Offen gesagt. Tassilo Wallentin
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Название: Offen gesagt

Автор: Tassilo Wallentin

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: Offen gesagt

isbn: 9783904123426

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СКАЧАТЬ internationales Seerecht einhalten, wäre die Mittelmeerroute längst geschlossen und das Ertrinken wohl gestoppt: Die EU-Schiffe kreuzen vor der Küste Libyens. Nach Seerecht sind sie verpflichtet, gerettete Personen zum nächstliegenden Hafen zu bringen – und das ist der libysche Hafen! EU-Schiffe dürfen »Gerettete« nicht – wie Wasser-taxis – Hunderte Kilometer über das Mittelmeer nach Italien transportieren. Denn dann handelt es sich nicht mehr um eine »Seenotrettung«, sondern um einen »Transport von Passagieren«. Die Bootsflüchtlinge verlieren damit ihren Status als »Gerettete«. Denn als Schiffbrüchiger gilt man nur bis zum nächsten Hafen. Und der liegt in Nordafrika. Italien darf diesen »NGO-Passagierschiffen« zu Recht das Anlegen verweigern.

      Würde man gemäß internationalem Seerecht alle Geretteten zum nächsten Hafen bringen, wäre das Geschäft der islamistischen Schlepper zerstört. Kein Mensch bezahlt 1500 Dollar für einen Platz im Schlauchboot, wenn er weiß, dass er 15 Minuten später im libyschen Hafen steht. So etwas spricht sich schnell herum. Das Sterben im Mittelmeer wäre beendet. Wenn die Überfahrt nach Europa nicht mehr möglich ist, steigt auch der Druck auf nordafrikanische Küstenstaaten, EU-Flüchtlingslager auf ihrem Gebiet zuzulassen. In diesen sicheren Zonen könnte rechtsstaatlich entschieden werden, wer tatsächlich Verfolgter laut Genfer Flüchtlingskonvention und wer reiner Wirtschaftsmigrant ist. Nicht Schutzberechtigte könnten auf dem Landweg wieder zurück in ihre Heimat reisen, ohne Europa betreten zu haben.

      Mit einem Wort: Wir entscheiden dann selbst, wer zu uns kommt – und nicht Schlepperbanden oder NGOs.

Karikatur

      Die Situation hat sich verschärft

      Interview, erschienen am 5.8.2018

       Tassilo Wallentin sprach mit Österreichs einstigem obersten Mafiajäger und Asylrichter DDr Friedrich Kinzlbauer über »Asyl-Shopping«, warum kriminelle Asylwerber oft nicht abgeschoben werden können, und wie man die Situation wieder in den Griff bekommt.

      Wallentin: Sie waren einer der erfahrensten Asylrichter Österreichs. Hat sich aus Ihrer Sicht die Situation beruhigt? Gibt es weniger Asylanträge? Sind die Grenzen nun dicht?

      DDr. Kinzlbauer: Die Situation hat sich eher verschärft! Die Anzahl der bei Gericht anhängigen Asylverfahren wird Ende 2018 der Einwohneranzahl der Stadt St. Pölten entsprechen. Zum Vergleich: Letztes Jahr wurden in Österreich 25.000 Anträge gestellt – in Polen waren es nur 5000 und in Ungarn überhaupt nur 3500. Auch heuer dürften wieder 25.000 neue Asylanträge in Österreich gestellt werden. Und zusätzlich dazu wird uns auch noch der Familiennachzug aus dem Jahre 2015 beschäftigen, wo an die 90.000 Asylanträge gestellt wurden. Die Grenzen sind weiterhin nicht dicht! Wären sie es, gäbe es auch keine illegalen Einreisen nach Österreich.

      Wallentin: Österreich ist nur von sicheren Drittstaaten umgeben. Es gilt doch die Regel: Der erste sichere Drittstaat, den der Asylwerber betritt, ist für ihn zuständig – »Asyl-Shopping«, also das Aussuchen des Asyllandes, ist verboten. Wie kann überhaupt jemand erfolgreich bei uns um Asyl ansuchen? Ein Asylwerber kann doch nur über einen sicheren Drittstaat nach Österreich gelangt sein?

