Название: Der Todesengel mit den roten Haaren
Автор: Bernd Kaufholz
Издательство: Автор
Жанр: Юриспруденция, право
isbn: 9783954626830
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Das Magdeburger Bezirksgericht erkannte am 3. Juli 1989 auf Mord und verurteilte den Täter zu einer Haftstrafe von 15 Jahren. Im Zuge der Wende wurde das Urteil überprüft. Das Landgericht Halle setzte den Mörder am 27. November 1995 auf freien Fuß. Der Rest der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
„Im Brandenburger Knast und später in Naumburg hat es genug zu trinken gegeben“, sagt der Angeklagte am 13. September. „Deshalb habe ich auch keine Entzugserscheinungen gekriegt.“ Beim Entlassungsgespräch habe sich niemand darum gekümmert, ob er alkoholkrank ist.
Noch unter Bewährung soll Dall in einer Halberstädter Wohnung mit der Schere auf ein Rentnerehepaar eingestochen und mit neun bzw. vier Stichen schwer verletzt haben. Daran kann sich der Angeklagte jedoch gar nicht erinnern. Weder an die Tat, noch die Opfer je gekannt oder gesehen zu haben.
Lediglich ein halbverwischter Brief, den die Kripo bei der Haussuchung aus dem Klo fischte, gibt Aufschluss darüber, in welcher Beziehung die drei standen. In dem Schreiben, das die Vorsitzende Richterin Claudia Methling verliest, antwortet Dall auf eine Anzeige der Rentner, die einen Sex-Partner für Sadomaso-Spiele suchten. Er beschreibt darin seine Qualitäten und Erfahrungen in einer Deutlichkeit, die nichts zu wünschen übrig lässt.
Bei dem Angriff auf das Ehepaar sei es jedoch nicht um Sex gegangen, sondern um „Geld, Geld, Geld“, wie Dall laut Anklage gerufen haben soll.
Am 5. Oktober 2000 verurteilt die Schwurgerichtskammer den 35-Jährigen wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren. Gleichzeitig ordnete das Gericht die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für neun Jahre Gefängnis plädiert. Die Verteidigung hatte sich für eine Strafe von unter siebeneinhalb Jahren ausgesprochen.
Für die Strafkammer ist erwiesen, dass der gebürtige Magdeburger zwischen dem 5. und 7. Juli 1998 seinen Arbeitskollegen und Fußballkumpel Peter Herr ermordet hat.
Wie die Vorsitzende Richterin, Claudia Methling, erklärt, verblutete das Opfer, nachdem ihm Frank D. neun Messerstiche in den Rücken und eine Vielzahl von Fußtritten versetzt hatte. Wie es zu dem schrecklichen Verbrechen gekommen sei und was sich im Einzelnen an einem nicht genau zu benennenden Abend zwischen beiden Männern abgespielt hat, konnte das Gericht nicht bis ins Letzte ergründen. Der Angeklagte habe zwar gestanden, konnte sich jedoch auf Grund seines hohen Alkoholspiegels an viele Details nicht erinnern.
In der Urteilsbegründung erklärte Methling, warum sich das Gericht nicht für die gesetzliche Höchststrafe von 15 Jahren entschieden hat: „Weil Dall an schweren Persönlichkeitsstörungen sowie Wahnvorstellungen leidet und seine Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit erheblich gemindert war.“
Eine längerfristige stationäre psychiatrische Behandlung sei erforderlich, da der Angeklagte laut Gutachter „in Kombination mit Alkohol zum Wiederholungstäter“ werden könnte.
Die Staatsanwaltschaft hatte Dall zu Beginn des siebentägigen Prozesses auch eines versuchten Totschlags an einem Rentnerehepaar angeklagt. Von diesem Vorwurf spricht ihn das Gericht wegen Mangels an Beweisen frei.
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