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gelernt gewesenen, oder aber auf Kosten des Herrn in die Lehre gegebenen, Sklaven lediglich als Rentenfonds. Diese konnte entweder durch Vermietung als »Lohnwerker« geschehen, was massenhaft, oft unter Abwälzung des Risikos des Todes auf den Mieter, vorkam. Noch vorteilhafter, weil sie das Eigeninteresse des Sklaven in Bewegung setzte, war aber die Ausstattung mit einem peculium zwecks Etablierung als Handwerker oder Krämer auf seine eigene Rechnung. Der Herr bezog seine ἀποφορὰ und konnte sie innerhalb des Spielraums, den die Gefahr der Erschlaffung des Eigeninteresses des Sklaven gewährte, steigern, und er konnte überdies den Kapitalwert des Sklaven durch diesen selbst amortisieren lassen, indem er ihm die Chance, seinen aufgespeicherten Erwerb zum Loskauf zu verwenden, gab, beim Loskauf sich überdies bestimmte Abgaben und Dienstleistungen vorbehielt und – wozu besonders das römische Recht die verschiedensten Rechtsformen zur Verfügung stellte – an der Hinterlassenschaft des Freigelassenen sich den gesetzlich oder kontraktlich oder testamentarisch festgesetzten Anteil (in manchen Fällen die ganze Erbschaft) aneignete. Das Risiko des Kapitalverlustes durch Tod verminderte sich ja bei selbständiger Etablierung des Sklaven stark, wenn dieser eine Familie gründete und seine Kinder selbst gewerblich anlernte. Eine Haftung für die Geschäfte des Sklaven legte das Sklavenrecht dem Herrn regelmäßig nur in Höhe des peculium auf, während er dem Sklaven gegenüber natürlich formell auch zu dessen gänzlicher Einziehung befugt blieb. (Von dieser Befugnis allzuoft Gebrauch zu machen dürfte wenigstens der große Sklavenbesitzer im Altertum – ebenso wie in Rußland vor der Bauernbefreiung – durch die Notwendigkeit, das Eigeninteresse des Sklaven wach zu halten, und auch durch die – in Rußland seinerzeit zu so hoher Blüte gelangte – Kunst des Verhehlens des Besitzes seitens der Sklaven sich behindert gefunden haben.) Die zu allen Zeiten des Altertums sehr reichlichen, oft das Einschreiten des Gesetzgebers hervorrufenden Freilassungen, die doch natürlich keinesfalls auch nur überwiegend auf Kosten der Eitelkeit und des politischen Klientelbedürfnisses zu setzen sind, zeigen, wie gut jenes Eigeninteresse des Sklaven funktionierte. Diese so überaus viel sicherere Art, vom Sklavenbesitz Vorteil zu ziehen, schob aber dessen Ausnutzung offenbar vom Geleise der kapitalistischen Verwertung als Produktionsmittel zur Erzielung von »Gewinn« auf das Geleise des Bezugs von »Rente« und Loskaufgeld. Der »Kampf zwischen freier und unfreier Arbeit« spielte sich alsdann dem Schwerpunkt nach in der Sphäre des Kleinbetriebes in Gewerbe und Handel, nicht aber als ein Kampf zwischen Sklavengroßbetrieb und freiem Kleinhandwerk ab. Die mächtigen ökonomischen und politischen Risiken, welche alle direkt als Produktionsmittel verwerteten Sklavenvermögen belastet hätten, fielen dann fort. Dieser Zustand ist im Altertum weit verbreitet. Neben den ganz besitzlosen freien Bauern, Kleinpächtern, Krämern und Lohnwerkern stand 1. eine Schicht von freien Kleinbesitzern als Händler, gewerbliche Kleinproduzenten (Preiswerkern), die neben sich, auf dem Acker oder in der Werkstatt, einen oder einige, vielleicht im Kriege erbeutete oder aus Ersparnissen gekaufte Sklaven als »Gesellen« haben mochten, und stand ferner 2. die Schicht der unfreien gelernten Handwerker und Krämer, der leibeigenen Bauern oder unfreien Kleinpächter. Nur als Tributherr stand dann, wie ev. über dem Bauern und freien Krämer oder Handwerker sein Gläubiger und über dem freien Kolonen sein Verpächter, so über dem selbst wirtschaftenden Unfreien sein Leibherr. Diese Art der Ausnutzung des Sklaven als »Rentenfonds« setzte nun selbstredend, um dem Herrn Gewinn zu bringen, eine weitgehende lokale geldwirtschaftliche Arbeitsteilung voraus; war diese jedoch gegeben, dann mußte sie aus den angegebenen Gründen die Tendenz haben, sich gegenüber der Nutzung des Sklaven als Produktionsmittel nicht nur zu behaupten, sondern normalerweise auch auszudehnen, namentlich überall da, wo der Herr (wie bei den Vollbürgern, gegenüber den Metoiken; dem Amtsadel, gegenüber dem »Ritterstand«) stark politisch in Anspruch genommen war und also nicht selbst wirtschaften konnte, und zumal, wenn überdies der Sklavenpreis anhaltend hoch stand. – Was die Konkurrenz freier und unfreier Arbeit gegeneinander anlangt, so war bei dichter Besiedelung, hohen Bodenpreisen und der daraus sich ergebenden Nötigung zu intensiver Kultur, bei freiem Verkehr, und in Ermangelung von Hörigkeitsverhältnissen, die Verwertung ländlichen Grundbesitzes in Form der Parzellenpacht im Altertum wie in der