      DDr. Kinzlbauer: Das stimmt, »Asyl-Shopping« ist verboten. Das Problem ist aber, dass wir unsere Grenzen nicht kontrollieren. Sobald jemand über ein sicheres Drittland zu uns kommt und einen Asylantrag stellt, hat Österreich sieben Tagen Zeit, um dieses sichere Drittland aufzufordern, dass es den Asylwerber wieder zurücknimmt. Versäumen unsere Behörden diese siebentägige Frist – weil sie nicht wissen, aus welchem Nachbarland der Asylwerber zu uns eingereist ist –, dann ist Österreich für das Asylverfahren ein für alle Mal zuständig, salopp gesagt, dann »gehört der Asylwerber uns«, obwohl er aus einem sicheren Drittland zu uns eingereist ist. In der Praxis verhält es sich so, dass die Asylwerber ihre Fluchtroute aus ihrem Herkunftsland bis in die Türkei einwandfrei schildern können, ab der Türkei jedoch »nicht mehr wissen«, welche Länder sie bis nach Österreich durchquert hätten. Es gibt sogar Anleitungen im Internet, dass man gegenüber den Asylbehörden sagen soll, man sei an der türkischen Grenze in einen Bus eingestiegen und erst in Österreich wieder ausgestiegen und wisse nicht, über welche Länder man gefahren sei.

      Wallentin: Warum kann man straffällige Asylwerber oftmals schwer oder gar nicht abschieben? Wenn der Betreffende eine Gefahr für Österreichs Sicherheit oder die Allgemeinheit darstellt – etwa weil er wegen einer besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurde –, muss man doch abschieben dürfen?

      DDr. Kinzlbauer: Unsere Möglichkeiten sind sehr, sehr begrenzt. Zuerst muss das Herkunftsland des Straffälligen eindeutig feststehen. Das ist oft nicht der Fall, weil die Leute ihren Pass weggeworfen und gegenüber den Behörden falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben. Dann muss das Herkunftsland überhaupt bereit sein, den Straffälligen zurückzunehmen. Staaten wie Marokko und Tunesien nahmen in der Vergangenheit ihre Staatsangehörigen nicht zurück. Und selbst wenn alle diese Voraussetzungen vorliegen, dann dürfen wir den Straftäter trotzdem nicht abschieben, wenn ihm in seinem Herkunftsland »menschenrechtsunwürdige Zustände ernsthaft drohen«. Das ist faktisch in jedem afrikanischen und arabischen Land der Fall. Aus all diesen Gründen konnten in der Vergangenheit fast bis zu 90 Prozent der abgelehnten Asylwerber nicht abgeschoben werden!

      Wallentin: Hat die neue Regierung daran etwas verändert? Man hört immer wieder, dass vermehrt Abschiebungen erfolgen würden? Wurde das Asylrecht verschärft?

      DDr. Kinzlbauer: Das Asylrecht wurde nicht verschärft. In Österreich liegt die Möglichkeit, für gewisse Länderangehörige Asyl zu bekommen, immer noch bei 70 Prozent, in Polen hingegen bei nur 5 Prozent. Das sogenannte Fremdenrechtspaket bringt keine Vorteile im Verfahren. Ja, der Verwaltungsaufwand wurde sogar erhöht. Österreich nimmt auch weiterhin viel mehr Asylwerber von anderen Staaten zurück, als wir an andere Staaten überstellen. Und zu den Abschiebungen ist festzustellen, dass die Mehrheit der Abgeschobenen freiwillig ausgereist ist. Dieses Phänomen ist damit zu erklären, dass diese Personen bei freiwilliger Ausreise Rückkehrgeld von Österreich erhalten. Wie viele von ihnen nachher wieder illegal nach Österreich einreisen, darüber gibt es keine Statistik.

      Wallentin: Was sollte am Asylrecht geändert werden?

      DDr. Kinzlbauer: An eine EU-weite Lösung ist in absehbarer Zeit nicht zu denken. Wir müssen nationale Schritte setzen. Der illegale Grenzübertritt müsste verhindert werden; dies im Einklang mit dem Schengen-Abkommen. Es müsste verstärkt temporäre Grenzkontrollen an immer anderen Orten und ständige Kontrollen im Grenzraum (30 Kilometer) zu unseren Nachbarn wie Ungarn, Italien, Slowenien etc. geben. So wäre es möglich, illegale Personen sofort zurückzuschieben, da ja der Eintrittsort nach Österreich eindeutig nachgewiesen werden kann. Weiters müssten Abschiebungen von abgelehnten Asylwerbern sofort vollzogen werden. Derzeit ist es so, dass es für den abgelehnten Asylwerber die Möglichkeit gibt, entweder »abzutauchen« oder Beschwerde beim Höchstgericht samt Antrag auf aufschiebende Wirkung einzulegen oder einfach einen neuen Asylantrag zu stellen. Das führt das langwierige, oft über Jahre dauernde Asylverfahren ins Absurde. Immer öfter erhalten abgelehnte Asylwerber das dauerhafte Bleiberecht, weil sie schon so lange in Österreich sind und sich hier ein Privat- und Familienleben geschaffen haben.

      »Wann, wenn nicht jetzt?«

      Interview, erschienen am 2.9.2018

       Tassilo Wallentin greift schonungslos Woche um Woche Themen in der Krone Bunt auf, die der journalistische Mainstream nicht zu schreiben wagt. Vera Russwurm traf СКАЧАТЬ