Название: Volkswirtschaft
Автор: Dr. Ekkehard Baron von Knorring
Издательство: Автор
Жанр: Зарубежная деловая литература
isbn: 9783778314807
isbn:
Private Haushalte konsumieren vor allem, aber investieren auch.
Private Haushalte
Die privaten Haushalte sind Eigentümer von Produktionsfaktoren, stellen diese den privaten Unternehmen, den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck und dem Staat zur Verfügung und beziehen für ihre Nutzung ein Einkommen als Arbeitnehmerentgelt (z. B. Löhne und Gehälter) für die Nutzung ihrer Arbeitskraft oder ein Selbstständigeneinkommen für die Nutzung ihres Bodens oder/und Kapitals. Die Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zählen als Selbstständige zu den privaten Haushalten, da in der Praxis häufig eine klare Trennung zwischen privatem Haushaltsbereich und Unternehmensbereich nicht möglich ist. In diesen Fällen stellen also die privaten Haushalte ihre Produktionsfaktoren gleichsam sich selbst zur Verfügung. Über ihr Einkommen verfügen die privaten Haushalte, indem sie Konsumgüter kaufen und den Rest sparen, um damit z. B. den eigenen Kauf von Investitionsgütern in ihren Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu finanzieren oder anderen den Kauf durch Kreditvergabe (auch z. B. durch den Erwerb von Aktien) zu ermöglichen.
Private Organisationen ohne Erwerbszweck investieren und konsumieren.
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck umfassen z. B. die Gewerkschaften, politischen Parteien, Kirchen, Forschungseinrichtungen, Hilfswerke, Sportvereine etc. Ihre Dienstleistungsproduktion ist – bis auf ganz wenige Ausnahmen (z. B. Wohnungsvermietung) – nicht für den Markt (Nichtmarktproduktion) bestimmt und wird daher als ihr Eigenverbrauch und damit als Konsum interpretiert und mit den Herstellungskosten bewertet. Die privaten Organisationen ohne Erwerbszweck werden auch als „Dritter Sektor“ bezeichnet (engl.: Non-Governmental Organizations („NGOs“)).
Der private Sektor hat keine hoheitlichen Befugnisse
Private Unternehmen, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck bilden zusammen den privaten Sektor. Die im privaten Sektor tätigen Wirtschaftssubjekte („Private“) handeln meist nach ihrem wirtschaftlichen Eigeninteresse (Egoismus), dürfen dabei aber keine Gewalt gegenüber anderen Wirtschaftssubjekten ausüben. Dies bleibt dem Staat vorbehalten.
Der Staat investiert und konsumiert.
Der staatliche Sektor hat hoheitliche Befugnisse
Der Staat (auch „öffentlicher Sektor“ oder „öffentliche Haushalte“ genannt) hat im Gegensatz zum privaten Sektor hoheitliche Befugnisse (Gewaltmonopol mit Legislative, Exekutive und Judikative), d. h., er darf die Privaten zwingen und in ihrem Eigeninteresse (Individualinteresse) einschränken, wenn es dem öffentlichen Interesse, dem Interesse aller in einem Gemeinwesen (Gemeininteresse), dient. Was darunter zu verstehen ist, legt die Verfassung, in Deutschland das Grundgesetz, fest. Sind die hoheitlichen Befugnisse nicht an einer Stelle konzentriert (Zentralstaat), sondern werden sie wie in Deutschland als Bundesstaat auf verschiedenen, abgestuften Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger) eingesetzt, so sprechen wir von Föderalstaat oder Föderalismus.