Gegenwart ökonomisch zweifellos am meisten begünstigt. Der Kleinbetrieb ist in der Landwirtschaft des Altertums ja überhaupt die Regel, und nur die Plantagenkulturen – wozu im Altertum Oel-und Weinbau gehörten – trugen normalerweise den Sklavengroßbetrieb. Der Getreidebau erforderte, zumal bei der Technik des Altertums, zu starkes Eigeninteresse des Arbeiters, um (normalerweise) dem Sklavenbetrieb zugänglich zu sein. Nur wo Billigkeit der Sklaven und hoher Preis der Plantagenprodukte zusammenwirken, war in der Landwirtschaft der Sklavenbetrieb im Großen begünstigt. Im Gewerbe und Kleinhandel konnte die Prämie, welche die Loskaufschance auf das Eigeninteresse des Sklaven setzte, immerhin wirksam sein und seine Konkurrenz überall da stärken, wo die Möglichkeit, Rücklagen zu machen, überhaupt gegeben war. Es war kein Zufall, daß die Freigelassenen, welche als Sklaven zu arbeiten und zu sparen gelernt hatten, ökonomisch prosperierten: – zum Teil freilich auch einfach die Konsequenz ihres Ausschlusses von politischer Betätigung. Wenn die Inschriften der Kaiserzeit es wahrscheinlich machen, daß die Sklavenarbeit 1. auch im Gewerbe im Orient schwächer als im Okzident vertreten war, 2. die Sklaven häufiger in den gröberen Arbeiten auftreten, – so folgt ersteres zum Teil aus der weiterhin zu erörternden historisch überkommenen Kultur des Orients, zum anderen Teil zeigt es, wie die aus politischen Gründen folgende stärkere Versorgung des römischen Sklavenmarktes ihre Wirkung übte; das letztere aber ist die Folge davon, daß natürlich die Herren das Risiko und die Kosten, die Sklaven eine lange Lehrzeit durchmachen zu lassen, nicht allzuoft übernahmen. Man darf deshalb die Wirkung der Konkurrenz der Sklavenarbeit nicht ausschließlich, nicht einmal immer vornehmlich, in einer direkten Verdrängung freier Arbeit sehen. Allerdings ging, neben der Beförderung der ohnehin (s.u.) dem Altertum naheliegenden sozialen Diskreditierung der Arbeit durch die Konkurrenz landfremder Kaufsklaven, auch eine solche Verdrängungstendenz überall da her, wo nicht (wie im späteren Orient) die Kriegslast auf die Schultern von Berufskriegern, Söldnern oder fremden Herrenvölkern abgewälzt war: Anhaltende schwere Kriege von wechselndem Erfolge, welche die freie Bevölkerung jahraus, jahrein im Felde hielten und ökonomisch ruinierten, mußten – wie dies Appian berichtet – der Sklavenarbeit in ihrer Gesamtheit gegenüber der freien Arbeit, und zwar allen Formen der Sklavennutzung, zugute kommen. Kriegerische Expansion und große Siege werden dagegen regelmäßig die Expansion des Sklavenbesitzes, die Billigkeit der Sklaven und damit den Anreiz zu kapitalistischer Verwertung derselben im Eigenbetrieb (Plantage, Seefahrt, Bergwerk, ἐργαστήριον usw.) gefördert haben. Für die kapitalistische Sklavennutzung in der Landwirtschaft speziell mußte aber ferner vor allem auch das Vorhandensein billigen und dabei ergiebigen Bodens ausschlaggebend sein, wie sie zeitweilig im Gefolge kriegerischer oder revolutionärer Konfiskationen und, chronisch, da und solange gegeben war, als dünne Besiedelung großer Strecken fruchtbaren Bodens mit schneller Entwicklung städtischer kaufkräftiger Verbrauchszentren Hand in Hand ging – wie dies in einem weder vorher noch nachher wiederholten Maße in Rom nach der Einigung Italiens und nach den ersten siegreichen überseeischen Kriegen der Fall war. – Schon die letzten und manche früheren Bemerkungen deuteten an, wie stark
3. die politischen Schicksale und Eigenarten der einzelnen Länder auf das Maß der relativen Entwicklung freier und unfreier Arbeit, auf das Maß »kapitalistischer« Verwertung der letzteren und auf deren Richtung Einfluß haben mußten. Die von L.M. Hartmann scharf in ihrer Bedeutung betonte militärische Belastung der freien Bevölkerung war als Prämie auf Sklavenarbeit da am stärksten, wo ein die sich selbst equipierenden Bauern und Kleinbürger mitumfassendes Aufgebot einer freien Bürgerschaft chronische Kriege großen Stils zu führen hatte, wie in der Blütezeit der hellenischen Demokratie und im republikanischen Rom. Umgekehrt lagen die Verhältnisse, wenn das Heer, mindestens zum Teil, sei es feudales, sei es autokratisches Berufs- oder Fronheer, oder aber Soldheer war, wie in Aegypten, vielen hellenistischen Staaten, der spätgriechischen Polis, dem spätkaiserlichen Weltreiche. Allein die Verschiedenheit der Arbeitsverfassungen der letzteren Staatengruppen untereinander zeigt, daß jedenfalls die Militärverfassung allein, als solche, weder für das Maß der Entwicklung der Sklaverei entscheidend war, noch, folglich, den antiken »Kapitalismus« in Maß und Richtung seiner Entfaltung endgültig
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