
Auswahl Datenkategorien (nicht abschließend)
Stammdaten (Name, Adresse, Kunde, Nummer, Kontaktdaten etc.)
Adressdaten
Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax-Nummer)
Bestell-, Kauf-, Nutzungs-Historie
Abrechnungs-, Rechnungs-, Zahlungsdaten
Verhaltensdaten
Ortungsdaten (zum Beispiel GPS)
Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen und Verstößen
Persönliche Kennziffern (Sozialversicherungsnummer, Führerscheinnummer u. a.)
Bank- und Kreditkarten-Daten
… und viele mehr
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