Название: Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie
Автор: Andreas Kislinger
Издательство: Автор
Жанр: Зарубежная публицистика
isbn: 9783838275208
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Für die Zeit des 19. und 20. Jahrhunderts, schreibt ALTER (1985, S. 10), dass bei multinationalen Großstaaten, die beim osmanischen Reich und der Habsburgermonarchie zerschlagen wurden, der Nationalismus wieder zur Triebkraft der Herausbildung neuer Staaten wurde. In den vergangenen eineinhalb Jahrhunderten bildeten sich Griechenland, Italien, das Deutsche Reich, die Tschechoslowakei und Polen. Nationalistische Interessen waren seit damals Anlass für die koloniale Expansion der europäischen Mächte (s.o.).
Wie ALTER (s.o. S. 11) ausführt, wurde im Zweiten Weltkrieg der Nationalismus zu einem Synonym für Intoleranz, Inhumanität und Gewalt. Im Namen des Nationalismus wurden Eroberungen und Vertreibungen gerechtfertigt:
"Im Namen des Nationalismus wurden Kriege geführt und es geschahen ungeheuerliche Verbrechen. Auf Nationalismus war es einerseits zurückzuführen, daß Menschen gewaltsam aus ihren angestammten Siedlungsgebieten vertrieben und territoriale Eroberungen gerechtfertigt werden konnten."
Das vermehrte Auftreten von Nationalismus innerhalb eines bestehenden Staatsgebildes lässt sich als verdrängte, aufgestaute, sehr instinktbehaftete und -gesteuerte Emotionen darstellen, die Reflexe und Reaktionen sind auf manifeste und latente Bedrohungsformen von territorial meist außerhalb befindlichen Akteuren. Diese Reflexe und Emotionen werden beim Nationalismus in eine sich selbst legitimierende Gewaltbereitschaft eingebettet.
ALTER (1985, S. 11) beschreibt die positiven Seiten des Nationalismus, der für ein Volk eine freie und gerechte Gesellschaftsordnung bewirken kann:
"Mit Nationalismus befanden sich...Hoffnungen auf eine freie und gerechte Gesellschaftsordnung. Nationalismus bedeutete in der Tat für Völker und Individuen vielfach Befreiung von politischer und sozialer Diskriminierung."
Der Nationalismus ist ein zentrales Mittel der Legitimation von (aufkeimender) Herrschaft.
1.3 Der moderne Staat
Den Staat als historisch von politischen Verbänden ausgehend beschreibt WEBER (1966, S. 28) und als ein
"...auf das Mittel der legitimen (das heißt: als legitim angesehenen) Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen. Damit es bestehe, müssen sich also die beherrschten Menschen der beanspruchten Autorität der jeweils herrschenden fügen."
Zum Verständnis der Motive der eigenen Unterwerfung durch andere Akteure müsse man die äußeren Mittel, auf die sich eine Herrschaft stützt, und die Rechtfertigungsgründe, die die Mächtigen ausweisen, explorieren (s.o.).
MANN (1988, S. 73) unterscheidet vier hoheitsstaatliche Prinzipien, die den modernen Staat kennzeichnen:
"(1) Die ideologischen, ökonomischen und militärischen Ressourcen der Macht des territorialen Staates sind entlang einer innen-außen Relation organisiert, dessen Machtbefugnisse auf ein begrenztes, rechtsverbindliches Gebiet bezogen und zentriert ist. (2) Institutionen, Parteien und andere staatliche Akteure werden aus gesellschaftlichen und politischen Prozessen erzeugt. (3) Staatliche Institutionen sind funktionell für die unterschiedlichen Interessensgruppen, deren innere Konsistenz das Ergebnis des innerstaatlichen Kräftespiels und der unterschiedlich effizienten Machtnetzwerke ist. (4) Staaten sind geopolitisch miteinander vernetzt."
In der ersten Kategorie beschreibt MANN (1998, S. 74) den Widerspruch von einem Innen und Außen und postuliert, dass das Innere sich nur aus einem Außen her organisieren und zentrieren kann.
Je mehr sich das Innere herausbildet, desto mehr muss das Äußere abnehmen. Prozesse der Zentrierung, so man von einem Gebiet der Unbestimmtheit ausgeht, kristallisieren sich heraus, indem sie sich differenzieren und immer wieder abspalten.