Private und öffentliche Güter
Im wirtschaftlichen Bereich erhebt der Staat als Träger der Finanzhoheit z. B. Steuern (= „Zwangsabgaben“ = Güterentzug für den Steuerzahler) von den privaten Haushalten und Unternehmen. Dafür stellt er öffentliche Güter zur Verfügung. Bei ihnen handelt es sich um ökonomische (knappe) Güter als Dienstleistungen (z. B. Bildungsleistungen durch Schulen, Sicherheitsleistungen durch militärische Einrichtungen, Rechtsprechung durch Gerichte, Nutzung des Verkehrsnetzes etc.), die jedes Gesellschaftsmitglied nutzen kann. Eine direkte Gegenleistung durch Preiszahlung muss nicht erbracht werden, d. h., es gilt – im Gegensatz zu den privaten Gütern – kein Ausschlussprinzip. Es handelt sich demnach bei den öffentlichen Gütern um eine Nichtmarktproduktion, die wie bei den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck als Eigenverbrauch des Staates und damit als Konsum (Staatskonsum) interpretiert und ebenfalls mit Herstellungskosten (darunter z. B. die Gehälter der Beamten) bewertet wird. Nur bei staatlichen Genehmigungen und entsprechenden Gebühren gilt das Ausschlussprinzip. Sie gelten daher als Marktproduktion und werden zu Vorleistungen oder privatem Konsum (Genaueres unter Abschnitt 1.2.2). Außerdem ist der Staat als wirtschaftspolitische Instanz tätig, indem er für Ordnung in der Wirtschaft sorgt (Ordnungspolitik), Ungleichgewichte (Instabilitäten) im Güterversorgungsprozess zu verhindern versucht (Prozesspolitik) und die Aufteilung der gesamten Gütermenge auf die und in den verschiedenen Sektoren korrigiert (Strukturpolitik). Im 4. – 7. Kapitel werden wir darauf näher eingehen.
Die übrige Welt sind das Ausland oder die Ausländer.
Übrige Welt
Die übrige Welt umfasst alle Tauschpartner einer Volkswirtschaft (z. B. über den Export und Import von Gütern), die sich außerhalb der geographischen Grenzen des Landes befinden (Inlands-Auslands-Konzept) oder die als Gebietsfremde ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben (Inländer-Ausländer-Konzept).
Situationsbezogene Antwort 6
Die Kunden von Installationsmeister Röhrl sind zunächst private Haushalte, die die Pelletheizung nicht in einem Produktionsprozess, sondern z. B. zur Beheizung der Wohnräume einsetzen. Es sind aber auch private Haushalte, die sie als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. als Bäckerei) im Produktionsprozess (z. B. zur Beheizung der Backstube bei der Semmelproduktion) einsetzen. Installationsmeister Röhrl produziert demnach private Konsumgüter, aber auch private Investitionsgüter. Private Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. die örtliche Kirchengemeinde) und der Staat (z. B. die örtliche Gemeindeverwaltung) zählen nicht zu seinen Kunden. Auch im Auslandsgeschäft (z. B. durch die Lieferung (= Export) der Pelletheizung an einen österreichischen Betrieb oder den Bezug (= Import) von Ersatzteilen von einem österreichischen Händler) ist er nicht tätig.
Situationsbezogene Frage 7
Welche Geschäftsbeziehungen bestehen zwischen Installationsmeister Röhrl und seinen Geschäftspartnern im privaten Haushaltssektor?
1.1.7 Unternehmen und Haushalte im Tauschkontakt
Private Unternehmen (mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit) und private Haushalte (vgl. Abschnitt 1.1.6) sind über den Güter- und Faktormarkt miteinander verbunden, auf denen sie als Spezialisten und damit als Anbieter und Nachfrager aufeinander treffen und sich in ihren Wünschen und Plänen selbst untereinander abstimmen (koordinieren) oder von außen abgestimmt werden. Wie konkret die Planabstimmung bzw. der Interessenausgleich erfolgt, ist die Frage nach dem Koordinationsmechanismus, mit dem wir uns im 2. Kapitel näher befassen werden.
Güter- und Faktormarkt
Auf dem Gütermarkt wird entschieden, welche Güter in welchen Mengen von den privaten Unternehmen für die privaten Haushalte produziert werden, während über den Faktormarkt die privaten Haushalte als Faktoreigentümer СКАЧАТЬ