So gesehen gibt es in Zeiten eines unbestimmten Übergangs noch kein Innen und Außen. Je mehr sich ein Innen bildet, desto weniger wird ein Außen. Je mehr Machtbefugnisse das Innen ausbildet, desto mehr zieht es diese vom Außen ab und schottet sich davon ab. Das wären die Regeln eines sich (auch) territorial herausbildenden Flächengebildes, das später dann als Staat bezeichnet wird.
1.3.1 Kriterien und Kategorien des modernen Staates
Zu den Kriterien und Kategorien des modernen Staates führt MANN (s.o.) aus:
Erstens,
"...[d]er Staat ist territorial zentralisiert(*)."
Davon unterschiedlich verortet die ForscherIn
"...seine ideologischen, ökonomischen und militärischen Machtpotentiale(*)...nicht im Staat, sondern außerhalb des Staates...- diese ihm nicht inhärenten Machtressourcen muß er sich erst von außen heranholen... Nichtsdestoweniger verfügt er insofern über eine höchst eigene und höchst spezielle Machtquelle, als nur er 'von Natur aus' auf ein begrenztes Gebiet zentriert ist, über das er rechtsverbindliche Machtbefugnisse besitzt."
Die zugleich wirkenden und wirksamen staatlichen Prinzipien in Zeit und Raum sind bei der zweiten Kategorie von MANN zentral: Politisch-staatliche Machtansprüche und -ausübung werden von Akteuren zentral und über das gesamte Staatsgebiet hinweg erzeugt, Institutionen und Parteibeziehungen bewirken politische Prozesse, die auf die auch gesellschaftlich determinierten Institutionsformen zurückwirken:
Zweitens,
"...[d]er Staat enthält zwei Dualitäten: Er ist Ort und Akteur, Zentrum und Territorium. Politische Macht ist 'staatlich' und wird als solche verkörpert von Angehörigen der Staatselite und von Institutionen im Zentrum...Gleichzeitig besteht sie aus 'Parteibeziehungen' zwischen Personen und Institutionen sowohl im Zentrum als auch quer über das gesamte Staatsgebiet hinweg...Die Formen, in denen sich der Staat kristallisiert, werden somit zum einen von der gesellschaftlichen Außenwelt erzeugt und bestimmt, zum andern sind es Formen, die sich aus seinen eigenen politischen Prozessen ergeben (MANN 1998, S. 74)."
Die Funktionen und Geltungsbereiche der staatlichen Institutionen, wie MANN (s.o. S. 75) sie in der dritten Kategorie beschreibt, sind nicht gänzlich rational, einheitlich, zentral bestimmt und gelenkt. Die dabei vorgelagerte Gesellschaft bringt diese nicht so konsistent hervor, weil die Institutionen sich aus überlagernden und überschneidenden Machtgeflechten ergeben:
Drittens,
"...[s]aatliche Institutionen unterscheiden sich voneinander durch die Funktionen, die sie für die verschiedenen Interessensgruppen innerhalb ihres Geltungsbereichs erfüllen... Wie groß die Zentralität(*) oder die innere Rationalität(*) des Staates auch immer sein mögen, er ist nicht völlig einheitlich, denn es gibt genug Stellen und Punkte, an denen der Staatskörper das Eindringen verschiedenartiger Machtnetzwerke(*) zuläßt, was nichts anderes heißt, als daß der Staat einer letzten Einheit oder auch nur einer inneren Konsistenz nicht unbedingt bedarf...Er könnte ihrer bedürfen, wenn Gesellschaften eine solche letzte Einheit oder Konsistenz besäßen; aber mein Modell von Gesellschaften als sich überlagernde und überschneidende Machtgeflechte weist nicht in diese Richtung (s.o.)."
In der vierten Kategorie geht MANN (1988, S. 75) auf die (geo-)politischen Verflechtungen zwischen den souveränen Einzelstaaten ein. Der WIKIPEDIA Eintrag zu 'Geopolitik' benennt den Zusammenhang zwischen Geografie und Politik, in diesem Eintrag wird das in Beziehung zu anderen Staaten gesetzte, nach außen abgegrenzte Hoheitsgebiet als geopolitische Einheit СКАЧАТЬ